Kaum ein Rechtsgebiet befindet sich so im Wandel wie das Vergaberecht und hat so viele Fallstricke
Gleichzeitig bestehen im formalen Korsett des Vergaberechts für die Vergabestellen nicht unerhebliche Gestaltungsspielräume. So regelt das Vergaberecht beispielsweise nicht, was der Auftraggeber zu beschaffen hat, wann Bieter als geeignet anzusehen sind und anhand welcher Kriterien mit welchem Gewicht das zu beauftragende Angebot auszuwählen ist. Unsere VergabePrax bietet in jedem Heft einen umfassenden Überblick über die rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren im Liefer-, Dienstleistungs- und Baubereich.
Unsere VergabePrax verschafft dem Einsteiger in das Vergaberecht einen profunden Überblick über die Rechtsmaterie. Zugleich dient unsere VergabePrax dem Beschaffungsprofi, der bereits in den verschiedenen Vergabeordnungen “zu Hause” ist, als strukturiertes Update. Nur wer den aktuellen formalen Rahmen, aber auch die bestehenden Gestaltungsspielräume, typische Fehlerquellen und die Möglichkeiten zur Fehlerheilung im laufenden Verfahren kennt, kann Beschaffungsverfahren zielgerichtet und zeitnah zum Abschluss bringen. Unsere VergabePrax vermittelt das nötige Rüstzeug und zeigt die bestehenden Möglichkeiten und Grenzen praxisgerecht auf.
Fachliteratur kann ein wichtiges Hilfsmittel für Ihre tägliche Arbeit sein. In unserer VergabePrax finden Sie stets aktuelle und hochwertige Inhalte aus dem Vergaberecht, die Ihnen die Fallbearbeitung erleichtern und komplexe Fragestellungen schnell beantworten. Neben Rechtsprechung, und fachlichen Beiträgen bieten wir Ihnen verschiedene Rubriken, die Ihnen Rechtsinformationen und praxisorientiertes Wissen liefern.
Wir empfehlen Ihnen daher VergabePrax aus unserem breiten Portfolio. Damit handhaben Sie sicher alle Schwierigkeiten des schwierigen Vergaberechts. Dessen ungeachtet muss das nationale Vergaberecht endlich einfacher, flexibler, schneller und digitaler gestaltet werden – das gilt für die gesamte öffentliche Beschaffung in Deutschland. Das entlastet die Vergabestellen und die Unternehmen.
Für Unternehmen muss es einfacher und attraktiver werden, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Der Grundsatz der Losvergabe bedeutet, dass viele Leistungen einzeln ausgeschrieben und vergeben werden müssen, auch wenn sie zusammengehören. Das führt zu aufwändigeren und langwierigeren Verfahren, als wenn solche Leistungen auch zusammengefasst vergeben werden dürften. Sogenannte Gesamtvergabe müssen insgesamt zulässig gemacht werden und nicht nur „wo nun besondere Schnelligkeit gefragt ist – beispielsweise bei den Infrastrukturvorhaben des Sondervermögens oder den Bedarfen von Sicherheitsbehörden für die zivilmilitärische Verteidigung.“ Und auch nicht nur „unter bestimmten Bedingungen“.
Das Motto muss sein: Einfacher beschaffen, schneller bauen. Vergessen wirr nicht: Bund, Länder und Kommunen vergeben Aufträge in Milliardenhöhe, beispielsweise um Schulen oder Straßen in Schuss zu halten. Die Komplexität der Vergaberegeln verlangsamt das Verfahren. Dass neue Vergabebeschleunigungsgesetz ist dabei nur ein zarter erster Anfang. Der große Durchbruch ist damit nicht geschafft.
VORSPRUNG durch Knowhow
aus der PRAXIS für die PRAXIS
VergabePrax mit Beiträgen zum aktuellen Vergaberecht