Ax Vergaberecht

Wir verwenden als AP bei unserer Beratung im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von KITAs die folgende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger einer Kindertageseinrichtung und Tagespflegeperson(en)

von Thomas Ax

Kooperationsvereinbarung

Zwischen

_____________________________             (Träger: Stadt, Gemeinde, Kirchengemeinde etc.)

_____________________________             (vertreten durch)

_____________________________             (Anschrift)

und

______________________________           (dem Verein / der Tagespflegeperson)

______________________________           (bei Vereinen: vertreten durch)

______________________________           (Anschrift)

wird folgende Kooperationsvereinbarung getroffen:

§ 1 Zweck der Kooperation

  • Die Zusammenarbeit der Bereiche Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen soll zum Wohl der Kinder stattfinden und den fachlichen Austausch fördern.
  • Die Tagespflegekinder sollen andere Kinder und neue Spielmöglichkeiten kennen lernen. Ziel ist u.a. den zukünftigen Kita-Kindern den Übergang in die Kindertageseinrichtung zu  erleichtern.
  • Durch die Kooperation sollen die Beziehungen der Kindertagespflegepersonen untereinander unterstützt sowie eine Vertretung untereinander bei Krankheit oder Urlaub gefördert werden.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist der Aufbau einer Notfallbetreuung in der Kindertageseinrichtung für Fälle, in denen die Tagespflegeperson wegen Krankheit oder der Teilnahme an einer arbeitsspezifischen Fortbildung an der Betreuung der Tagespflegekinder gehindert ist.
  • Zwischen den Fachkräften der Kindertageseinrichtung und den Tagespflegepersonen wird ein Austausch über pädagogische Fragen und Handlungsweisen sowie gemeinsame Fort- und Weiterbildungen angestrebt.
  • Die Kindertageseinrichtung soll sich zum Zentrum für Familien entwickeln, in dem Informationen über die Kinderbetreuungsmöglichkeiten gebündelt und angeboten werden.


§
2 Teilnehmer der Kooperation

Teilnehmer der Kooperation sind __________ (Name der Kindertageseinrichtung) und ________(Name des Vereins/der Institution).

Die dem Verein / der Institution angehörenden Tagespflegepersonen werden von dem Verein / der Institution jeweils benannt und Veränderungen rechtzeitig mitgeteilt.

§ 3 Art der Kooperation

Die Kooperation erfolgt u.a. durch

  • Nutzung folgender Räumlichkeiten ___________________________________
  • gemeinsame Nutzung während der Betriebszeiten und Teilnahme der Tagespflegepersonen und deren Tagespflegekindern an Projekten der __________ 
    (Name der Kindertageseinrichtung) innerhalb und außerhalb der Kindertageseinrichtung.
  • regelmäßigen fachlichen Austausch
  • gemeinsame Fortbildungen mit / ohne Kinderbetreuung


§
4 Regelmäßigkeit und Zeiten

Die Treffenfinden 14-tätig zu einem festen Termin für die Dauer von ___ Stunden statt

  • werden jeweils zwischen ___________ (den Teilnehmern der Kooperation) festgelegt
  • finden einmal wöchentlich / monatlich am Vormittag / Nachmittag statt
  • sollen flexibel mindestens einmal im Quartal stattfinden
  • Einmal im Jahr / einmal im Halbjahr findet ein Treffen zwischen den Fachkräften der Kindertageseinrichtung, (sonstigen) und den Tagespflegepersonen zum fachlichen Austausch statt.


§ 5 Pädagogische Vereinbarung

  • Die Kooperation findet im Rahmen der pädagogischen Konzeption der Kindertageseinrichtung ___________ statt.
  • Die Vereinbarungen zur pädagogischen Arbeit vom ______/ zwischen ______ und ________ werden zum Gegenstand dieser Kooperation gemacht.


§ 6 Status der Tagespflegepersonen und der Tagespflegekinder, Verantwortlichkeit

Bei Besuchen und Veranstaltungen während der Betriebszeiten haben die Tagespflegepersonen des Status von Gasteltern, die Tagespflegekinder den Status von Gastkindern.

Die Tagespflegepersonen behalten im Wesentlichen die Verantwortung und die Aufsicht über die von ihnen betreuten Tagespflegekinder.

§ 7 Anforderungen an die Tagespflegepersonen

Die an der Kooperation beteiligten Tagespflegepersonen sollen über eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege verfügen.

§ 8 Nutzung von Räumlichkeiten während der Betriebszeiten

  • Die gemeinsamen Treffen beschränken sich auf folgende Räumlichkeiten ____________ (z.B. Turnraum).
  • Die Räumlichkeiten und das Inventar können nach Absprache mit der Leitung der Kindertageseinrichtung ____________ / __________ (Ansprechpartner/in) genutzt werden.


§ 9 Leitung

Die Leitung der gemeinsamen Treffen

  • obliegt der Leitung der Kindertageseinrichtung / ______________ (Ansprechpartner/in)
  • wird partnerschaftlich zwischen ________ und __________ durchgeführt


§ 10 Nutzung von Räumlichkeiten außerhalb der Betriebszeiten

Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt in Absprache mit ____________ (z.B. Leitung der Kindertageseinrichtung) zweckgebunden für

  • Treffen von Tagespflegepersonen
  • Aus- und Fortbildung
  • gemeinsame Elternabende
  • gemeinsame Aktionen der Kindertageseinrichtung und Tagespflegepersonen

Die Nutzung ist auf folgende Räumlichkeiten beschränkt:____________________

Folgendes Inventar darf nicht genutzt werden ___________________ (z.B. Kleinspielzeug).

Die Nutzung außerhalb der Betriebszeiten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung der Tagespflegepersonen / des Vereins. Sie /er tragen für die pflegliche Behandlung der Räumlichkeiten und des Inventars Sorge. Nach Beendigung der Nutzung sind die überlassenen Räumlichkeiten und das Inventar in dem Zustand zu übergeben, in dem sie übernommen wurden.

Für die im Zusammenhang mit der Nutzung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden haften die Tagespflegepersonen / der Verein. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist vor der Nutzung nachzuweisen.

Die Tagespflegepersonen / der Verein stellen den Träger sowie dessen Bedienstete und Beauftragte von Ansprüchen frei, die von ihnen /ihm oder dritter Seite aus Anlass der Benutzung der überlassenden Räumlichkeiten und des Inventars geltend gemacht werden.

Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung des Trägers als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden nach § 836 BGB unberührt.

§ 11 Kosten

Für die Teilnahme / Treffen werden folgende Entgelte erhoben ________________ / keine Entgelte erhoben.

Für die Nutzung der Räumlichkeiten außerhalb der Betriebszeiten werden folgende Entgelte erhoben _________________ / werden keine Entgelte erhoben.

Ort, Datum, Unterschriften

Ax Vergaberecht
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