Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt

Zu der Frage der (Einschränkung bei der) Gewährung von Akteneinsicht

von Thomas Ax

Das Recht auf Akteneinsicht ist von vornherein durch den Verfahrensgegenstand des Nachprüfungsverfahrens beschränkt (so die weit überwiegende Rechtsprechung und Auffassung in der Literatur; OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011, 2 Verg 3/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2010, Verg W 2/10 und Beschluss vom 30.01.2014, Verg W 2/14 sowie OLG Thüringen, Beschluss vom 11.01.2007, 9 Verg 9/06 und Beschluss vom 06.12.2007, 9 Verg 8/06, Kus in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4 Auflage 2016, § 165 Rn 25 m.w.N.; a.A.: Glahs, Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsansprüche im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren”, NZBau 2/2014, S. 75 ff.). Den entscheidungsrelevanten Sachverhalt bestimmt die Antragstellerin selbst durch ihre auf die Behauptung einer konkreten Vergaberechtsverletzung bezogenen Rüge, d.h. es kommt auf die “Themen” an, die sie in ihrer Antragsschrift oder bei später erlangten Kenntnissen im Nachprüfungsverfahren benennt (OLG Thüringen, a.a.O.)..

Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.