Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt

Kann ein Bieter einen Verhandlungstermin einfach absagen?

Frage:

Kann ein Bieter einen Verhandlungstermin einfach absagen?

Antwort:

Nein.

Die Teilnahme an Verhandlungsterminen im Verhandlungsverfahren steht nicht im Belieben eines Bieters. Ist ein Bieter an einem von der Vergabestelle festgesetzten Termin – aus welchen Gründen auch immer – an der Teilnahme verhindert, bleibt ihm nur der Weg, die Vergabestelle zu bitten, einen anderen Termin festzusetzen oder – sollte sich der gesetzte Termin als vergaberechtswidrig darstellen – die Terminierung zu rügen.

Sagt ein Bieter dagegen eigenmächtig und rügelos die Teilnahme an einem von der Vergabestelle festgesetzten Verhandlungstermin ab, scheidet er aus dem gesamten Verhandlungsverfahren aus, ohne dass er dies explizit so erklären muss. VK Südbayern, Beschluss vom 09.09.2014 – Z3-3-3194-1-35-08/14, Anschluss an OLG München, Beschluss vom 20.03.2013 – Verg 5/13, IBRRS 2013, 1284.

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