Ax Vergaberecht

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VergabeManagement – VergMan ®: Nachhaltigkeitsaspekte im Vergabeverfahren

vorgestellt von Thomas Ax

DER RECHTSRAHMEN IN DEUTSCHLAND

Die deutsche Vergaberechtsreform 2016 hat die Handlungsspielräume für öffentliche Auftraggeber bezüglich der Einbeziehung von ökologischen und sozialen Aspekten deutlich erweitert. Angestoßen wurde die Reform durch die 2014 in Kraft getretenen Europäischen Vergaberichtlinien, die von der Bundesregierung 2016 in nationales Recht umgesetzt wurden. Dies erfolgte zum einen über die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), zum
anderen über die neue Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).

n § 97 Absatz 3 GWB wird Nachhaltigkeit neben Wettbewerb, Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit als Vergabegrundsatz verankert: „Bei der Vergabe werden […] soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt“. Eine entsprechende Regelung für den Unterschwellenbereich gibt es in § 2 Absatz 3 UVgO. Eine grundlegende Neuerung ist, dass Produktanforderungen auch über die physischen Eigenschaften des Produktes hinausgehen können. Dies ist insbesondere für soziale Aspekte von Bedeutung. So können spezifische Anforderungen an immaterielle Produkteigenschaften, wie beispielsweise Arbeitsbedingungen bei der Herstellung, gestellt werde

Nach § 23 Absatz 2 UVgO kann

„die Leistungsbeschreibung … auch Aspekte der Qualität sowie soziale, innovative und umweltbezogene Merkmale umfassen. Diese können sich auch auf den Prozess oder die Methode zur Herstellung oder Erbringung der Leistung oder auf ein anderes Stadium im Lebenszyklus des Auftragsgegenstands einschließlich der Produktions- und Lieferkette beziehen, auch wenn derartige Faktoren keine materiellen Bestandteile der Leistung sind, sofern diese Merkmale in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und zu dessen Wert und Beschaffungszielen verhältnismäßig sind.“

Festlegung des Auftragsgegenstandes
Öffentliche Beschaffungsstellen verfügen über einen erheblichen Spielraum, den Auftragsgegenstand entsprechend ihren Anforderungen zu definieren. Sie haben bereits hier die Möglichkeit, Klimaschutz- und Umweltaspekte sowie Sozialstandards aufzunehmen.

Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung enthält Art und Umfang der zu vergebenden Leistung. Sie umfasst sämtliche Anforderungen an das Produkt beziehungsweise die zu erbringende Dienstleistung. Der Auftragsgegenstand muss so eindeutig beschrieben werden, dass Sie die abgegebenen Angebote vergleichen können.
Die Merkmale des Auftragsgegenstandes können in Form von technischen Spezifikationen oder von Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben werden. Sie haben hier weitreichende Möglichkeiten, soziale und umweltbezogene Aspekte zu definieren. Sie können verlangen, dass ein Produkt aus einem bestimmten Material besteht (z. B. Holz anstatt Kunststoff), oder bestimmte Inhaltsstoffe ausschließen (z. B. gesundheitsschädliche Chemikalien). Ebenso haben Sie die Möglichkeit, den Energiebedarf oder Emissionen durch entsprechende Grenzwerte zu beschränken.

Merkmale können sich auch auf die Herstellungsbedingungen entlang der Lieferkette beziehen, selbst, wenn sie keine materiellen Auswirkungen auf das Produkt haben. Hierzu gehören beispielsweise die Einhaltung bestimmter Arbeits- und Menschenrechtsstandards in der Produktionsphase oder Vorgaben zur Produktion von Strom. Voraussetzung für alle Merkmale ist, dass diese in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und zu dessen Wert und den
Beschaffungszielen verhältnismäßig sind.

Möglichkeiten zur Nutzung von Gütezeichen
Die Nutzung von Gütezeichen erleichtert Ihnen die praktische Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung. Zum einen können Sie zur Beschreibung der technischen Merkmale von Produkten auf Nachhaltigkeitskriterien von Gütezeichen zurückgreifen. Zum anderen können Sie diese als Nachweis für die Einhaltung von Nachhaltigkeitsmerkmalen einfordern.

Eignungskriterien
Mit Eignungskriterien prüft die Beschaffungsstelle, ob die Bietenden über die nötige Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen, um den Auftrag auszuführen. Die Eignungskriterien betreffen die folgenden Aspekte:
„„ Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
„„ Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
„„ Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bietet es sich an, auch nachhaltigkeitsrelevante Aspekte zu überprüfen. Das heißt, Sie können bei umweltrelevanten Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Catering, Abfallwirtschaft) festlegen, dass das Unternehmen Umweltmanagementmaßnahmen eingeführt haben muss. Maßnahmen etwa zur Abfallvermeidung oder Energieeffizienz sind während der Auftragsausführung relevant und haben somit einen klaren Bezug zum Auftragsgegenstand. Eine Zertifizierung nach einem Umweltmanagementsystem oder eine Beschreibung der Maßnahmen genügen als Nachweis.

Zuschlagskriterien
Angebote, die sowohl die formalen Kriterien als auch die Eignungskriterien erfüllen, werden anhand von Zuschlagskriterien bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Das ist nicht unbedingt das mit dem niedrigsten Preis, sondern das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Angebote, die über die (sozialen und ökologischen) Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen, können auf diese Weise positiv bewertet werden, wenn Sie hierfür Zuschlagskriterien festgelegt haben. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes können auch qualitative, umweltbezogene
oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, solange sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Dabei müssen sich entsprechende Kriterien nicht zwingend auf die materiellen Eigenschaften des Auftragsgegenstandes auswirken. So kann zum Beispiel ein fair gehandeltes Produkt im Rahmen der Zuschlagswertung mit einer höheren Punktezahl versehen werden, als ein konventionell gehandeltes Produkt.
Zudem haben Sie bei der Bewertung des Preises die Möglichkeit, diesen auf der Grundlage der Lebenszykluskosten der beschafften Leistung oder des Produktes zu berechnen. Nachfolgekosten, die über den reinen Anschaffungspreis hinausgehen, wie beispielsweise der Stromverbrauch, können somit einberechnet werden.

Nachhaltigkeit in der Beschaffungspraxis

Bei Fragen: Sprechen Sie uns gerne an! Wir führen seit Jahren erfolgreich Beschaffungsverfahren mit Nachhaltigkeitsmaßgaben durch.