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Vergabe von Generalplanerleistungen (GP-Vergabe) Zuschlagskriterien

2 Min. Lesezeit

von Thomas Ax

Bei der Vergabe von Generalplanerleistungen (GP-Vergabe) dienen Zuschlagskriterien dazu, das wirtschaftlichste Angebot auf Basis des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses nach § 127 GWB und § 58 VgV zu ermitteln. Da Planungsleistungen intellektuelle Aufgaben sind, dominiert in der Praxis eine Kombination aus preislichen/monetären und qualitativen Kriterien. 

Wichtige qualitative Zuschlagskriterien

  • Projektorganisation: Personelle Besetzung, Organigramm, Vertretungsregelungen.
  • Projektabwicklung: Strukturierte Herangehensweise an die Planungsphasen, Schnittstellenmanagement.
  • Terminsicherung: Meilensteinplanung, Pufferzeiten, Maßnahmen bei Verzug.
  • Kostensteuerung: Methoden zur Einhaltung des Budgets, Risikomanagement.
  • Qualitätssicherung: Interne Prüfprozesse, Fehlervermeidung bei Subplanern.
  • Ideenkonzept: Projektspezifische Lösungsansätze für die konkrete Bauaufgabe.
  • Nachhaltigkeit: Berücksichtigung von Lebenszykluskosten, Energieeffizienz, Ökologie. 

Preisliche Zuschlagskriterien

  • Honorarangebot: Honorarsätze für Grundleistungen und Besondere Leistungen.
  • Nebenkosten: Pauschalen oder Einzelnachweise für Fahrtkosten, Vervielfältigungen.
  • Stundensätze: Kosten für zusätzliche Leistungen außerhalb des Festpreis- oder HOAI-Rahmens.

Rechtliche Vorgaben und Grenzen

  • Auftragsbezug: Kriterien müssen zwingend mit dem konkreten Projekt verknüpft sein § 127 Abs. 3 GWB. 

  • Eignung vs. Zuschlag: Allgemeine Erfahrungen des Büros gehören in die vorgelagerte Eignungsprüfung (z.B. Referenzen) und dürfen beim Zuschlag nicht noch einmal bewertet werden. 

  • Transparenz: Kriterien, Unterkriterien und deren genaue Gewichtung (z.B. 60% Qualität / 40% Preis) müssen vorab in den Vergabeunterlagen offengelegt werden. 

Hier ein praxiserprobtes, rechtssicheres Wertungssystem für ein Generalplaner-Verfahren (GP-Vergabe) nach VgV. Es basiert auf einer Gewichtung von 60 % Qualität und 40 % Preis, was sich bei komplexen Planungsleistungen bewährt hat.

1. Die Gewichtungsmatrix (Übersicht)

Kriterium

Unterkriterium

Gewichtung

1. Qualität / Konzept (60 %)

1.1 Projektorganisation & Schlüsselpersonal

15 %

1.2 Projektabwicklung & Schnittstellenkompetenz

15 %

1.3 Termin- und Kostensteuerung

15 %

1.4 Projektspezifischer Lösungsansatz (Konzept)

15 %

2. Preis / Honorar (40 %)

2.1 Gesamthonorar (Grund- & Besondere Leistungen)

30 %

2.2 Nebenkosten & Zeithonorarsätze (Stundensätze)

10 %


2. Bewertung der qualitativen Kriterien (0–5 Punkte)

Die qualitative Bewertung erfolgt über eine transparente Notenskala. Jedes Unterkriterium wird einzeln bewertet:

  • 5 Punkte (Sehr gut): Das Konzept übertrifft die Erwartungen. Es bietet deutlichen Mehrwert und exzellente, projektspezifische Detaillösungen ohne Risiken.
  • 4 Punkte (Gut): Vollständige und schlüssige Darstellung. Die Anforderungen werden voll erfüllt. Das Konzept geht individuell auf das Projekt ein.
  • 3 Punkte (Befriedigend): Standardlösung. Die Anforderungen werden ohne Mängel erfüllt, jedoch ohne tiefere projektspezifische Ausarbeitung.
  • 2 Punkte (Ausreichend): Die Darstellung weist Lücken auf. Das Konzept ist sehr allgemein gehalten. Leichte Risiken in der Umsetzung erkennbar.
  • 1 Punkt (Mangelhaft): Erhebliche Defizite. Die Darstellung ist unvollständig oder für dieses Projekt kaum geeignet. Hohe Risiken.
  • 0 Punkte (Ungenügend): Unbrauchbar, nicht bewertbar oder Aussage verweigert.

3. Bewertung des Preises (Lineare Interpolation)

Um den Preis in Punkte umzurechnen, wird meist die lineare Interpolationsmethode angewendet. Dies verhindert extreme Verzerrungen.

  • Das günstigste Angebot  erhält die volle Punktzahl (z. B. 5 Punkte).

  • Angebote, die doppelt so teuer sind wie das günstigste erhalten 0 Punkte.

  • Die Formel lautet:

    (Hinweis: Fällt ein Preis unter 0 Punkte, wird er mit 0 gewertet.)

4. Berechnung der Gesamtwertungszahl

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt über die Gewichtete Punktwertmethode:

Gesamtpunkte=(Punkte Qualität× 0,60)+(Punkte Preis× 0,40)

Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

Autor: Dr. jur. Thomas Ax, Rechtsanwalt