Ax Vergaberecht

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VergMan ® Innovative Vergabekonzepte: Dienstleistungsrahmenvertrag über die Prüfung und Instandsetzung von motorbetriebenen Geräten

Leistungsverzeichnis

Prüfung und Instandsetzung von motorbetriebenen Geräten

1 Leistungsbeschreibung

1.1 Hinweise für den Bieter
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. Gleiches gilt für Angebote, die nicht vollständig ausgefüllt sind. Die Angebote müssen die Preise und die sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Sollten Nebenangebote nicht ausdrücklich zugelassen sein (Ausnahme: durch das Leistungsverzeichnis ggf. zugelassene Alternativen), werden diese von der Wertung ausgeschlossen. Ergänzende Erläuterungen sind grundsätzlich auf separater und neutraler Anlage auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Angebot nicht berücksichtigt worden ist, wenn bis zum Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist kein Auftrag erteilt wurde. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden nur bis eine Woche vor Angebotsfrist beantwortet.

1.2 Umfeldbeschreibung

1.3 Allgemeines und Veranlassung
Die Leistung wird nach Bedarf während des gesamten Vertragszeitraums vom Auftraggeber beim Auftragnehmer abgerufen. Die anzubietenden Preise sind Festpreise in € je ausgewiesener Preiseinheit ohne Umsatzsteuer und müssen alle Nebenkosten enthalten.

1.4 Abwicklung
Leistungen aus diesem Vertrag werden nach Bedarf abgerufen. Bestellungen sind nur wirksam, wenn sie durch die ausdrücklich bevollmächtigten Mitarbeiter schriftlich getätigt werden. Eine Liste dieser autorisierten Personen geht Ihnen im Falle des Zuschlages separat zu.

1.5 Vertragslaufzeit
Der abzuschließende Rahmenvertrag hat beginnend mit dem 01.03.2023 eine feste Laufzeit von 4 Jahren. Der Vertrag endet am 28.02.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

1.6 Leistung/Abnahme
Die Erbringung erfolgt frei nachfolgender Objekte:
siehe Leistungsverzeichnis
Eine Liste mit den jeweiligen Ansprechpartnern für die einzelnen Objekte geht dem Auftragnehmer im Falle der Zuschlagserteilung zu. Die Leistungen sind nicht von einem Mindestbestellwert oder anderen Umständen abhängig. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage vertragsgemäß zu leisten, so befindet sich der Auftragnehmer ohne weitere Mahnung in Verzug. Dies gilt gleichermaßen für fehlerhafte Leistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die erforderlichen Leistungen anderweitig zu beschaffen und die hierbei entstandenen Mehrkosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen. Bei wiederholter Leistungsunfähigkeit ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zu beenden. Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, sich beim Betreten und Verlassen des Objektes bei dem Objektverantwortlichen des Auftraggebers zu melden. Während des Aufenthalts in den entsprechenden Objekten sind die Arbeitsschutzrichtlinien zu beachten und einzuhalten. Alle Einrichtungs- und sonstigen Gegenstände sind nach beendeter Arbeit an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Leistungen ordnungsgemäß und gründlich, entsprechend der in dem im Leistungsverzeichnis angegeben Vorgaben, zu leisten. Alle vom Auftragnehmer geleisteten Arbeiten gelten unter Berücksichtigung der jeweils gültigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Eine Leistungsabnahme nach ausgeführter Teilleistung erfolgt nicht. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, die erbrachte Leistung zu prüfen, zu beanstanden und gegebenenfalls Abzüge vom Rechnungsbetrag vorzunehmen. Sollte der Auftragnehmer für eine Leistung einen Subunternehmer beauftragen wollen, ist im Vorwege die Zustimmung durch den Auftraggeber einzuholen.

1.7 Haftpflicht / Schadenersatz
Der Auftragnehmer hat die Leistung während der Vertragsdauer jederzeit in der Weise vorzunehmen, dass ein einwandfreier Zustand gewährleistet ist. Alle Leistungen sind unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, in ihrer jeweils gültigen Fassung, auszuführen. Der Auftragnehmer haftet im vollen Umfang für alle durch ihn verursachten Verstöße gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen, die der an ihn beauftragten Leistung zu Grunde liegen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die sich insbesondere aus unsachgemäßer Reinigung, Lagerung, Transport und Verwertung/ Beseitigung o. ä. ergeben, sofern er den ursächlichen unsachgemäßen Umstand zu vertreten hat. Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die in Folge seiner Tätigkeit an den Anlagen des Auftraggebers entstehen, sofern er diese durch eigenmächtiges Handeln zu vertreten hat. Eine etwaige gesetzliche Haftung wird hierdurch nicht eingeschränkt. Bei nicht vertragsgemäßer Erfüllung sind die dem Auftraggeber entstandenen Kosten vom Auftragnehmer zu tragen. Alle vorgenannten Regelungen gelten auch für eventuell beauftragte Subunternehmer.

1.8 Rechnungsstellung
Die Rechnungen sind mit folgenden Angaben zu versehen:
-Auftrags-Nr.
-Adresse(n)
-Tätigkeitsnachweis(e)
-Leistungsdatum
Die Rechnungsadresse lautet:

Der Rechnungsversand erfolgt an folgende E-Mail-Adresse: …

Bitte senden Sie Ihre Rechnungen (auch Gutschriften und Mahnungen) unter Angabe der Auftragsnr. ausschließlich an …

– Pro Mail nur 1 Anhang und 1 Rechnungsvorgang (PDF-Format < 100 MB)
– Textinhalte an diese Mail-Adresse können nicht gelesen und berücksichtigt werden.
Alternativ ist die Rechnung (Papierform – 1-fache Ausfertigung) an die oben genannte Rechnungsadresse zu senden.

1.9 Eigenerklärungen und Sonstiges
Sollte eine Präqualifikation gemäß PQ-VOL erfolgt sein, geben Sie bitte die Präqualifikations-Nummer an. Nach Möglichkeit werden diese Unterlagen zugelassen. Zu diesem Abschnitt sind ebenso die Bewerbungsbedingungen und der Fragebogen zur Eignungsprüfung zu beachten.

1.10 Kalkulationsorientierung
Als Kalkulationsorientierung beträgt der ermittelte Bedarf aus den letzten Jahren für HWW und HSE insgesamt dem Wert des vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnisses. Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus dem vorgenannten Satz keine Ansprüche auf die Abnahme einer bestimmten Menge
oder eines bestimmten Leistungsumfanges ergibt. Gesetzliche Regelungen sind hiervon nicht betroffen.

1.11 Angaben zur Angebotswertung
Der Zuschlag wird auf das inhaltlich unveränderte, alle Positionen umfassende, wirtschaftlichste Angebot erteilt.

1.12 Schutzmaßnahmen
Zur Sicherung der vorhandenen Bauteile, der Baustelle und Baustelleneinrichtung und vor allem für den Schutz der Mitarbeiter sind die erforderlichen Maßnahmen entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen einzuhalten.

1.13 Festpreise / Preisanpassungen
Sofern sich die Umstände, die der Preisgestaltung zugrunde liegen, so verändern, dass eine Beibehaltung der vereinbarten Preise nicht gewährleistet werden kann, können Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) eine Preisanpassung, frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres, unter Berücksichtigung der Marktentwicklung, an die nachweislich geänderten Verhältnisse beantragen. In einer gemeinsamen Entscheidung werden anschließend die neuen Festpreise festgelegt. Hierzu ist vom AN die Grundkalkulation des Preises darzulegen. Für den Fall, dass sich AG und AN über die zukünftigen Preise und Konditionen nicht einig werden, stehen dem AG und AN ein Kündigungsrecht zu. In diesem Fall endet der Vertrag am Monatsende des 6. Monats nach Eingang der Kündigung. In diesem Fall werden alle Leistungen bis zum Vertragsende zu den vertraglich vereinbarten Preisen und Konditionen abgerechnet. Anträge auf Preisanpassungen können erstmals zum 01.03.2024 und anschließend zum 01.03.2025 und 01.03.2026 gestellt werden. Die Antragsstellung muss schriftlich jeweils vier Wochen vor diesem Datum an den AN/AG erfolgen.

1.14 Rücktritt vom Vertrag
Für die Nicht- oder Schlechterfüllung gelten folgende Bestimmungen: Nicht- bzw. Schlechterfüllungen werden offiziell durch Mahnung ausgesprochen. Ab einer Anzahl von 3 Mahnungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

1.15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Vertragsbestimmung ungültig sein oder ungültig werden, betrifft dies nur diese Bestimmung. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

2.0 Leistungsumfang
Prüfen der motorbetriebenen Geräte nach der DGUV-R 100-500 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die Terminvergabe erfolgt spätestens innerhalb von 3 Wochen, ab Ankündigung durch den Objektverantwortlichen. Eine Zusammenlegung der motorbetriebenen Geräte kann nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber (HW-Personal) bei Terminabsprache vereinbart werden. Kann der Auftraggeber eine solche Vorleistung nicht erbringen, so ist dies bei der Terminplanung und Leistungserbringung von dem Auftragnehmer zu berücksichtigen und entsprechend einzuplanen. Im Zuge der Prüfung/Wartung müssen die einzelnen Standorte der motorbetriebenen Geräte angesteuert werden. Die Leistungserbringung kann entweder vollständig am jeweiligen Standort erbracht werden oder bei dem Auftragnehmer. Sollte die Prüfung bei dem Auftragnehmer erfolgen, werden die geprüften Geräte innerhalb von 5 Werktagen an den Auftraggeber geliefert. Eine Teilerfüllung zu einzelnen Terminen ist nicht angedacht. Sie kann auf besonderen Wunsch des Auftraggebers und des Auftragnehmers jedoch individuell vereinbart werden. Zusätzliche Kosten fallen für die Teilerfüllung und der Lieferung nicht an.

2.1. Leistungen des Auftragnehmers
Dem Auftragnehmer wird die regelmäßige Prüfung und Instandhaltung übertragen.
Die Prüfungen sind entsprechend den Intervallen gemäß LV-Positionen auszuführen.
Über die durchgeführten Arbeiten erhält der Auftraggeber einen schriftlichen Bericht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die
zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin im Leistungsumfang erfasst sind und den
normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht wesentlich erhöhen.
Der Auftragnehmer hat mündliche Absprachen mit dem Auftraggeber im Wartungsbericht zu protokollieren.

Abrechnung und Bezahlung
Für die Wartung/Prüfung werden die im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise vereinbart. Die vereinbarten Wartungspreise
beinhalten alles was der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Liefer- und Leistungspflicht am vereinbarten Leistungsort zu
erbringen hat einschl. Bereitstellung der erforderlichen Werkzeuge und Geräte, Fahrkosten, Schmiermittel, Kleinteile bis 25,00 €
und die Eintragungen ins Prüfbuch bzw. Erstellung eines Zustandsberichtes.
Die Kosten für Reparaturen, Ersatz- und Verbrauchsmaterialien sind in den Pauschalen nicht enthalten, ausgenommen
Schmiermittel und Kleinteile bis 25,00 €.
Alle Einheits-, Pauschalpreise und Verrechnungssätze sind feste Preise und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Rechnungserstellung erfolgt im Anschluss bei jeder Wartung.
Anforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Arbeiten durch fachmännisch ausgebildetes Personal auszuführen. Das Personal des
AN muss über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die zur vollständigen Leistungserfüllung notwendig sind.

Prüfung der motorbetriebenen Geräte
Bei der Prüfung der verschiedenen Geräte sind folgende Punkte durchzuführen:

-Allgemeiner Zustand
-Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
-Fälligkeit von Prüffristen
-Kunststoff-Formteile auf Beschädigungen, Brüche, Verformungen, Risse, Verfärbungen
-Gewindeanschlüsse hinsichtlich mechanischer Beschädigungen und Gängigkeit
-Tank und Vergaser reinigen
-Kraftstoffschlauch prüfen ggf. wechseln
-Motoröl wechseln
-Reinigung der Luftfilter
-Auswechseln der Zündkerzen
-Messer schärfen
-Drehzahl einstellen
-Geräte Probe laufen lassen

Alle durchgeführten Tätigkeiten sind mit Angabe der Gerätebezeichnung (Geräteart, Hersteller,Typ, Seriennummer, Anzahl) und dem Standort in einem Protokoll zu dokumentieren, welches dem AG als PDF-Datei elektronisch binnen 10 Werktagen nach der Wartung/Prüfung zur Verfügung gestellt wird.
Die Anzahl der Geräte können sich innerhalb der Vertragslaufzeit aufgrund betrieblicher Umstände ändern. Die Einzelpreise bleiben hiervon unberührt.
Für die Leistungen sind in dem Leistungsverzeichnis Festpreise in Euro ohne Umsatzsteuer bezogen auf ein Jahr einzutragen. Die Leistungseinheit (LE) entspricht einer jährlichen Wartung. Alle anfallenden Kosten (An- und Abfahrtspauschale, Prüfplaketten, Anbringung einer Prüfplakette, Hilfs- und Reinigungsmaterial sowie Servicekits bzw. Standardersatzteile z.B. Filter und Öl im Zuge der Wartung, Erstellung eines Prüfprotokolls) sind in die Festpreise
mit einzukalkulieren.

Instandsetzung
Die bei den Wartungen / Prüfungen festgestellten Mängel sind umgehend der Betriebsleitung oder einem Beauftragten mitzuteilen. Im Zuge der Wartungsarbeiten festgestellte Reparaturerfordernisse, die in ihrem Gesamtumfang den Betrag von 25,00 € nicht übersteigen, sind vom Auftragnehmer
selbständig und unverzüglich vorzunehmen. Die so erbrachte Leistung ist auf dem Abrechnungsbeleg über die Wartungsleistung gesondert auszuweisen und erforderlichenfalls geeignet zu begründen. Maßgeblich für Kalkulation und Abrechnung sind die angebotenen Stundensätze des Auftragnehmers sowie bei Ersatzteilerfordernis die aktuell gültige Preisliste des Herstellers. So entdeckte Instandhaltungsnotwendigkeiten, die über die vorgenannte Summe hinausgehen sind unverzüglich dem Auftraggeber unter Vorlage eines Kostenvoranschlages zu melden. Der AG behält sich vor diesen Bedarf in Wettbewerb zu stellen. Wenn die Instandsetzung 50 % des Wiederbeschaffungswertes übersteigt, ist mit dem Auftragnehmer zu klären ob eine Reparatur erfolgen soll. Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft eines Gerätes gefährden können, hat er unverzüglich den mit der Beauftragung bekanntgegebenen Mitarbeiter des Auftraggebers zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme des Gerätes zu veranlassen.

z.B.

Aufsitzmäher Kubota G21
jährliche Wartung
Aufsitzmäher Kubota G21
Seriennr.: keine Angabe
Häufigkeit p. a.: 1x jährlich
Bei der angegebenen Menge handelt es sich um die Menge der Vertragslaufzeit.

Nachlass

Euro …

Stundenverrechnungssatz für Reparaturen/
Instandsetzungen Techniker
Bitte geben Sie zwingend den Stundenverrechnungssatz für Instandsetzungen für einen Techniker an.
Bitte beachten: Die Angabe wird bei der Angebotsauswertung nicht berücksichtigt.
Antwort – Betrag in Euro
Euro …

Stundenverrechnungssatz für Reparaturen/
Instandsetzungen Monteuer
Bitte geben Sie zwingend den Stundenverrechnungssatz für Instandsetzungen für einen Monteur an.
Bitte beachten: Die Angabe wird bei der Angebotsauswertung nicht berücksichtigt.
Antwort – Betrag in Euro
Euro …

Anfahrtspauschale bei Reparaturen
Bitte geben Sie zwingend die Anfahrtspauschale an.
Bitte beachten: Die Angabe wird bei der Angebotsauswertung nicht berücksichtigt.
Antwort – Betrag in Euro
Euro …