von Thomas Ax
Kooperationsvereinbarung
Zwischen
_____________________________ (Träger: Stadt, Gemeinde, Kirchengemeinde etc.)
_____________________________ (vertreten durch)
_____________________________ (Anschrift)
und
______________________________ (dem Verein / der Tagespflegeperson)
______________________________ (bei Vereinen: vertreten durch)
______________________________ (Anschrift)
wird folgende Kooperationsvereinbarung getroffen:
§ 1 Zweck der Kooperation
§ 2 Teilnehmer der Kooperation
Teilnehmer der Kooperation sind __________ (Name der Kindertageseinrichtung) und ________(Name des Vereins/der Institution).
Die dem Verein / der Institution angehörenden Tagespflegepersonen werden von dem Verein / der Institution jeweils benannt und Veränderungen rechtzeitig mitgeteilt.
§ 3 Art der Kooperation
Die Kooperation erfolgt u.a. durch
§ 4 Regelmäßigkeit und Zeiten
Die Treffenfinden 14-tätig zu einem festen Termin für die Dauer von ___ Stunden statt
§ 5 Pädagogische Vereinbarung
§ 6 Status der Tagespflegepersonen und der Tagespflegekinder, Verantwortlichkeit
Bei Besuchen und Veranstaltungen während der Betriebszeiten haben die Tagespflegepersonen des Status von Gasteltern, die Tagespflegekinder den Status von Gastkindern.
Die Tagespflegepersonen behalten im Wesentlichen die Verantwortung und die Aufsicht über die von ihnen betreuten Tagespflegekinder.
§ 7 Anforderungen an die Tagespflegepersonen
Die an der Kooperation beteiligten Tagespflegepersonen sollen über eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege verfügen.
§ 8 Nutzung von Räumlichkeiten während der Betriebszeiten
§ 9 Leitung
Die Leitung der gemeinsamen Treffen
§ 10 Nutzung von Räumlichkeiten außerhalb der Betriebszeiten
Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt in Absprache mit ____________ (z.B. Leitung der Kindertageseinrichtung) zweckgebunden für
Die Nutzung ist auf folgende Räumlichkeiten beschränkt:____________________
Folgendes Inventar darf nicht genutzt werden ___________________ (z.B. Kleinspielzeug).
Die Nutzung außerhalb der Betriebszeiten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung der Tagespflegepersonen / des Vereins. Sie /er tragen für die pflegliche Behandlung der Räumlichkeiten und des Inventars Sorge. Nach Beendigung der Nutzung sind die überlassenen Räumlichkeiten und das Inventar in dem Zustand zu übergeben, in dem sie übernommen wurden.
Für die im Zusammenhang mit der Nutzung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden haften die Tagespflegepersonen / der Verein. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist vor der Nutzung nachzuweisen.
Die Tagespflegepersonen / der Verein stellen den Träger sowie dessen Bedienstete und Beauftragte von Ansprüchen frei, die von ihnen /ihm oder dritter Seite aus Anlass der Benutzung der überlassenden Räumlichkeiten und des Inventars geltend gemacht werden.
Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung des Trägers als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden nach § 836 BGB unberührt.
§ 11 Kosten
Für die Teilnahme / Treffen werden folgende Entgelte erhoben ________________ / keine Entgelte erhoben.
Für die Nutzung der Räumlichkeiten außerhalb der Betriebszeiten werden folgende Entgelte erhoben _________________ / werden keine Entgelte erhoben.
Ort, Datum, Unterschriften