Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung am 8. Juli 2020 Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen.
Die Handlungsleitlinien umfassen insbesondere die folgenden Erleichterungen für die Behörden des Bundes, wenn diese öffentliche Aufträge vergeben:
Um Transparenz und Wettbewerb der Vergaben nicht zu gefährden, sind die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) über die beabsichtigten Aufträge im Internet zu informieren. Damit wird sichergestellt, dass der Einkauf des Bundes auch weiterhin zu wirtschaftlichen Preisen erfolgt und keine Steuergelder verschwendet werden.
Die Handlungsleitlinien treten am 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2021. Die Handlungsleitlinien finden Sie hier (PDF, 75 KB).