Ax Vergaberecht

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VergMan ® Arbeitshilfe: Zuschlagskriterien bei der Vergabe anspruchsvoller Dienstleistungen

Zuschlagskriterien und deren Gewichtung

Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden.

Dieses Dokument gibt die Angaben nach § 43 Abs. 2 UVgO wieder.

Die unten genannten auftragsbezogenen Konzepte stellen dar, wie und mit welchen Mitteln der Bieter die beschriebenen Vertragsleistungen zu erbringen beabsichtigt.

Die angebotenen Konzepte müssen sich konkret auf die ausgeschriebenen Leistungen beziehen und sollten dabei die besonderen und herausragenden Leistungsmerkmale des Bieters herausstellen. Die Darstellung der Konzepte, gegliedert nach den Zuschlagskriterien und deren Unterkriterien sollte insgesamt 10 Seiten (Format DIN A4, 12pt Schrift, 1,5 Zeilen), inklusive Grafiken, Diagrammen und Bildern, nicht überschreiten. Die Angaben der auftragsbezogenen Durchführungskonzepte werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung.

Bei dem auftragsbezogenen Durchführungskonzept handelt es sich um eine leistungsbezogene Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betrifft.

Auf § 41 Abs. 3 Satz 1 UVgO, wonach eine Nachforderung derartiger Unterlagen ausgeschlossen ist, wird ausdrücklich hingewiesen.

A Die Wertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung:

B Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus folgenden Unterkriterien mit nachfolgender Gewichtung:

1. Kriterium Vorlage Konzept zur auftragsbezogenen Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit dem Projekt betrauten Personals (35%)

Im o.g. Kriterium ist auf folgende Unterkriterien explizit einzugehen. Diese werden mit jeweils angegebener absoluten Wichtung in der Wertung berücksichtigt:

Die Angaben im o.g. Kriterium werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung

2. Kriterium Inhaltliche Qualität des vorgelegten Durchführungskonzepts (50%)

Im o.g. Kriterium ist auf folgende Unterkriterien explizit einzugehen. Diese werden mit jeweils angegebener absoluten Wichtung in der Wertung berücksichtigt:

Die Angaben im o.g. Kriterium werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung

3. Kriterium Ausführungsfristen und Konzept zur Qualitätssicherung (15%)

Im o.g. Kriterium ist auf folgende Unterkriterien explizit einzugehen. Diese werden mit jeweiliger Wichtung in der Wertung berücksichtigt:

Die Angaben im o.g. Kriterium werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung.

C Kriterium Preis

Die Bewertung des Preises erfolgt gemäß nachstehender Regelung:

Berücksichtigt wird die Höhe des Honorars (netto) einschließlich Zuschlägen, Besonderen Leistungen, Nebenkosten (Wertungssumme).

Die Wertungssumme (P) wird zu den vergebenen Leistungspunkten in Relation gesetzt, um das beste Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten.

Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, wird in Anlehnung an die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V 2.0 ermittelt. (s. Pkt. E Zuschlagserteilung)

D Die Bewertung der von den Bietern zu den jeweiligen Unterkriterien in den Punkten mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen erfolgt gemäß nachstehender Regelung:

  • fünf Punkte, wenn das Angebot die Anforderungen optimal erfüllt,
  • vier Punkte, wenn die Aussagen im Angebot vereinzelte oder geringfügige Defizite erkennen lassen,
  • drei Punkte, wenn mehrere und nicht lediglich geringe Defizite vorliegen,
  • zwei Punkte, wenn die Aussagen im Angebot weitreichende oder gewichtige Defizite erkennen lassen,
  • einen Punkt, wenn im Angebot schwerwiegende Defizite erkennbar sind,
  • null Punkte, wenn das Angebot unzureichend
  • Werden Mindestkriterien nicht eingehalten, ist das Angebot auszuschließen.


E Zuschlagserteilung

Angebote, die nicht mindestens 80 % der möglichen Leistungspunkte gemäß Bewertungstabelle der Zuschlagskriterien (Punkte 1 bis 3) erreichen, dies sind (maximal) 400 Punkte, bleiben bei der Entscheidung zur Zuschlagserteilung unberücksichtigt. Bei den verbleibenden Angeboten wird aus den gemäß der Bewertungstabelle der Zuschlagskriterien (gem. Punkte A und B) vergebenen Leistungspunkten (L), sowie dem Angebotspreis bzw.

Wertungssumme (P) (gem. Punkt C) die Kennzahl Z errechnet und mit dem Faktor 100.000 multipliziert.

Daraus ergibt sich die Zuschlagsformel:

Z = vergebene Leistungspunkte (L) x Faktor 100.000 / Angebotspreis bzw. Wertungssumme (P)

Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z (ermittelt mit zwei Kommastellen) hat das beste Preis-Leistungsverhältnis und erhält als das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.

Bei gleicher Kennzahl Z entscheiden die höheren Leistungspunkte (L) gemäß Bewertungstabelle der Zuschlagskriterien.

Bei gleicher Kennzahl Z und gleicher Punktzahl (L) entscheidet das Los über die Auftragsvergabe.