Gegenstand der von Ax Projects aktuell für Kommunen durchgeführten Ausschreibungen ist die Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen zur Vorbereitung von Baufeldern; Reptilienschutzzaunbau, Brutvogelkartierung, Abfangen und Wiederaussetzen von zB Zauneidechsen (ZE) und Kreuzkröten (KK)
Artenschutzmaßnahmen zur Vorbereitung eines Baufeldes
Die Gesamtmaßnahme umfasst folgende Aufgabenbereiche: 1. Vorbereitung der Fläche für den Abfang von Zauneidechsen und Kreuzkröten, indem eine fachgerechte Teilmahd der Fläche erfolgt. 2. Vorbereitung der Fläche für den Abfang von Zauneidechsen und Kreuzkröten, indem die Fläche mit einem Reptilienschutzzaun umzäunt wird. Im Vorfeld des Abfangs muss der Artenschutzzaun gesetzt werden, um ein ein- bzw. auswandern der geschützten Tiere zu verhindern. 3. Aufwertung von Randbereichen (Waldabstand) als Habitatverbesserung für Zauneidechsen und Kreuzkröten, damit ein Teil der abgefangenen Tiere vor Ort umgesiedelt werden kann. 4. Abfangen von Zauneidechsen und Kreuzkröten und Wiederaussetzen der im Industriepark abgefangenen Tiere auf den aufgewerteten Flächen. 5. Ist die Kapazität der aufgewerteten Flächen erreicht, werden die restlichen Tiere in eine Zwischenhälterung verbracht, bis weitere Flächen fertiggestellt sind. 6. Kartierung und Umsiedlung der Artengruppe Großbranchiopoden 7. Kartierung der Brutvögel 8. Dokumentation
zu 1.) Mahd der Fläche: 1. Die Mahd der Flächen erfolgt händisch per Freischneider in ost-westlicher Ausrichtung 2. Es werden Fangtrassen mit einer Breite von ca. 10m und einer Vegetationshöhe von 10cm hergestellt 3. An die Fangtrassen anschließend wird die Vegetation in einer Breite von ca. 2m auf eine Höhe von 30cm gemäht. 4. An diese Bereiche anschließend bleibt in einer Breite von ca. 2m die gesamte Vegetationshöhe erhalten (Terassierung der Vegetation. 5. Das Mahdgut ist einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen.
zu 2.) Errichten eines Reptilienschutzzaunes: 1. Aufbau des Zaunes; senkrecht, glatte Oberfläche, 70 cm hoch, davon 20 cm tief in den Boden, Einbindung einer anerkannten Munitionsbergungsfirma für das Setzen der Zaunpfähle (obligat). 2. Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Zaunes, berechnet auf einen Zeitraum von einem Quartal sollen 3 Kontrollen (somit monatlich) stattfinden, Durchführung einer Mahd am Zaun falls erforderlich. 3. Abbau des Zaunes nach Abschluss der Baumaßnahme 4. Materialkosten Reptilienschutzzaun zum Einfassen der Fläche von ca. 8,5ha mit den der Länge von ca. 1200m. 5. Materialkosten Reptilienschutzzaun zur Teilung der Fläche in zwei Bauabschnitte. Die Zaunlänge beträgt ca. 260 m. 6. Materialkosten Reptilienschutzzaun zum einseitigen Abgrenzen der Zuwegung von ca. 1ha mit den der Länge von ca. 600m.
zu 3.) Aufwertung der Randbereiche: 1. Aufwertung der Randbereiche (Waldabstandsbereiche, ca. 1,5 ha) als habitatverbessernde Maßnahme für Zauneidechsen und Kreuzkröten 2. Festlegung der Kapazität der aufgewerteten Flächen (wie viele Tiere können dorthin umgesiedelt werden), Absprache mit den zuständigen Fachbehörden 3. Materialeinsatz: Ca. 30m³ Totholz und/oder Rindenmaterial heimischer Arten, ca. 10m³ Kiessteine, je kleinräumiger, für die Zielarten geeigneter Einsatz der Materialien, Pflanzung von geeigneten Gehölzen Hinweis: Vom Bieter sind Referenzen zur Erfahrung mit Ausgleichsmaßnahmen auf potentiell munitionsbelasteten Flächen vorzulegen. Dies stellt ein Eignungskriterium dar.
zu 4.) Abfang der Zauneidechsen und Kreuzkröten: 1. Abfang der Zauneidechsen von der vorbereiteten Fläche sobald und solange Witterungsumstände für die Aktivität begünstigend sind (Mai bis ca. Ende Oktober) und bis keine Nachweise auf Individuen mehr geführt werden können (an mindestens drei Fangtagen optimaler Bedingungen dürfen keinen Zauneidechsen mehr vorhanden sein). 2. Abfang der Kreuzkröten in Tag- und Nachtfang auf der eingezäunten Fläche, bis keine Nachweise auf Individuen mehr geführt werden können (an mindestens drei Fangtagen optimaler Bedingungen dürfen keine Kreuzkröten vorhanden sein). Hinweis: Vom Bieter sind mindestens drei Referenzen zu Abfangmaßnahmen beider Arten vorzulegen. Die Einbindung von externen Fachgutachtern erfolgt nur in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
zu 5.) Zwischenhälterung der Zauneidechsen und Kreuzkröten: 1. Sobald die Kapazität der aufgewerteten Flächen erreicht ist oder diese noch nicht fertiggestellt sind: Artgerechtes Hältern von Zauneidechsen und Kreuzkröten in Freilandterrarien unter Vorlage einer behördlichen Genehmigung sowie Vorlage von min. 3 Referenzen, die Zwischenhälterung erfolgt bis zur Verfügbarkeit weiterer Flächen und soll zunächst 1 Jahr betragen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, da von den Fangergebnissen abhängig (je angefangene 100er Einheit beider Arten). 2. Dokumentation der aufgenommenen Zauneidechsen und Kreuzkröten tagaktuell. Monatlich ist die Untere Naturschutzbehörde Schwerin über den Zustand der Tiere in der Zwischenhälterung zu informieren (je angefangene 100er Einheit beider Arten). Hinweis: Die Verfügbarkeit einer Zwischenhälterung ist durch den Bieter schon im Rahmen des Angebotes sicherzustellen.
zu 6.) Kartierung um Umsiedlung Großbranchiopoden: 1. Beprobung und Sicherung von Großbranchiopoden an mindestens 20 fachlich gewählten Probepunkten. Bei Positivbefund Sicherung der Individuen und Entwicklungsstadien. 2. Umsiedlung der gesicherten Individuen auf geeignete, fachlich gewählte Standorte im Waldabstandsbereich. Sofern nicht vorhanden, müssen diese Standorte hergestellt werden. In diesem Fall erfolgt eine Abrechnung nach Aufwand. Hinweis: Vom Bieter sind mindestens 2 Beispielprojekte oder andere plausible Nachweise zur Erfahrung mit Großbranchiopoden vorzulegen. Die Erfahrung mit der Artengruppe stellt ein Eignungskriterium dar.
zu 7.) Kartierung von Brutvögeln: 1. Erfassung und Verortung der Brutvogelreviere auf der gesamten 10ha Fläche (min. 4 Begehungen oder Orientierung an gängigen Methodenstandards).
zu 8.) Dokumentation: 1. Kartendarstellung (aktuelle Luftbilder) mit GPS Punkten von: Fangstandorten der Zauneidechsen und Kreuzkröten, der Großbranchiopodenbeprobungspunkte sowie der Brutvogelreviere. 2. Übergabe der georeferenzierten GIS-Daten im Shape-Format (Lage[1]Bezugssystem ETRS89). 3. Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (AFB) inkl. Protokollierung der Maßnahmen: Begehungstermine und Angaben zur Umsetzung aller vorangehenden Posten Optionale Posten: 1. Aufstellen von 260m Reptilienschutzzaun (vgl. Posten 2) zur Teilung der Fläche 2. Herstellung der Zuwegung: – 1150m Reptilienschutzzaun (vgl. Posten 2) – Mahd von ca. 2800m² (vgl. Posten 1) – Abfang von ca. 2800m² (vgl. Posten 4)