Öffentliche Aufträge sind das Rückgrat unserer Infrastruktur, doch ihre Umsetzung gleicht häufig einem Marathon durch Formulare, Fristen und Vorschriften.
Mit dem „Vergabebeschleunigungsgesetz“ will die Bundesregierung Bürokratie abbauen, Verfahren digitalisieren und Investitionen schneller auf den Weg bringen. Bundesministerin Katherina Reiche betont: „Wir machen die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler – und das mittelstandsfreundlich.“ Insgesamt erwartet die Bundesregierung Einsparungen von rund 380 Millionen Euro pro Jahr – davon 280 Millionen Euro für die Verwaltung und knapp 100 Millionen Euro für die Wirtschaft. Tatsächlich wird die Bürokratie nicht merklich abgebaut und ist sie bislang nicht merklich abgebaut worden. Dies scheint vor dem Hintergrund der Vielzahl der vergaberechtlichen Regelungen auch überhaupt nicht möglich, geschweige denn zu bewerkstelligen zu sein. Entbürokratisierungsvorhaben waren bisher meist nur ein Tropfen auf einem heißen Stein – vor dem Hintergrund des Vergabebeschleunigungsgesetzes gilt nichts anderes. Die Verantwortlichen haben es grundsätzlich verpasst, wirkungsvolle Maßnahmen zu treffen, die Vergabestellen und Bieter im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren spürbar entlasten. Der Flickenteppich zwischen Bund und Bundesländern sowie zwischen den Bundesländern und Kommunen untereinander wird ausgeweitet. Von einer bundesweiten Vereinheitlichung entfernt man sich weiter. Die Vergabestellen und Bieter brauchen aber Entlastung von Verwaltungsaufwand sowie Bürokratie durch Einheitlichkeit. Kaum ein Bereich zeigt den Reformstau so deutlich wie das öffentliche Vergabewesen. Wer heute für Bund, Länder oder Kommunen beschafft, hat es mit einem Dschungel aus Verfahrensregeln, Schwellenwerten, Ausnahmen und landes- und kommunalspezifischen Sonderwegen zu tun. Das kostet Zeit, Geld, und Start-ups und innovationsfreudige Unternehmen bleiben oft außen vor. Das ist genau das, was wir jetzt nicht brauchen! Gerade in Zeiten großer Zukunftsaufgaben – Infrastruktur, Digitalisierung, Energiewende – darf der Staat sich nicht selbst im Weg stehen. Ein einheitliches Bundesvergabegesetz könnte hier den entscheidenden Durchbruch bringen und sämtliche bundesweit relevanten Vergaberegelungen implementieren: klare Regeln, einheitliche Verfahren, digitale Standards und echte Planbarkeit für Auftraggeber wie Auftragnehmer. Österreich hat die Vereinheitlichung mit einem Bundesvergabegesetz vorgemacht. Wir würden uns keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn wir dem guten Beispiel folgten.