Ax Vergaberecht

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Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie

Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung am 8. Juli 2020 Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen.

Die Handlungsleitlinien umfassen insbesondere die folgenden Erleichterungen für die Behörden des Bundes, wenn diese öffentliche Aufträge vergeben:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt (jeweils ohne Umsatzsteuer). Hier kann der öffentliche Auftraggeber direkt einkaufen, ohne zuvor ein Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Um Transparenz und Wettbewerb der Vergaben nicht zu gefährden, sind die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die beabsichtigten Aufträge im Internet zu informieren. Damit wird sichergestellt, dass der Einkauf des Bundes auch weiterhin zu wirtschaftlichen Preisen erfolgt und keine Steuergelder verschwendet werden.

Die Handlungsleitlinien treten am 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2021. Die Handlungsleitlinien finden Sie hier (PDF, 75 KB).