Vergabe von Generalplanerleistungen (GP-Vergabe) Zuschlagskriterien
von Thomas Ax
Bei der Vergabe von Generalplanerleistungen (GP-Vergabe) dienen Zuschlagskriterien dazu, das wirtschaftlichste Angebot auf Basis des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses nach § 127 GWB und § 58 VgV zu ermitteln. Da Planungsleistungen intellektuelle Aufgaben sind, dominiert in der Praxis eine Kombination aus preislichen/monetären und qualitativen Kriterien.
Wichtige qualitative Zuschlagskriterien
- Projektorganisation: Personelle Besetzung, Organigramm, Vertretungsregelungen.
- Projektabwicklung: Strukturierte Herangehensweise an die Planungsphasen, Schnittstellenmanagement.
- Terminsicherung: Meilensteinplanung, Pufferzeiten, Maßnahmen bei Verzug.
- Kostensteuerung: Methoden zur Einhaltung des Budgets, Risikomanagement.
- Qualitätssicherung: Interne Prüfprozesse, Fehlervermeidung bei Subplanern.
- Ideenkonzept: Projektspezifische Lösungsansätze für die konkrete Bauaufgabe.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von Lebenszykluskosten, Energieeffizienz, Ökologie.
Preisliche Zuschlagskriterien
- Honorarangebot: Honorarsätze für Grundleistungen und Besondere Leistungen.
- Nebenkosten: Pauschalen oder Einzelnachweise für Fahrtkosten, Vervielfältigungen.
- Stundensätze: Kosten für zusätzliche Leistungen außerhalb des Festpreis- oder HOAI-Rahmens.
Rechtliche Vorgaben und Grenzen
Auftragsbezug: Kriterien müssen zwingend mit dem konkreten Projekt verknüpft sein § 127 Abs. 3 GWB.
Eignung vs. Zuschlag: Allgemeine Erfahrungen des Büros gehören in die vorgelagerte Eignungsprüfung (z.B. Referenzen) und dürfen beim Zuschlag nicht noch einmal bewertet werden.
Transparenz: Kriterien, Unterkriterien und deren genaue Gewichtung (z.B. 60% Qualität / 40% Preis) müssen vorab in den Vergabeunterlagen offengelegt werden.
Hier ein praxiserprobtes, rechtssicheres Wertungssystem für ein Generalplaner-Verfahren (GP-Vergabe) nach VgV. Es basiert auf einer Gewichtung von 60 % Qualität und 40 % Preis, was sich bei komplexen Planungsleistungen bewährt hat.
1. Die Gewichtungsmatrix (Übersicht)
|
Kriterium |
Unterkriterium |
Gewichtung |
|---|---|---|
|
1. Qualität / Konzept (60 %) |
1.1 Projektorganisation & Schlüsselpersonal |
15 % |
|
1.2 Projektabwicklung & Schnittstellenkompetenz |
15 % |
|
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1.3 Termin- und Kostensteuerung |
15 % |
|
|
1.4 Projektspezifischer Lösungsansatz (Konzept) |
15 % |
|
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2. Preis / Honorar (40 %) |
2.1 Gesamthonorar (Grund- & Besondere Leistungen) |
30 % |
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2.2 Nebenkosten & Zeithonorarsätze (Stundensätze) |
10 % |
2. Bewertung der qualitativen Kriterien (0–5 Punkte)
Die qualitative Bewertung erfolgt über eine transparente Notenskala. Jedes Unterkriterium wird einzeln bewertet:
- 5 Punkte (Sehr gut): Das Konzept übertrifft die Erwartungen. Es bietet deutlichen Mehrwert und exzellente, projektspezifische Detaillösungen ohne Risiken.
- 4 Punkte (Gut): Vollständige und schlüssige Darstellung. Die Anforderungen werden voll erfüllt. Das Konzept geht individuell auf das Projekt ein.
- 3 Punkte (Befriedigend): Standardlösung. Die Anforderungen werden ohne Mängel erfüllt, jedoch ohne tiefere projektspezifische Ausarbeitung.
- 2 Punkte (Ausreichend): Die Darstellung weist Lücken auf. Das Konzept ist sehr allgemein gehalten. Leichte Risiken in der Umsetzung erkennbar.
- 1 Punkt (Mangelhaft): Erhebliche Defizite. Die Darstellung ist unvollständig oder für dieses Projekt kaum geeignet. Hohe Risiken.
- 0 Punkte (Ungenügend): Unbrauchbar, nicht bewertbar oder Aussage verweigert.
3. Bewertung des Preises (Lineare Interpolation)
Um den Preis in Punkte umzurechnen, wird meist die lineare Interpolationsmethode angewendet. Dies verhindert extreme Verzerrungen.
Das günstigste Angebot erhält die volle Punktzahl (z. B. 5 Punkte).
Angebote, die doppelt so teuer sind wie das günstigste erhalten 0 Punkte.
Die Formel lautet:
(Hinweis: Fällt ein Preis unter 0 Punkte, wird er mit 0 gewertet.)
4. Berechnung der Gesamtwertungszahl
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt über die Gewichtete Punktwertmethode:
Gesamtpunkte=(Punkte Qualität× 0,60)+(Punkte Preis× 0,40)
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
