Ax Vergaberecht

Lernen Sie mit der VergMan ® – Methode: Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen Intensivschulung: in 5 Tagen fit für die eigene Vergabe

Lernen Sie mit der VergMan ® - Methode: Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen Intensivschulung: in 5 Tagen fit für die eigene Vergabe

Leitung Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax

Die Intensivschulung hat zum Ziel, die Grundsätze des Vergabeverfahrens zu verdeutlichen, praktikable Bewertungsmethoden vorzustellen sowie Hinweise für die Vergabepraxis aufzuzeigen und damit die Arbeit der IT-Beschaffenden zu erleichtern. Die Intensivschulung bietet sowohl denjenigen, die nicht tagtäglich mit den Regelwerken der öffentlichen Vergabe arbeiten, als auch erfahrenen IT-Beschaffenden alle notwendigen Informationen, insbesondere hinsichtlich der Vorgehensweisen und Methoden. Sie ermöglicht, auf der Grundlage der jeweiligen Rechtsnormen für die Auftragsvergabe Vergabeverfahren erfolgreich durchzuführen und abzuwickeln. Die Intensivschulung stellt sicher, dass auch komplexe IT-Vergaben in Form, Aufbau und Inhalt kompetent rechtssicher und interessengerecht gestaltet werden können. Zudem kann die Auswertung der Angebote objektiv, transparent und nachvollziehbar durchgeführt werden. Auf dieser Basis können Angebote der Bieter optimal miteinander verglichen und bewertet werden. Nicht zuletzt werden Verwaltungsaufwände reduziert und damit ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet. Praxistipps, Hinweise und Empfehlungen entfalten ihre Geltung nicht nur für den Bereich von IT-Beschaffungen, sondern können auch auf Beschaffungen anderer Lieferungen und Leistungen im Bereich der gesamten öffentlichen Hand übertragen werden.

Inhaltsübersicht

TAG 1

Vormittags

A. Einführung

1. Überblick – vom Bedarf bis zum Vertrag
2. Umfeld von IT-Beschaffungen
2.1. Typische Akteure im Umfeld von IT-Beschaffungen
2.1.1. Auftraggeberseitige Akteure
2.1.2. Auftragnehmerseitige Akteure
2.1.3. Sonstige Stellen
2.2. Strategische und operative Beschaffung
3. Vergaberechtliche Grundlagen
3.1. Vergaberechtliche Grundlagen
3.2. Grundsätze der Vergabe
3.3. Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte
3.4. Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte
4. Vertragsrechtliche Grundlagen
4.1. Einführung
4.2. Musterverträge der öffentlichen Hand für IT-Beschaffungen
4.3. Vertragsschluss im Vergabeverfahren
4.3.1. Zustandekommen des Vertrages
4.3.2. Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand und deren Einbeziehung
4.3.3. Ausführungsbedingungen
4.4. Vertragsdurchführung

TAG 1  

Nachmittags

B. Planung einer Beschaffung

1. Bedarfsermittlung / -feststellung, Risikoanalyse und Zeitplanung
1.1. Bedarfsermittlung und -feststellung
1.2. Risikoanalyse
1.3. Zeitplanung für die Beschaffung

2. Markterkundung und Bedarfsstrukturierung
2.1. Markterkundung
2.1.1. Regelmäßige Markterkundung (Marktbeobachtung)
2.1.2. Anlass- beziehungsweise beschaffungsbezogene Markterkundung
2.1.3. Durchführung von Markterkundungen
2.2. Bedarfsstrukturierung (Leistungsgegenstände, Vertragstypologie)
2.2.1. Leistungsgegenstände
2.2.2. Vertragstypologische Einordnung von Bedarfen

3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Auftragswertschätzung und Klärung der Haushaltsmittel
3.1. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
3.2. Auftragswertschätzung (Schwellenwerte, Klärung der Haushaltsmittel)
3.2.1. Auftragswert und Auftragswertschätzung
3.2.2. Schwellenwerte
3.3. Klärung der Haushaltsmittel

4. Prüfung alternativer Beschaffungsvarianten
4.1. Rückgriff auf bestehende Verträge
4.1.1. Bestehende Einzelverträge
4.1.2. Bestehende eigene Rahmenvereinbarungen
4.1.3. Bestehende fremde Rahmenvereinbarungen mit Abrufberechtigung
4.1.4. Rahmenvereinbarungen der Bundesverwaltung / Kaufhaus des Bundes (KdB)
4.1.5. Konditionenvereinbarungen ohne Abrufberechtigung
4.2. In-House-Vergabe und öffentlich-öffentliche Kooperationen
4.3. Direktauftrag im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte

5. Beschaffungskonzeption
5.1. Aspekte der produktspezifischen Beschaffung
5.1.1. Ausnahmefall produktscharfe Ausschreibung (ohne Zusatz „oder gleichwertig“)
5.1.2. Ausnahmefall Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“:
5.2. Aspekte im Zusammenhang mit Open Source Software
5.3. Aspekte im Zusammenhang mit dem Gebot der losweisen Vergabe
5.4. Aspekte der Nachhaltigkeit
5.4.1. Nachhaltigkeit bei Ausführungsbedingungen
5.4.2. Nachhaltigkeit bei Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen
5.4.3. Nachhaltigkeit bei Eignungskriterien
5.4.4. Nachhaltigkeit bei Zuschlagskriterien
5.5. Vorgabe eines Selbstausführungsgebotes
5.6. Aspekte im Zusammenhang mit optionalen Leistungen
5.7. Einbeziehung von Know-how der Anbietermärkte
5.7.1. Einbeziehung von Markt-Know-how durch Nebenangebote
5.7.2. Einbeziehung von Markt-Know-how durch Nutzung von Vergabeverfahrensarten mit Verhandlungsmöglichkeiten
5.7.3. Agile Softwareentwicklung
5.8. Verhandlungsverfahren / Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
5.8.1. Dringlichkeit
5.8.2. Alleinstellungsmerkmal
5.8.3. Zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers
5.9. Festlegung von Eignungskriterien
5.10. Festlegung von Zuschlagskriterien
5.11. Mitwirkung von Externen und Maßnahmen zum unverfälschten Wettbewerb
5.11.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.11.2. Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens (Projektanten)
5.11.3. Erklärung mitwirkender Personen an Vergabeverfahren
5.12. Mögliche Sicherheitsrelevanz des Auftrages

Tag 2

C. Design einer Beschaffung

1. Losbildung
1.1. Angebotslimitierung
1.2. Zuschlagslimitierung
1.3. Wertung der Angebote bei losweiser Ausschreibung

2. Wahl der Verfahrensart mit Zeitplanung
2.1. Vergabeverfahrensarten oberhalb der EU-Schwellenwerte
2.1.1. Offenes Verfahren
2.1.2. Nicht offenes Verfahren
2.1.3. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
2.1.4. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
2.1.5. Wettbewerblicher Dialog
2.1.6. Innovationspartnerschaft
2.2. Vergabeverfahrensarten unterhalb der EU-Schwellenwerte
2.2.1. Öffentliche Ausschreibung
2.2.2. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
2.2.3. Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
2.2.4. Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
2.2.5. Zeitplan und Fristen

3. Besondere Methoden und Instrumente
3.1. Rahmenvereinbarungen
3.1.1. Grundsätzliches zu Rahmenvereinbarungen
3.1.2. Empfehlung zum Abschluss von IT-Rahmenvereinbarungen
3.1.3. Arten von Rahmenvereinbarungen
3.1.4. Voraussetzungen und Varianten der Vergabe von Einzelaufträgen
3.1.5. Vorgehen bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen
3.1.6. Hinweise zum Missbrauchsverbot
3.2. Dynamisches Beschaffungssystem
3.2.1. Definition und Kurzbeschreibung
3.2.2. Grundsätze des Betriebs dynamischer Beschaffungssysteme
3.2.3. Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
3.2.4. Fristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
3.3. Elektronische Auktion
3.3.1. Definition und Kurzbeschreibung
3.3.2. Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
3.3.3. Durchführung elektronischer Auktionen
3.3.4. Fristen bei der Durchführung elektronischer Auktionen
3.4. Elektronischer Katalog
3.4.1. Definition und Kurzbeschreibung
3.4.2. Verwendung von elektronischen Katalogen

4. Erstellung der Vergabeunterlagen
4.1. Struktur und Übersicht der Vergabeunterlagen
4.2. Verfahrensunterlagen
4.2.1. Anschreiben
4.2.2. Bewerbungsbedingungen
4.2.3. Eignungsbewertungsmatrix und Eignungskriterien
4.2.4. Leistungsbewertungsmatrix und Zuschlagskriterien
4.3. Vertragsunterlagen
4.3.1. Leistungsbeschreibung
4.3.2. Kriterienkatalog
4.3.3. Vertragsbedingungen (Vertrag)
4.3.4. Angebotsschreiben
4.3.5. Preisblatt
4.4. Formblätter
4.5. Erstellung der Auftragsbekanntmachung
4.5.1. Auftragsbekanntmachung im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte
4.5.2. Auftragsbekanntmachung im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte

5. Verfahrensdokumentation und Entscheidung zur Durchführung des Vergabeverfahrens
5.1. Freigabe von Vergabeunterlagen und Auftragsbekanntmachung
5.2. Verfahrensdokumentation und Vergabevermerk

Tag 3

D. Durchführung des Vergabeverfahrens

1. Offenes Verfahren
1.1. Einleitungsphase
1.1.1. Bekanntmachung
1.1.2. Bereitstellung der Vergabeunterlagen
1.2. Angebotsphase
1.2.1. Behandlung der Bieterfragen
1.2.2. Behandlung und Öffnung der Angebote
1.3. Prüfung und Wertung der Angebote
1.3.1. Formale Prüfung der Angebote
1.3.2. Eignungsprüfung
1.3.3. Prüfung der Angemessenheit des Preises
1.3.4. Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes / Leistungsbewertung
1.4. Zuschlagsphase
1.4.1. Zuschlagsentscheidung beziehungsweise Verfahrensaufhebung
1.4.2. Abfrage beim Gewerbezentralregister
1.4.3. Information der nicht berücksichtigten Bieter
1.4.4. Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
1.4.5. Bekanntmachungspflichten sowie Verfahrensabschluss

2. Nicht offenes Verfahren
2.1. Einleitungsphase
2.1.1. Bekanntmachung
2.1.2. Bereitstellung der Vergabeunterlagen
2.2. Bewerbungsphase
2.2.1. Behandlung der Bewerberfragen
2.2.2. Behandlung und Öffnung der Teilnahmeanträge
2.3. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
2.3.1. Prüfung der Teilnahmeanträge / Eignungsprüfung
2.3.2. Auswahl der Bewerber
2.4. Angebotsphase
2.4.1. Aufforderung zur Angebotsabgabe
2.4.2. Behandlung der Bieterfragen
2.4.3. Behandlung und Öffnung der Angebote
2.5. Prüfung und Wertung der Angebote
2.5.1. Formale Prüfung der Angebote
2.5.2. Prüfung der Angemessenheit des Preises
2.5.3. Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes / Leistungsbewertung
2.6. Zuschlagsphase
2.6.1. Zuschlagsentscheidung beziehungsweise Verfahrensaufhebung
2.6.2. Abfrage beim Gewerbezentralregister
2.6.3. Information der nicht berücksichtigten Bieter
2.6.4. Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
2.6.5. Bekanntmachungspflichten sowie Verfahrensabschluss

3. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
3.1. Einleitungsphase
3.1.1. Bekanntmachung
3.1.2. Bereitstellung der Vergabeunterlagen
3.2. Bewerbungsphase
3.2.1. Behandlung der Bewerberfragen
3.2.2. Behandlung und Öffnung der Teilnahmeanträge
3.3. Prüfung und Wertung Teilnahmeanträge
3.3.1. Prüfung der Teilnahmeanträge / Eignungsprüfung
3.3.2. Auswahl der Bewerber
3.4. Angebotsphase
3.4.1. Aufforderung zur Angebotsabgabe
3.4.2. Behandlung der Bieterfragen
3.4.3. Behandlung und Öffnung der Erstangebote
3.5. Prüfung und Wertung der Angebote und Verhandlungen
3.5.1. Prüfung und Wertung der Erstangebote
3.5.2. Verhandlungen
3.5.3. Aufforderung zu Folgeangeboten und zum endgültigen Angebot
3.5.4. Behandlung der Bieterfragen
3.5.5. Behandlung und Öffnung der Folgeangebote und der endgültigen Angebote
3.5.6. Prüfung und Wertung der Folgeangebote und der endgültigen Angebote
3.6. Zuschlagsphase
3.6.1. Zuschlagsentscheidung beziehungsweise Verfahrensaufhebung
3.6.2. Abfrage beim Gewerbezentralregister
3.6.3. Information der nicht berücksichtigten Bieter
3.6.4. Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
3.6.5. Bekanntmachungspflichten sowie Verfahrensabschluss

4. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
4.1. Einleitungsphase
4.1.1. Auswahl der geeigneten Bieter
4.1.2. Aufforderung zur Angebotsabgabe mit der Bereitstellung der Vergabeunterlagen
4.2. Angebotsphase
4.2.1. Behandlung der Bieterfragen
4.2.2. Behandlung und Öffnung der Erstangebote
4.3. Prüfung und Wertung der Angebote und Verhandlungen
4.3.1. Prüfung und Wertung der Erstangebote
4.3.2. Verhandlungen
4.3.3. Aufforderung zu Folgeangeboten und zum endgültigen Angebot
4.3.4. Behandlung der Bieterfragen
4.3.5. Behandlung und Öffnung der Folgeangebote und der endgültigen Angebote
4.3.6. Prüfung und Wertung der Folgeangebote und der endgültigen Angebote
4.4. Zuschlagsphase
4.4.1. Zuschlagsentscheidung beziehungsweise Verfahrensaufhebung
4.4.2. Abfrage beim Gewerbezentralregister
4.4.3. Information der nicht berücksichtigten Bieter
4.4.4. Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
4.4.5. Bekanntmachungspflichten sowie Verfahrensabschluss

5. Wettbewerblicher Dialog
5.1. Einleitungsphase
5.1.1. Bekanntmachung
5.1.2. Bereitstellung der Vergabeunterlagen
5.2. Bewerbungsphase
5.2.1. Behandlung der Bewerberfragen
5.2.2. Behandlung und Öffnung der Teilnahmeanträge
5.3. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
5.3.1. Prüfung der Teilnahmeanträge / Eignungsprüfung
5.3.2. Auswahl der Bewerber
5.4. Dialogphase
5.4.1. Eröffnung des Dialoges
5.4.2. Dialoge / Erörterungen der Lösungen
5.5. Angebotsphase
5.5.1. Aufforderung zum endgültigen Angebot
5.5.2. Behandlung der Bieterfragen
5.5.3. Behandlung und Öffnung der endgültigen Angebote
5.6. Prüfung und Wertung der Angebote
5.6.1. Formale Prüfung der endgültigen Angebote
5.6.2. Prüfung der Angemessenheit des Preises
5.6.3. Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes / Leistungsbewertung
5.7. Zuschlagsphase
5.7.1. Zuschlagsentscheidung beziehungsweise Verfahrensaufhebung
5.7.2. Abfrage beim Gewerbezentralregister
5.7.3. Information der nicht berücksichtigten Bieter
5.7.4. Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
5.7.5. Bekanntmachungspflichten sowie Verfahrensabschluss

6. Innovationspartnerschaft
6.1. Einleitungsphase
6.1.1. Bekanntmachung
6.1.2. Bereitstellung der Vergabeunterlagen
6.2. Bewerbungsphase
6.2.1. Behandlung der Bewerberfragen
6.2.2. Behandlung und Öffnung der Teilnahmeanträge
6.3. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
6.3.1. Prüfung der Teilnahmeanträge / Eignungsprüfung
6.3.2. Auswahl der Bewerber
6.4. Angebotsphase
6.4.1. Aufforderung zur Angebotsabgabe
6.4.2. Behandlung der Bieterfragen
6.4.3. Behandlung und Öffnung der Erstangebote
6.5. Prüfung und Wertung der Angebote und Verhandlungen
6.5.1. Prüfung und Wertung der Erstangebote
6.5.2. Verhandlungen
6.5.3. Aufforderung zu Folgeangeboten und zum endgültigen Angebot
6.5.4. Behandlung der Bieterfragen
6.5.5. Behandlung und Öffnung der Folgeangebote und der endgültigen Angebote
6.5.6. Prüfung und Wertung der Folgeangebote und der endgültigen Angebote
6.6. Zuschlagsphase
6.6.1. Zuschlagsentscheidung beziehungsweise Verfahrensaufhebung
6.6.2. Abfrage beim Gewerbezentralregister
6.6.3. Information der nicht berücksichtigten Bieter
6.6.4. Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
6.6.5. Bekanntmachungspflichten sowie Verfahrensabschluss
6.7. Forschungs- und Entwicklungsphase
6.8. Leistungsphase

7. Öffentliche Ausschreibung
7.1. Einleitungsphase
7.1.1. Bekanntmachung
7.1.2. Bereitstellung der Vergabeunterlagen
7.2. Angebotsphase
7.2.1. Behandlung der Bieterfragen
7.2.2. Behandlung und Öffnung der Angebote
7.3. Prüfung und Wertung der Angebote
7.3.1. Formale Prüfung der Angebote
7.3.2. Eignungsprüfung
7.3.3. Prüfung der Angemessenheit des Preises
7.3.4. Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes / Leistungsbewertung
7.4. Zuschlagsphase
7.4.1. Zuschlagsentscheidung beziehungsweise Verfahrensaufhebung
7.4.2. Abfrage beim Gewerbezentralregister
7.4.3. Information der nicht berücksichtigten Bieter
7.4.4. Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
7.4.5. Bekanntmachungspflichten sowie Verfahrensabschluss

8. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
8.1. Einleitungsphase
8.1.1. Bekanntmachung
8.1.2. Bereitstellung der Vergabeunterlagen
8.2. Bewerbungsphase
8.2.1. Behandlung der Bewerberfragen
8.2.2. Behandlung und Öffnung der Teilnahmeanträge
8.3. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
8.3.1. Prüfung der Teilnahmeanträge / Eignungsprüfung
8.3.2. Auswahl der Bewerber
8.4. Angebotsphase
8.4.1. Aufforderung zur Angebotsabgabe
8.4.2. Behandlung der Bieterfragen
8.4.3. Behandlung und Öffnung der Angebote
8.5. Prüfung und Wertung der Angebote
8.5.1. Formale Prüfung der Angebote
8.5.2. Prüfung der Angemessenheit des Preises
8.5.3. Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes / Leistungsbewertung
8.6. Zuschlagsphase
8.6.1. Zuschlagsentscheidung beziehungsweise Verfahrensaufhebung
8.6.2. Abfrage beim Gewerbezentralregister
8.6.3. Information der nicht berücksichtigten Bieter
8.6.4. Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
8.6.5. Bekanntmachungspflichten sowie Verfahrensabschluss

9. Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
9.1. Einleitungsphase
9.1.1. Auswahl der geeigneten Bieter
9.1.2. Aufforderung zur Angebotsabgabe mit der Bereitstellung der Vergabeunterlagen
9.2. Angebotsphase
9.2.1. Behandlung der Bieterfragen
9.2.2. Behandlung und Öffnung der Angebote
9.3. Prüfung und Wertung der Angebote
9.3.1. Formale Prüfung der Angebote
9.3.2. Prüfung der Angemessenheit des Preises
9.3.3. Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes / Leistungsbewertung
9.4. Zuschlagsphase
9.4.1. Zuschlagsentscheidung beziehungsweise Verfahrensaufhebung
9.4.2. Abfrage beim Gewerbezentralregister
9.4.3. Information der nicht berücksichtigten Bieter
9.4.4. Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
9.4.5. Bekanntmachungspflichten sowie Verfahrensabschluss

10. Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
10.1. Einleitungsphase
10.1.1. Bekanntmachung
10.1.2. Bereitstellung der Vergabeunterlagen
10.2. Bewerbungsphase
10.2.1. Behandlung der Bewerberfragen
10.2.2. Behandlung und Öffnung der Teilnahmeanträge
10.3. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
10.3.1. Prüfung der Teilnahmeanträge / Eignungsprüfung
10.3.2. Auswahl der Bewerber
10.4. Angebotsphase
10.4.1. Aufforderung zur Angebotsabgabe
10.4.2. Behandlung der Bieterfragen
10.4.3. Behandlung und Öffnung der Erstangebote
10.5. Prüfung und Wertung der Angebote und Verhandlungen
10.5.1. Prüfung und Wertung der Erstangebote
10.5.2. Verhandlungen
10.5.3. Aufforderung zu Folgeangeboten und zum endgültigen Angebot
10.5.4. Behandlung der Bieterfragen
10.5.5. Behandlung und Öffnung der Folgeangebote und der endgültigen Angebote
10.5.6. Prüfung und Wertung der Folgeangebote und der endgültigen Angebote
10.6. Zuschlagsphase
10.6.1. Zuschlagsentscheidung beziehungsweise Verfahrensaufhebung
10.6.2. Abfrage beim Gewerbezentralregister
10.6.3. Information der nicht berücksichtigten Bieter
10.6.4. Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
10.6.5. Bekanntmachungspflichten sowie Verfahrensabschluss

11. Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
11.1. Einleitungsphase
11.1.1. Auswahl der geeigneten Bieter
11.1.2. Aufforderung zur Angebotsabgabe mit der Übersendung der Vergabeunterlagen
11.2. Angebotsphase
11.2.1. Behandlung der Bieterfragen
11.2.2. Behandlung und Öffnung der Erstangebote
11.3. Prüfung und Wertung der Angebote und Verhandlungen
11.3.1. Prüfung und Wertung der Erstangebote
11.3.2. Verhandlungen
11.3.3. Aufforderung zu Folgeangeboten und zum endgültigen Angebot
11.3.4. Behandlung der Bieterfragen
11.3.5. Behandlung und Öffnung der Folgeangebote und der endgültigen Angebote
11.3.6. Prüfung und Wertung der Folgeangebote und der endgültigen Angebote
11.4. Zuschlagsphase
11.4.1. Zuschlagsentscheidung beziehungsweise Verfahrensaufhebung
11.4.2. Abfrage beim Gewerbezentralregister
11.4.3. Information der nicht berücksichtigten Bieter
11.4.4. Zuschlagserteilung und Vertragsschluss
11.4.5. Bekanntmachungspflichten sowie Verfahrensabschluss

Tag 4

E. Vertiefung zu ausgewählten Themen

1. Zentrale Beschaffungsstellen

2. Mitwirkung von Externen
2.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
2.2. Projektantenproblematik

3. Hauptangebote, Optionen sowie Nebenangebote
3.1. Abgrenzung
3.2. Hauptangebot
3.2.1. Zulässigkeit der Abgabe mehrerer Hauptangebote von einem Bieter
3.2.2. Praxisbeispiel für mehrere Hauptangebote
3.3. Optionen
3.4. Nebenangebote

4. Kriterienkatalog, Bewertungsmethoden und Bewertungsmatrizen
4.1. Kriterienkatalog
4.1.1. Kriterienklassifizierung
4.1.2. Kriteriengruppierung
4.1.3. Beispiel konkret strukturierter Kriterienkatalog (mit Klassifizierung und Gruppierung)
4.2. Bewertungsmethoden
4.2.1. Vergaberechtlicher Rahmen für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
4.2.2. Reine Preiswertung (vormals: „Vereinfachte Leistungs- / Preismethode“)
4.2.3. Einfache Richtwertmethode
4.2.4. Erweiterte Richtwertmethode
4.2.5. Gegenüberstellung der Bewertungsmethoden
4.3. Leistungsbewertungsmatrix
4.3.1. Kriterienkatalog als Grundlage der Leistungsbewertungsmatrix
4.3.2. Festlegung von Gewichtungspunkten für B-Kriterien
4.3.3. Festlegung von Bewertungsmaßstäben und Bewertungspunkten für B-Kriterien
4.4. Eignungsbewertungsmatrix
4.5. Transparenz und Dokumentation

5. Preisgestaltung
5.1. Einführung
5.1.1. Angebotspreis
5.1.2. Wertungspreis
5.1.3. Vertragspreisregelungen
5.1.4. Berücksichtigung von Kosten
5.2. Vorgaben des Auftraggebers zum Preis in den Vergabeunterlagen
5.2.1. Grundprinzipien
5.2.2. Behandlung von Nettopreisen und Bruttopreisen
5.2.3. Festpreise und Preise nach Aufwand
5.2.4. Einzel- beziehungsweise Stückpreise und Gesamtpreise
5.2.5. Preise für Optionen
5.2.6. Staffelpreise
5.2.7. Berücksichtigung von Skonti
5.2.8. Handhabung von Reisekosten
5.3. Preisverordnung
5.4. Sonstige Gestaltungsmöglichkeiten für Preismodelle
5.5. Feststellung des Angebotspreises
5.5.1. Formale Prüfung
5.5.2. Preisfeststellung
5.5.3. Berücksichtigung von Folgekosten
5.6. Preisvorbehalte
5.7. Preisfindungs- und Preisanpassungsklauseln

6. Bewerber- und Bieterkonstellationen
6.1. Kurze Einführung
6.2. Überblick zu Bewerber- und Bieterkonstellationen
6.3. Besonderheit der Eignungsleihe
6.4. Konstellation mit Einbindung von Unterauftragnehmern
6.4.1. Grundlagen zu Unterauftragnehmern
6.4.2. Regeln zur Einbindung von Unterauftragnehmern ohne Eignungsleihe
6.4.3. Ausführungsbedingungen und Mitteilungspflichten bezüglich Unterauftragnehmern
6.4.4. Regeln zur Einbindung von Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe
6.4.5. Spezielle Haftungsregelungen aufgrund der Eignungsleihe
6.5. Konstellation Bewerber- beziehungsweise Bietergemeinschaft
6.5.1. Grundlagen zur Bewerber- beziehungsweise Bietergemeinschaft
6.5.2. Bewerber- beziehungsweise Bietergemeinschaften als Teilnehmer an
Vergabeverfahren
6.5.3. Spezielle Haftungsregelungen aufgrund einer Eignungsleihe
6.6. Festlegungen in der Auftragsbekanntmachung beziehungsweise den
Vergabeunterlagen im Überblick
6.7. Eignungsprüfung bei gemeinschaftlichen Bietern
6.7.1. Eignungsprüfung bei der Einbindung von Unterauftragnehmern beziehungsweise
bei der Eignungsleihe
6.7.2. Eignungsprüfung bei Bewerber- beziehungsweise Bietergemeinschaften

7. Nachforderungen  
7.1. Einführung
7.2. Nachforderungsfähige Unterlagen
7.3. Differenzierung nachzufordernder Unterlagen nach Eignung und Leistung
7.4. Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen
7.5. Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen  
7.6. Nachforderung von Preisangaben
7.7. Umfang der Nachforderung
7.8. Nachforderung mit Fristsetzung
7.9. Adressaten der Nachforderung
7.10. Entscheidung über die Nachforderung
7.11. Abgrenzungsfragen
7.12. Keine Möglichkeit der Nachforderung

8. Beispielhafter Ablauf einer Verhandlungsrunde
8.1. Vorbereitung der Verhandlungsrunde
8.2. Durchführung der Verhandlungsrunde
8.3. Nachbereitung der Verhandlungsrunde

9. Dokumentation und Vergabevermerk
9.1. Dokumentation im weiteren Sinne
9.2. Vergabevermerk und dessen Inhalt
9.3. Vergaberechtliche Aufbewahrungspflichten und Vorlagepflichten
9.4. Dokumentation und Wahrung der Vertraulichkeit
9.5. Weitergehende Zwecke ordnungsgemäßer Dokumentation

Tag 5

Vormittags

F. Vertragsdurchführung

1. Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen
1.1. Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen ohne erneutes Vergabeverfahren
1.1.1. Rahmenvereinbarungen mit einem Unternehmen
1.1.2. Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen bei Vergabe nach fester Verteilregel
1.1.3. Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen mit Wahlmöglichkeit
1.2. Miniwettbewerbe bei Rahmenvereinbarungen
1.2.1. Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen mit Vergabe durch Miniwettbewerb
1.2.2. Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen mit Wahlmöglichkeit

2. Vertragsänderungen während der Vertragsdurchführung
2.1. Erfordernis neuen Vergabeverfahrens bei Vertragsänderung nach § 132 GWB
2.1.1. Vertragsänderung ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 GWB
2.1.2. Vertragsänderung ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 3 GWB
2.1.3. Vertragsänderung ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 1 GWB
2.2. Bekanntmachungspflicht bei Vertragsänderungen nach § 132 GWB
2.3. Direktvergabe (Verhandlungsverfahren / Verhandlungsvergabe ohne
Teilnahmewettbewerb)
2.4. Durchführung eines Vergabeverfahrens über die Vertragsänderung

Tag 5

Nachmittags

Erarbeitung/ Vorstellung Checklisten
1. Checkliste: Bedarfsermittlung
2. Checkliste: Beschaffungskonzeption
3. Checkliste: Eignungskriterien
4. Checkliste: Zuschlagskriterien
5. Checkliste: Vertragsgestaltung
6. Checkliste: Zuschlag und Abschluss des Vergabeverfahren

An wen richtet sich diese Intensivschulung?
Die Intensivschulung richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
Sachbearbeiter und -innen aus Vergabestellen sowie aus betroffenen Fachabteilungen, wie
beispielsweise aus den Bereichen:
– Zentrale Vergabestelle
– Beschaffung
– Einkauf
– Lieferantenmanagement
– Materialwirtschaft
– Bau- und Liegenschaftsmanagement
– IT, IT-Management und IT-Controlling
– Finanzen, Controlling
– Kämmerei
– Interne Revision
– Organisation und zentrale Dienste

Für wen sind die Inhalte der Intensivschulung relevant?

Die Inhalte der Intensivschulung sind relevant für öffentliche Institutionen und öffentlichen Unternehmen wie:
Städte, Landkreise, Kommunen und Verbandsgemeinden, Ministerien auf Bundes- und Landesebene,
Nachgeordnete Behörden und Betriebe von Bund und Ländern, Unternehmen der öffentlichen Hand
und Betriebe gewerblicher Art (BgA), Gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen, Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften, Universitäten, Fachhochschulen sowie Forschungseinrichtungen,
Vergabeprüfstellen, Landesförderbanken.

Termine

20.02-24.02.23

oder

27.02-03.03.23

jeweils 9 Uhr bis 16 Uhr

Veranstaltungsort
AxAkademie Veranstaltungszentrum Neckargemünd

Teilnahmegebühr
3099,- Euro zzgl. MwSt. pro Person
Die Teilnahmegebühr beinhaltet
– Intensivschulungsunterlagen (ausgedruckt und digital)
– Verpflegung
– Teilnahmezertifikat

Anmeldung
Haben Sie Fragen zur Anmeldung oder zu Reservierungen und Buchungen?
Schreiben Sie einfach eine Email an die AxAkademie.

Teilnahme- und Stornierungskonditionen

Es gelten die folgenden Teilnahme- und Stornierungskondition:

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Teilnahme- und Stornierungskonditionen gelten für sämtliche mit der AxAkademie abgeschlossenen Verträge für Präsenzveranstaltungen.

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der AxAkademie ist per E-Mail bei der AxAkademie möglich.

(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung berücksichtigt werden kann und die Präsenzveranstaltung noch über freie Plätze verfügt, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung.

(3) Wird für die jeweilige Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht, so hat die AxAkademie gem. § 4 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Kann die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert die AxAkademie den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen oder Termine hin.

§ 3 Teilnahmegebühr

(1) Die Teilnahmegebühr ist dem aktuellen Seminarprogramm der AxAkademie zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren Leistungen von der AxAkademie im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (Tagungsunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen etc.). Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

(2) Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der in der Rechnung von der AxAkademie ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

§ 4 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch AxAkademie

(1) Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Teilnehmer hat Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der auf der Webseite der AxAkademie angekündigten Referenten geleitet wird.

(2) Die AxAkademie haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Veranstaltungsinhaltes, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden durch die AxAkademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die AxAkademie leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.

(4) Die AxAkademie ist berechtigt, die Veranstaltung wegen Verhinderung des Referenten oder Schließung der Veranstaltungsräume räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 5 Ziff. 3 geregelt.

(4) Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die die AxAkademie nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Schließung der Veranstaltungsräume), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist die AxAkademie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

(5) Im Fall eines Rücktritts durch die AxAkademie erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten. Ist der Rücktritt fristgerecht erfolgt, erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück.

(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein oder nimmt der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, so hat die AxAkademie Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.

(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag oder in der angekündigten Stadt stattfindet. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 6 Hausordnung, Anreise, Unterkunft

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten. Auf Wunsch wird die AxAkademie diese dem Teilnehmer zusenden.

(2) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat der Teilnehmer selbst zu besorgen. Die AxAkademie informiert den Teilnehmer auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.

§ 7 Haftung

(1) Die AxAkademie haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die AxAkademie, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der AxAkademie.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt.

§ 8 Urheberrecht

Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die AxAkademie und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist nicht zulässig.

§ 9 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@AxAkademie.de
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG: AxAkademie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.

(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Neckargemünd.

Datenschutzhinweise:
Wir weisen darauf hin, dass Sie die Verwendung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzbestimmungen selbstverständlich jederzeit widerrufen können.

AxErfolge: Erfolgreiche Vertretung eines öffentlichen Auftraggebers im streitigen Verfahren bei dem LG Karlsruhe, Aktuelles Urteil 01.06.2023

AxErfolge: Erfolgreiche Vertretung eines öffentlichen Auftraggebers im streitigen Verfahren bei dem LG Karlsruhe, Aktuelles Urteil 01.06.2023

Konkrete Anhaltspunkte für eine wirksame Vertretung des Auftraggebers nach den Grundsätzen über eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht sind nur dann ersichtlich, wenn es konkreten Vortrag gibt, in welcher Weise der Auftraggeber den Anschein einer wirksamen Bevollmächtigung gesetzt haben könnte. Die bloße Beschäftigung als Mitarbeiter oder die Bestellung zum stellvertretenden Geschäftsführer oder Direktor eines nachgeordneten Instituts ohne eigene Rechtspersönlichkeit reicht dafür bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, für die das öffentliche Haushaltsrecht gilt und die grundsätzlich dem Vergaberecht unterliegt, nicht hin. Handelsrechtliche Grundsätze greifen hier nicht ein.

AxProjects: Planungsleistungen für die Neuerrichtung eines Erlebnisbades

AxProjects: Planungsleistungen für die Neuerrichtung eines Erlebnisbades

Zu vergeben sind in Losen Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume) und Fachplanungsleistungen (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär sowie Technische Ausrüstung Elektro) für die Neuerrichtung eines Erlebnisbades. Zu erbringen sind Leistungen nach der HOAI sowie Besondere und Zusatzleistungen nach der Leistungsbeschreibung und dem jeweiligen Vertrag. Die Beauftragungen erfolgen stufenweise. Die Anlage ist als ganzjähriges, touristisch geprägtes Erlebnisbad zu konzipieren. Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die Kostengruppen (KG) 200 bis 600 von rund … EUR netto, davon KG 300 ca. … EUR netto, KG 400 ca. … EUR netto. Die Umsetzung soll … erfolgen.

Zu erbringen sind Leistungen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), §§ 33 ff. Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9. Die Vergabestelle beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 34 Abs. 3 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Leistungsstufen wären die Leistungsphasen 4 bis 7 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 2) sowie 8 und 9 (Leistungsstufe 3).

Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) vereinbart werden. Europarechtswidrige Regelungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Mindest- (künftig: „Basissätze“) und Höchstsätze der HOAI gelten also nicht. Bieter haben die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten. Da die Zuschlagserteilung voraussichtlich Anfang Februar 2021 erfolgen wird, soll der Vertrag auf Basis der „neuen“ HOAI abgeschlossen werden, die ab dem 1.1.2021 Anwendung findet. Über Einzelheiten kann im Rahmen der Verhandlungstermine verhandelt werden.

Die Planungen zur Errichtung des Bades sollen so organisiert werden, dass ab … mit der Bauausführung begonnen werden kann. Die ausführenden Arbeiten sollen spätestens … abgeschlossen sein. Bei Beauftragung der Leistungsstufe 3 ist auch Leistungsphase 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI zu erbringen, daher ist dann mit einer Laufzeit bis etwa … zu rechnen.

Die Vergabestelle geht bei Realisierung vorläufig von anrechenbaren Kosten in KG 300 von ca. … EUR netto und in KG 400 (Technische Anlagen) von rund … EUR netto (inkl. nutzungsspezifische Anlagen) sowie Gesamtkosten der KG 200 bis KG 600 von max. … EUR netto aus. Honorarzone und Honorarsatz des Leistungsbildes Objektplanung und Innenräume schätzt die Vergabestelle auf HZ IV unten.

CPV-Code(s)

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen

71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich

71320000 Planungsleistungen im Bauwesen

71314000 Dienstleistungen im Energiebereich

VergMan ® Sachsen – wir betreuen öffentliche Auftraggeber in Sachsen. Wir führen die Vergabeverfahren anforderungsgerecht und sicher und mit wirtschaftlichen Ergebnissen sehr zuverlässig durch. Unsere Beratung berücksichtigt insbesondere die aktuelle Spruchpraxis der VK:

VergMan ® Sachsen – wir betreuen öffentliche Auftraggeber in Sachsen. Wir führen die Vergabeverfahren anforderungsgerecht und sicher und mit wirtschaftlichen Ergebnissen sehr zuverlässig durch. Unsere Beratung berücksichtigt insbesondere die aktuelle Spruchpraxis der VK:

  •  VK Sachsen, 06.10.2021 – 1/SVK/030-21

Im Verhandlungsverfahren muss verhandelt werden!

  •  VK Sachsen, 17.09.2021 – 1/SVK/030-21

Vorzeitige Zuschlagsgestattung nur in besonderen Ausnahmefällen!

  •  VK Sachsen, 18.08.2021 – 1/SVK/016-21

Wann ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote unredlich?

  •  VK Sachsen, 10.08.2021 – 1/SVK/016-21
  •  VK Sachsen, 28.07.2021 – 1/SVK/043-20

E-Vergabe: Absageschreiben kann in Bieterportal eingestellt werden!

  •  VK Sachsen, 07.07.2021 – 1/SVK/007-21

Rügen ist keine Frage der Taktik!

  •  VK Sachsen, 11.06.2021 – 1/SVK/006-21

Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

  •  VK Sachsen, 27.05.2021 – 1/SVK/004-21

Ist eine Unikliniken “gehörende” Einkaufs-GmbH ein öffentlicher Auftraggeber?

  •  VK Sachsen, 03.05.2021 – 1/SVK/001-21

Wie ist Vertragswert einer Dienstleistungskonzession zu schätzen?

  •  VK Sachsen, 22.03.2021 – 1/SVK/046-20

Kehrseite eines weiten Beurteilungsspielraums ist die Dokumentation!

  •  VK Sachsen, 17.03.2021 – 1/SVK/031-20

Im Aufklärungsgespräch konkrete Produkte benannt: Kein Austausch möglich!

  • VK Sachsen, 05.02.2021 – 1/SVK/027-20

VergMan ® – Verfahrensverkürzungen und Verfahrensvereinfachungen: Verzicht auf Nachforderung von Unterlagen

VergMan ® - Verfahrensverkürzungen und Verfahrensvereinfachungen: Verzicht auf Nachforderung von Unterlagen

Der Auftraggeber ist gem. § 56 Absatz 2 Satz 2 VgV auch berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

Wir raten dazu, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.

Bewerber und Bieter taktieren.

Sie wissen, dass der Auftraggeber nachfordert und nachfordern wird, wenn es sich um attraktive Angebote handelt. Der Bearbeitungsaufwand für den Auftraggeber steigt jedoch. Die Bewerber und Bieter lassen den Auftraggeber die Arbeit erledigen, die an sich von den Bewerbern und Bietern selbst erledigt werden müsste. Abgesehen vom Zeitverlust und dem teilweise erheblichen Prüfungs-, Nachforderungs- und Dokumentationsaufwand.

Das muss nicht sein.

Wir schlagen vor: einfache und transparente, d.h. von dem Bewerber und Bieter einfach erfüllbare Eignungs-Anforderungen führen zu einem einfachen und handhabbaren Bearbeitungsaufwand bei den Bewerbern und Bietern und weniger Aufwand bei den Auftraggebern.

MEHR und KOMPLEXER führt nicht zu besseren Ergebnissen, sondern lässt Bewerber und Bieter (und Auftrag-Geber) verzweifeln. 

Der öffentliche Auftraggeber hat die Möglichkeit, Unterlagen, die mit der Einleitung des Vergabeverfahrens gefordert wurden, während des Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung nachzufordern. Die Nachforderungsmöglichkeit scheidet jedoch aus, wenn der Teilnahmeantrag/das Angebot zwingend auszuschließen ist. Das erstmalige Anfordern von Unterlagen, deren spätere Anforderung sich der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen zunächst vorbehalten hat, stellt keine Nachforderung im Sinne des § 56 VgV dar.

Hinsichtlich der Nachforderung ist zu unterscheiden zwischen:

1. unternehmensbezogenen Unterlagen, die die Eignungsprüfung betreffen, beispielsweise Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise. Diese können
– nachgereicht,
– vervollständigt oder
– korrigiert
werden, sofern sie fehlen, unvollständig oder fehlerhaft sind.

2. leistungsbezogenen Unterlagen, die z.B. für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind. Diese können lediglich:
– nachgereicht oder
– vervollständigt,
– jedoch nicht korrigiert werden.
Zur Sicherstellung des Wettbewerbs- und Nichtdiskriminierungsgrundsatzes besteht bei leistungsbezogene Unterlagen nicht die Möglichkeit diese zu korrigieren.

3. leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Diese dürfen grundsätzlich nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Er kann die Nachforderung auf diejenigen Bieter oder Bewerber beschränken, deren Teilnahmeanträge oder Angebote in die engere Wahl kommen. Er ist nicht verpflichtet, von allen Bietern und Bewerbern gleichermaßen
Unterlagen nachzufordern. In mehrstufigen Verfahren, in denen die Eignungsprüfung unter Verwendung der Eigenerklärung zur Eignung (124EU) oder des Bewerberbogens (1222EU) erfolgt ist, dürfen nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die ihre Eignung im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs nachgewiesen haben und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Möglichkeit zur Nachforderung von bieterbezogenen Unterlagen, die Aspekte der Eignung betreffen, besteht also grundsätzlich nur bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (Endgültige Eignungsprüfung).

Erfolgt die Eignungsprüfung in mehrstufigen Verfahren unter Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – EEE ist der öffentlichen Auftraggeber berechtigt, von den Bewerbern oder Bietern jederzeit während des Verfahrens sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen einzufordern, wenn dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. (Vorläufige Eignungsprüfung).

Gemäß § 56 Absatz 4 VgV bestimmt der öffentliche Auftraggeber für das Nachreichen von Unterlagen eine angemessene Frist dem Kalender nach. Die Länge der Frist ist dabei abhängig vom Zeitaufwand der nachzureichenden Unterlagen festzulegen. Werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht form- und fristgerecht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag/das Angebot gemäß § 57 VgV ausgeschlossen. Die Entscheidung zur Nachforderung und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

VertragsMan ® Dienstleistungen: Unser erprobter Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dienstvertraglicher Basis

VertragsMan ® Dienstleistungen: Unser erprobter Rahmenvertrag für IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dienstvertraglicher Basis

Rahmenvertrag

zwischen

Auftraggeber

– nachstehend Auftraggeber (AG) genannt –

und

Auftragnehmer

– nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt –

– AG und AN nachstehend einzeln auch Partei und zusammen die Parteien genannt –

wird folgender Rahmenvertrag geschlossen:

Übersicht

Präambel

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

  1. Vertragsgegenstand
  2. Vertragsbestandteile
  3. Kooperationspflicht

Teil B – Besondere Bestimmungen

  1. Einsatzzeit und -ort
  2. Bestimmungen zur Leistungserbringung.Vergütung
  3. Herausgabe von Unterlagen/Zurückbehaltungsrechte
  4. Nutzungsrechtseinräumung
  5. Laufzeit
  6. Haftung

Teil C – Sonstiges

  1. Geheimhaltung
  2. Datenschutz
  3. Sonstige Vereinbarungen

Präambel

Der AG ist …

Der AN betreibt ein Unternehmen, dessen Gegenstand u.a. die Erbringungen von Beratungsleistungen im Bereich IT ist.

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

1. Vertragsgegenstand

1.1.        Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dienstvertraglicher Basis:

„…“

1.2.        Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die beschriebenen Dienstleistungen im in Anlage 1 Leistungsbeschreibung dargestellten Umfang erbracht.

2. Vertragsbestandteile

2.1.        Dieser Rahmenvertrag gliedert sich in folgende Teile:

(1)          Teil A – Allgemeine Bestimmungen

(2)          Teil B – Besondere Bestimmungen

(3)          Teil C – Sonstiges

2.2.        Folgende Anlagen sind diesem Rahmenvertrag beigefügt:

(1)          Anlage 1 – Leistungsbeschreibung

(2)          Anlage 2 – Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DSGVO

(3)          Anlage 3 – Datenschutzhinweise (abrufbar auf …)

2.3.        Für die Erbringung der Leistung gelten die Bestimmungen dieses Rahmenvertrages.

2.4.        Bei Widersprüchen zwischen dem Rahmenvertrag und den Anlagen gehen die Bestimmungen des Rahmenvertrags vor.

2.5.        Vereinbarungen, die vor Abschluss dieses Rahmenvertrags geschlossen wurden, sind nicht Teil dieses Rahmenvertrages.

2.6.        Allgemeine Geschäftsbedingungen beider Parteien sind nicht Vertragsbestandteil und werden dies auch dann nicht, wenn diese im Rahmen von Angeboten, Bestellungen, Leistungsschein und/oder gesonderten schriftlichen Vereinbarung in Bezug genommen werden und die andere Partei dem nicht widerspricht.

3. Kooperationspflicht

Die Parteien verpflichten sich zu einer engen und fairen Kooperation. Sie wissen, dass die einzelnen Vorhaben nur bei gemeinsamer Anstrengung erfolgreich durchgeführt werden können.

Teil B – Besondere Bestimmungen

1. Einsatzzeit und -ort

1.1.        Soweit zwischen den Parteien nicht abweichend vereinbart, hat der AN die von ihm geschuldeten Beratungsleistungen auf der Basis eines zu vereinbarenden Terminplans zu erfüllen. Der AN hat spätestens eine Woche nach Zugang der Bestellung einen Terminplan zu erstellen und dem AG zu übergeben. Daraus müssen sich sämtliche kontrollfähige Beratungsschritte und der Abschluss der einzelnen bis zur Erreichung des Projektziels erforderlichen Leistungen und Lieferungen durch den AN ergeben. Diesen Terminplan, der Vertragsbestandteil der Bestellung durch den AG wird, hat der AN gemeinsam mit dem AG abzustimmen.

1.2.        Soweit nicht anders vereinbart, sind solche Termine verbindlich einzuhalten. Bei Verzögerungen, die der AN nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Ausführungsfristen angemessen; die gesetzlichen Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.

1.3.        Genereller Einsatzort für die Projektdurchführung sind die Geschäftsräume des AG in Köln. Projektarbeiten, die keine lokale Präsenz beim AG erfordern, können in den Räumlichkeiten des AN durchgeführt werden.

2. Bestimmungen zur Leistungserbringung

2.1.        Nach Auswahl des AN wird der AG dem AN mitteilen, welche Leistungen er benötigt, und der AN wird ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den AN mit der Durchführung der in Anlage 1 Leistungsbeschreibung umschriebenen Leistungen zu beauftragen. Der Umfang und die detaillierte Beschreibung der vom AN zu erbringenden Leistungen wird in jeweils abzuschließenden Leistungsscheinen definiert.

2.2.        Der AN schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, die dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen Stand der Technik auf dem Gebiet der Beauftragung entspricht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.3.        Der AN ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen und zweckmäßigen Leistungen, Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, die für die Erreichung des in Anlage 1 Leistungsschein definierten Beratungsziels notwendig sind. Der AN erbringt die durch AG beauftragten Leistungen selbständig und eigenverantwortlich. Soweit für die Leistungserbringung durch den AN Mitwirkungsleistungen des AG notwendig sind, beschränken sich diese grundsätzlich auf die in diesem Vertrag über die Beratungsleistungen festgelegten oder auf die in einer diesem Vertrag zugrundeliegenden Bestellung festgelegten Mitwirkungsleistungen.

2.4.        Die Leistungserbringung durch den AN erfolgt grundsätzlich durch eigene angestellte Mitarbeiter. Eine Übertragung von Leistungen auf Dritte (z.B. Subunternehmer oder freie Mitarbeiter) durch den Leistungserbringer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.

2.5.        Der AN hat ausschließlich die Weisungen und Anordnungen des AG zu beachten und bei seiner Leistungserbringung umzusetzen. Andere Projektbeteiligte oder als Vertreter des AG auftretende Personen sind dem AN gegenüber nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch den AG weisungsbefugt.

2.6.        Der AN darf den AG rechtsgeschäftlich nicht vertreten. Er ist jedoch berechtigt, Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der beauftragten Beratungsleistungen, zur Zielerreichung des Projekts und zur Sicherstellung eines einwandfreien Projektablaufes notwendig sind. Dies gilt auch für Erklärungen des AG, die für die Wahrnehmung des Auftrages zur Koordinierung und Betreuung der Beratungsleistungen zur Zielerreichung des Projekts sachlich notwendig sind.

2.7.        Der AG stellt für den AN, soweit erforderlich, den Zugang zu den Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen des AG sicher. Der Zugang erfolgt über Arbeitsplätze beim AG und, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung für den AN.

2.8.        Der AG kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Umfangs der Leistungen verlangen, es sei denn, dies ist für den AN unzumutbar. Ändert sich der Umfang der vereinbarten Leistungen des AN, kann der AN verlangen, dass der Vertrag entsprechend angepasst wird.

3. Vergütung

3.1.        Die Dienstleistungen werden zu nachfolgenden Konditionen vereinbart: XXX.XXX,- EUR je Beratertag. Der Beratungstag umfasst durchschnittlich acht Stunden. Beratungstage, die in geringerem oder höherem Umfang erbracht werden, werden anteilig auf Stundenbasis abgerechnet. Der Preis enthält alle Nebenkosten für den Einsatz in Köln.

3.2.        Der AN teilt vor Beginn der Ausführung den Auftrag in sinnvolle Arbeitspakete nebst Budgetlimit auf und legt die Aufteilung dem AG zur Bestätigung in Textform vor. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten Schätzungen des AN zum voraussichtlichen Zeit- oder Vergütungsumfang als vereinbartes Budgetlimit.

3.3.        Ein Status über durchgeführte Leistungen mit den dafür verbrauchten Beratungsaufwänden wird durch den IT-Dienstleister geführt und kann vom Kunden jederzeit eingesehen werden. Wird erkennbar, dass das vereinbarte Kostenlimit bei der weiteren Verfolgung nicht eingehalten werden kann, hat der AN den AG unverzüglich die Gründe für die Abweichung schriftlich mitzuteilen, den AG über die Auswirkungen schriftlich zu unterrichten und den AG sämtliche möglichen Handlungsalternativen insbesondere Einsparungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Bis zur Entscheidung des AG, ob auf Grundlage der neuen Erkenntnisse die Beauftragung der Beratungsleistungen weiter Bestand haben soll, darf die Bearbeitung durch den AN nicht weiter geführt werden.

3.4.        Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig und sofort zahlbar ohne Ab­zug.

3.5.        Ist eine zeitabhängige Vergütung vereinbart, wird der AN Leistungsnachweise an den AG über die erbrachte Tätigkeit sowie aufgelaufene Zeit und Vergütung in Textform übermitteln. Ein Leistungsnachweis ist alle vier Wochen, spätestens jedoch bei Überschreitung eines Volumens von 20.000 € netto seit vorangegangenem Leistungsnachweis fällig.

3.6.        Soweit nicht schriftlich oder per E-Mail durch den Auftraggeber freigegeben, sind Präsenzsitzungen, Telefonkonferenzen, die unter mehreren Beratern des AN stattfinden, ohne dass ein Vertreter des AG teilnimmt, höchstens bis zum Umfang von einer Honorarstunde je Beratung abrechenbar. Nehmen an einer Beratung mehrere Vertreter des AN teil, wird der AN lediglich das Honorar für einen Berater abrechnen und zwar für den vom AG angeforderten, hilfsweise für den Teilnehmer mit dem höchsten vereinbarten Stundensatz.

3.7.        Alternativ können zwischen den Parteien Festpreise oder Arbeitspakete mit Budgetlimit vereinbart werden.

3.8.        Die in der Bestellung vereinbarten Tagessätze oder Festpreise verstehen sich inklusive sämtlicher Reise- und Nebenkosten. Warte- und Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet, es sei denn es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.

4. Herausgabe von Unterlagen/Zurückbehaltungsrechte

4.1.        Die vom AN zur Erfüllung des Auftrags angefertigten Originalunterlagen (Präsentationen, Protokolle usw.) sind dem AG übersichtlich und vollständig und auf Verlangen des AG als sonstige elektronische Medien beziehungsweise auf Datenträger auszuhändigen.

4.2.        Ein Zurückbehaltungsrecht des AN an den von ihm erstellten Unterlagen bzw. Leistungen, die für die Durchführung der Beratungsleistungen erforderlich sind, ist ausgeschlossen. Der AN ist insoweit bis zur Fertigstellung der geschuldeten Leistungen vorleistungspflichtig. Etwas anderes gilt bei einer Kündigung durch den AG oder bei einer Kündigung durch den AN aus Gründen, die der AG zu vertreten hat. In diesen Fällen steht dem AN bis zur Ausgleichung berechtigter und fälliger Honoraransprüche durch den AG ein Zurückbehaltungsrecht an den vom AN erstellten Unterlagen zu.

5. Nutzungsrechtseinräumung

5.1.        Dem AG steht, soweit nicht abweichend vereinbart, das ausschließliche, unentgeltliche, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu. Alle Unterlagen, Präsentationen, Berichte, Protokolle, die der AN in Zusammenhang mit der Leistungserbringung für seine Leistung anfertigt, unterliegen dem uneingeschränkten Eigentums- und Verfügungsrecht des AG, ohne dass es einer zusätzlichen Vergütung durch den AG bedarf.

5.2.        Der AN überträgt dem AG die Nutzungs- und Verwertungsbefugnisse an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages. Des Weiteren versichert der AN, dass ihm keine Umstände bekannt sind, insbesondere keine Schutzrechte Dritter, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen sowie, dass keine Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen ihn geltend gemacht worden sind oder geltend gemacht werden können.

5.3.        Der AN stellt dem AG von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten, die infolge eines Verstoßes des AN gegen die vorgenannten Pflichten entstehen, frei.

6. Laufzeit

6.1.        Dieser Rahmenvertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum XX.XX.XXXX.

6.2.        Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher liegt u.a. vor, wenn:

a) die andere Vertragspartei gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und etwaige Folgen dieses Verstoßes nicht innerhalb von 14 Tagen ab schriftlicher Anzeige (eingeschriebener Brief) durch die andere Partei beseitigt werden,

b) die andere Vertragspartei ihre Zahlungen einstellt,

c) wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre durch diesen Vertrag übernommene Verpflichtung in nicht unerheblicher Weise verletzt, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.

6.3.        Sämtliche Kündigungen bedürfen der Schriftform.

6.4.        Die Beendigung dieses Rahmenvertrages berührt die bis zum Zeitpunkt seiner Beendigung auf seiner Grundlage geschlossenen Leistungsscheine oder gesonderten schriftlichen Vereinbarungen nicht. Die Bestimmungen dieses Rahmenvertrages gelten für die zum Zeitpunkt der Beendigung des Rahmenvertrages noch nicht vollständig erfüllten und auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages geschlossenen Leistungsscheine oder gesonderten schriftlichen Vereinbarungen unverändert bis zu ihrer vollständigen Erfüllung fort.

7. Haftung

7.1.        Der AN haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der AN für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet der AN jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der AN haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

7.2.        Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.3.        Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Teil C – Sonstiges

1. Geheimhaltung

1.1.        Der AN ist verpflichtet, über vertrauliche Informationen des AG Stillschweigen zu bewahren und keinem Dritten – mit Ausnahme eigener Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen – zugänglich zu machen.

1.2.        Der AN verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen dieselbe Verpflichtung zur Geheimhaltung aufzuerlegen.

1.3.        Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Rahmenvertrages sind alle im Laufe der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien durch den AN erlangten oder erhaltenen Informationen, die von dem AG als vertraulich gekennzeichnet wurden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

1.4.        Von der Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen:

(1)          die dem AN bereits zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt waren,

(2)          die ohne einen Verstoß des AN gegen diesen Rahmenvertrag öffentlich bekannt wurden oder werden,

(3)          die durch den AN unabhängig vom AG und ohne unmittelbare oder mittelbare Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden,

(4)          die der AN von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber dem AG zugänglich gemacht wurden,

(5)          hinsichtlich der der AN erklärt hat, dass es sich nicht um vertrauliche Information handelt, oder

(6)          die aufgrund einer vollstreckbaren Anordnung eines deutschen Gerichts oder einer deutschen Behörde herauszugeben bzw. zu veröffentlichen sind, wobei der AN dazu verpflichtet ist, den Mieter von dieser Anordnung unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und – soweit zeitlich möglich – Gelegenheit zur Abwehr und/oder Reduzierung der Herausgabeverpflichtung zu geben.

1.5.        Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht für die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages sowie für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren nach Beendigung dieses Rahmenvertrages fort.

2. Datenschutz

2.1.        Als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes hat der AG, den AN darauf hingewiesen, dass die Tätigkeiten des AG in der Regel erfordert, personenbezogene Daten automatisiert und / oder anderweitig zu verarbeiten. Details zu der bei dem AG erfolgenden Datenverarbeitung, den Rechten der betroffenen Personen und den Datenschutz-Ansprechpartnern finden sich unter ….

Abhängig von Art und Umfang der im Rahmen dieses Vertrages erfolgenden Verarbeitungen personenbezogener Daten ist ggf. eine vertragliche Zusatzvereinbarung in Form einer Vereinbarung zum Umgang mit wechselseitigen Übermittlungen von personenbezogenen Daten oder zur Auftragsverarbeitung zu schließen. Diese Zusatzvereinbarung wird diesem Vertrag als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Vertrages. In der Zusatzvereinbarung im Hinblick auf den Datenschutz getroffene Vereinbarungen gehen dem Vertragstext sowie anderen Vertragsanlagen in der Rangfolge der Gültigkeit vor.

VergMan ® – Energie- und vergaberechtliche Beratung in der Konzeption und der Durchführung einer EU-weiten Strombeschaffung aus einem Guss

VergMan ® - Energie- und vergaberechtliche Beratung in der Konzeption und der Durchführung einer EU-weiten Strombeschaffung aus einem Guss

Wir bieten an die versierte Durchführung von Verfahren zur Strombeschaffung: Energie- und vergaberechtliche Beratung in der Konzeption und der Durchführung einer EU-weiten Strombeschaffung aus einem Guss.

Rechtlicher Rahmen zur europaweiten Ausschreibung von Ökostrom

Ablauf, Konzept und Zeitplan einer europaweiten Ausschreibung von Ökostrom sind zum einen durch die Besonderheiten des Auftragsgegenstandes „Ökostrom“ bestimmt. Zum anderen ergibt sich der Verfahrensablauf, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, aus zwingenden vergaberechtlichen Vorschriften.

Durchgeführt wird ein Offenes Verfahren nach GWB/VgV

Öffentliche Auftraggeber können nach europäischem Vergaberecht und § 14 Abs. 2 S. 1 VgV zwischen zwei Arten des Vergabeverfahrens wählen: das offene und das nicht offene Verfahren. Bei beiden Verfahren soll ein möglichst großer Wettbewerb unter den Bietern erreicht werden; das erste beginnt mit einem Aufruf, sich unmittelbar mit einem Angebot zu beteiligen, das zweite mit einem Aufruf, sich für die Angebotsabgabe zu bewerben; damit stellt sich der Bewerber einer Vorauswahl, bevor er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

Das offene Verfahren ist streng formal aufgebaut. Es läuft nach festen Vorgaben und Schritten ab. Es ist bewusst transparent und überprüfbar gestaltet. Bieter können den in den §§ 155 ff. GWB vorgesehenen Rechtsschutz in Anspruch nehmen und Vergabeverfahren durch die Vergabekammern und – in zweiter Instanz – durch die Vergabesenate der Oberlandesgerichte überprüfen lassen. Die wichtigsten Verfahrensgrundsätze im offenen Verfahren sind gemäß § 97 GWB: ► Pflicht zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb ► Pflicht zur Gleichbehandlung der Bieter (Diskriminierungsverbot) ► Transparenzgebot ► Verhandlungsverbot, insbesondere über die Angebotspreise.

Der öffentliche Auftraggeber muss den Auftrag europaweit ausschreiben

wenn der Auftragswert die maßgeblichen Schwellenwerte erreicht oder übersteigt. Deshalb muss er vor der Ausschreibung den künftigen Auftragswert der Ökostromlieferung schätzen. Bei dieser Schätzung ist von der geschätzten Gesamtvergütung ohne Umsatzsteuer für die vorgesehene Ökostromlieferung in der gesamten Laufzeit des künftigen Vertrags auszugehen. Mögliche Optionen oder Vertragsverlängerungen sowie Prämien oder Zahlungen an den Bieter sind dabei zu berücksichtigen. Der Auftragswert ergibt sich damit vorliegend aus zwei Faktoren: ► den zu erwartenden Ökostromlieferentgelten und ► der Laufzeit des zu vergebenden Ökostromlieferauftrags.

Zunächst sind die zu erwartenden Ökostromlieferentgelte zu schätzen

Bei der Schätzung des Auftragswertes für einen All-inclusive-Stromliefervertrag (Stromlieferung einschließlich Netznutzung) sind alle Bestandteile des Strompreises einzubeziehen. Dies sind neben den Entgelten für die Lieferung und Abrechnung der Energie die Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, die Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), die Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV), die Entgelte für eventuell anfallende Blindarbeit (oberhalb der Abrechnungsfreigrenze), die Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), sowie die Stromsteuer. Soll hingegen nur die reine Ökostromlieferung ohne Netznutzung vergeben werden, sind für die Schätzung des Auftragswertes neben den Stromlieferentgelten lediglich die EEG-Umlage und die Stromsteuer zu berücksichtigen. Entgelte, die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden, sind nicht in die Schätzung des Auftragswertes einzubeziehen, denn diese Strompreisbestandteile werden bei einer reinen Ökostromlieferung ohne Netznutzung nicht vom Stromlieferanten, sondern vom örtlichen Netzbetreiber im Rahmen eines separat abzuschließenden Netznutzungsvertrags separat abgerechnet. Für die bei der Schätzung des Auftragswertes zu berücksichtigende Vertragslaufzeit enthält die Vergabeverordnung detaillierte Regelungen: Im Rahmen einer Ausschreibung von Ökostrom muss der Bieter nicht einen Gesamtpreis anbieten, sondern einen bedarfsabhängigen Arbeitspreis in ct/kWh. Berechnungsgrundlage für den geschätzten Auftragswert ist ► bei einem auszuschreibenden Ökostromliefervertrag mit einer Festlaufzeit bis zu 48 Monate (d.h. 4 Jahre) die jeweils vorgesehene Vertragslaufzeit, ► bei einem auszuschreibenden Ökostromliefervertrag mit einer Festlaufzeit von mehr als 48 Monaten bzw. mit einer kürzeren Laufzeit, aber einer vertraglich vereinbarten Verlängerungsmöglichkeit über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus. Ist z.B. in einem zwei- oder dreijährigen Ökostromliefervertrag vorgesehen, dass sich dieser jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht von einem der Vertragspartner gekündigt wird, ist die Vertragsdauer nicht absehbar.

Bei der Schätzung des Auftragswertes ist daher von dem geschätzten Auftragswert für möglicherweise 48 Monate (4 Jahre) auszugehen

Bei der Schätzung der Auftragswerte sind weitere Regelungen zu beachten, die alle darauf gerichtet sind, einer „Flucht aus dem Vergaberecht“ vorzubeugen: ► Bei losweiser Vergabe ist bei der Schätzung des Auftragswertes der Wert aller Lose zugrunde zu legen. ► Der Auftragswert darf nicht absichtlich so geschätzt oder aufgeteilt werden, dass der Auftrag dem Vergaberecht entzogen wird, z. B. indem nur die Ökostromlieferung an bestimmte Entnahmestellen ausgeschrieben wird und die Ausschreibung der Ökostromlieferung an weitere Entnahmestellen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. ► Bei Rahmenvereinbarungen erfolgt die Schätzung des Auftragswertes auf der Grundlage des geschätzten Gesamtwertes aller für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplanten Einzelaufträge, d. h. sämtlicher Einzelstromlieferverträge. Der nach den vorgenannten Grundsätzen geschätzte Auftragswert ist entscheidend für die weiteren vergaberechtlichen Anforderungen an die Ausschreibung des Ökostromliefervertrages. Der für die Anwendbarkeit des EU-Kartellvergaberechts maßgebliche Schwellenwert wird bei der Ausschreibung der Ökostromlieferung, die üblicherweise für mehrere Jahre erfolgt, regelmäßig überschritten.

Als konkreter Ausgangspunkt für die erste Schätzung des Auftragswertes können die letzten Jahresabrechnungen der Ökostromlieferung für alle auszuschreibenden Entnahmestellen dienen. Die Ökostrombezugskosten des Vorjahres (ohne Umsatzsteuer) sind mit der geplanten Vertragslaufzeit (meist 2 oder 3 Jahre, bei vertraglicher Verlängerungsmöglichkeit 4 Jahre) zu multiplizieren. Meist übersteigt der geschätzte Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert deutlich, so dass sich eine detaillierte Schätzung des Auftragswertes erübrigt. Der öffentliche Auftraggeber hat die Schätzung des Auftragswertes in seiner Vergabeakte vor Beginn der Ausschreibung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Berücksichtigung von Umweltanforderungen im Vergabeverfahren

Öffentlichen Auftraggebern steht es grundsätzlich frei, Umweltanforderungen an ihre Beschaffungsgegenstände zu stellen. Das gilt auch für den Beschaffungsgegenstand „Strom“. Für Klimaschutz ist der Ausbau erneuerbarer Energien unerlässlich und die Beschaffung von Ökostrom setzt eindeutige Signale für die Energiewende. Über diese Signale hinaus können öffentliche Auftraggeber den eigenen ökologischen Fußabdruck im Hinblick auf THG-Emissionen reduzieren, wenn sie ihren Strombedarf durch Ökostrom mit bestimmten Qualitätsmerkmalen decken. Bei der Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom verfügen sie über zwei vergaberechtliche Ansatzpunkte, um die Umweltfreundlichkeit der Stromerzeugung zu berücksichtigen: ► Mindestanforderungen an den Auftragsgegenstand ► Zuschlagskriterien. Öffentliche Auftraggeber können zunächst den an ihre Entnahmestellen zu liefernden Strom in der Leistungsbeschreibung explizit als Strom aus erneuerbaren Energien definieren. Auf Angebote, welche die vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

Unser Ausschreibungskonzept

Unser Konzept zur Beschaffung von Ökostrom hat sich in mehreren Ausschreibungen praktisch bewährt und wird laufend fortentwickelt. Das Konzept stellt durch seine hohen Anforderungen an die Ökostromqualität sicher, dass es zu einem Umweltnutzen durch die Lieferung des ausgeschriebenen Ökostroms kommt. Es ► stellt hohe Anforderungen an die eingesetzten erneuerbaren Energieträger und ► verpflichtet den Auftragnehmer zur (gegebenenfalls anteiligen) Stromlieferung aus konkret zu benennenden Neuanlagen, die nur wenige Jahre alt sind. Die Erfahrung aus den bislang durchgeführten Ausschreibungen zeigt, dass die Beschaffung von Ökostrom für öffentliche Auftraggeber nur mit geringen spezifischen Mehrkosten verbunden ist. Sie ist daher mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen vereinbar.

Die bislang durchgeführten Ausschreibungen von Ökostrom führten im Vergleich zu einer Lieferung von konventionellem Strom jeweils zu spezifischen Mehrkosten für Ökostrom zwischen 0,2 und 0,3 ct/kWh zuzüglich Umsatzsteuer. Das entspricht rund 1,4 % des Gesamtstrompreises.

Unsere Arbeitsschritte

… im Vergabeverfahren zur Lieferung von Ökostrom bis zum Lieferbeginn: ► ggf. Vorinformation im Supplement zum Amtsblatt der EU ► Erstellung eines Zeitplans sowie eines Projektablaufplans ► Konzeption des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Ökostrom ► ggf. Kündigung bestehender Stromlieferverträge ► Datenerfassung für die auszuschreibenden Entnahmestellen ► Erstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere Formulierung der Zuschlagskriterien und des abzuschließenden Liefervertrags ► Vergabebekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU (und eventuell zusätzlich in nationalen Bekanntmachungsmedien) ► Bereitstellung der Vergabeunterlagen an interessierte Bieter ► schriftliche Beantwortung von Anfragen, Hinweisen und Rügen einzelner Bieter, ggf. in diesem Zuge Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen mit entsprechender Information an alle Bieter, die sich gemeldet haben; dann notfalls auch Verlängerung der Angebotsfrist ► Eingang der Angebote, Registrierung der Angebote ► protokollierte Angebotsöffnung (Submission) ► dokumentierte Angebotsprüfung ► ggf. Aufklärung des Angebotsinhalts ► dokumentierte Angebotswertung ► dokumentierte Vergabeentscheidung des Auftraggebers ► Vorabinformation über das Ausschreibungsergebnis an alle nicht berücksichtigten Bieter ► Einhaltung der 15- bzw. 10 Tage Wartefrist vor Zuschlagserteilung ► Zuschlagserteilung ► Ausfertigung und Unterzeichnung des Ökostromliefervertrages ► Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag im Supplement zum Amtsblatt der EU ► Vertragsdurchführung, Lieferbeginn

Der öffentliche Auftraggeber sollte bei Lieferbeginn zum 1. Januar des Folgejahres spätestens im 2. Quartal des letzten Lieferjahres mit der Vorbereitung der europaweiten Ökostromausschreibung beginnen

Gewinnt ein Bieter die Ausschreibung, der bisher nicht Stromlieferant des öffentlichen Auftraggebers war, so hat er die Stromlieferung beim jeweiligen Netzbetreiber spätestens zehn Werktage vor Lieferbeginn anzumelden. Der jeweilige Netzbetreiber hat den Lieferantenwechsel innerhalb von maximal drei Wochen abzuwickeln, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber. Im Falle eines Lieferantenwechsels können bei der Anmeldung der Entnahmestellen Einzelfragen auftreten, die vor Lieferbeginn zwischen dem neuen Lieferanten und dem jeweiligen Netzbetreiber zu klären sind. Deswegen sollte der Auftraggeber dem neuen Lieferanten einen deutlich über die Mindestfrist von zehn Werktagen hinausgehenden Zeitraum für die Anmeldung der Belieferung der Entnahmestellen einräumen. Praxistipp Nach Zuschlagserteilung sollte dem erfolgreichen Bieter (d. h. dem künftigen Lieferanten) vor Lieferbeginn ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen für die Anmeldung der Belieferung der Entnahmestellen beim jeweiligen örtlichen Netzbetreiber und für Klärfälle zur Verfügung stehen. Bei Lieferbeginn zum 1. Januar eines Jahres (Regelfall) sollte der Zuschlag spätestens Anfang/Mitte November des Vorjahres erteilt werden.

Das eigentliche Vergabeverfahren beginnt mit der Versendung der Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der EU

Sie ist mit elektronischen Mitteln vom öffentlichen Auftraggeber zu übermitteln. In der Vergabebekanntmachung gibt der öffentliche Auftraggeber die Absicht der Auftragsvergabe und weitere Informationen bekannt. Die Vergabebekanntmachung ist vom Auftraggeber nach dem im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986 enthaltenen Muster zu erstellen. In diesem Muster sind alle Informationen über den zu vergebenden Auftrag und das Vergabeverfahren vorgegeben, die der Auftraggeber mit der Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen hat. Die europäische Internetseite http://simap.ted.europa.eu/ stellt das entsprechende Formular zur Bekanntmachung der Vergabe eines öffentlichen Auftrags kostenlos zum Download zur Verfügung. Dieses Formular kann der öffentliche Auftraggeber am Computer selbst ausfüllen und direkt auf elektronischem Wege per E-Mail an das Amt für Veröffentlichungen der EU weiterleiten.

Das Vergabeverfahren ist von Anfang an fortlaufend zu dokumentieren

Die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen im Vergabeverfahren hat der Auftraggeber in einer umfassenden Vergabedokumentation, auch Vergabevermerk genannt, fortlaufend festzuhalten. Die Verpflichtung zur Erstellung einer Vergabedokumentation dient auch der transparenten Gestaltung des gesamten Vergabeverfahrens. Die Vergabedokumentation soll eine Überprüfbarkeit der im Rahmen des Vergabeverfahrens getroffenen Maßnahmen, Feststellungen und Entscheidungen gewährleisten. Darüber hinaus kommt ihr eine wesentliche Beweisfunktion zu, die in einem möglichen Nachprüfungsverfahren von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Auftraggebers sein kann.

Die Vergabeunterlagen bestehen aus ► dem Anschreiben, ► ggf. den Bewerbungsbedingungen und ► den Vertragsunterlagen

Die Vertragsunterlagen bestehen aus ► der Leistungsbeschreibung (einschließlich des Leistungsverzeichnisses), ► den Vertragsbedingungen (Muster-Ökostromliefervertrag) und ► den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B – Ausgabe 2003).

Der Auftraggeber sollte für die Preisangebote und alle gewünschten Angaben der Bieter Formulare in den Vergabeunterlagen vorgeben, die die Bieter auszufüllen haben

Auf diese Weise ist die Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der Angebote am besten gewährleistet. Folgende Formulare ergeben sich aus den Bestimmungen der VgV und haben sich in der Praxis bewährt: Checkliste zu den Formularen in den Vergabeunterlagen ► Angebot (Formblatt) ► Preisblatt ► Eigenerklärung zur Eignung ► Eigenerklärung zum Unternehmen ► Liste der Referenzen ► Ggf. Erklärung einer Bietergemeinschaft ► Ggf. Erklärung zur beabsichtigten Beauftragung von Unterauftragnehmern

Die Leistungsbeschreibung für eine europaweite Ausschreibung von Ökostrom hat in aller Regel folgenden Inhalt

► Verzeichnis der Entnahmestellen mit den erforderlichen Daten (Leistungsverzeichnis) ► sonstige Informationen und Hinweise zur Ökostromlieferung ► Lieferumfang (ggf. bezogen auf Lose) ► Lieferzeitraum ► Preisblatt für die Strompreisangebote der Bieter ► Zuschlagskriterien ► Künftiger Stromliefervertrag

Der Auftraggeber hat bei einer europaweiten Ausschreibung von Ökostrom in den Vergabeunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien anzugeben und zu gewichten

Die Kenntnis der Zuschlagskriterien ist für die Bieter zwingende Voraussetzung, ihr Angebot zu erstellen. Um die Zuschlagskriterien für die Bieter so transparent wie möglich zu machen, sollte der Auftraggeber sie sowohl in der Vergabebekanntmachung als auch in der Leistungsbeschreibung angeben. Das wesentliche Kriterium ist das des wirtschaftlichsten Angebotes. Dies bedeutet, dass bei der Zuschlagserteilung nicht zwingend nur der angebotene Preis zu berücksichtigen ist. Es können weitere Kriterien aufgestellt werden, nach denen das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und die Zuschlagsentscheidung getroffen werden soll. Bei der Festlegung verschiedener Zuschlagskriterien hat der öffentliche Auftraggeber zu beachten, dass der Preis der Stromlieferangebote ein wichtiges, die Vergabeentscheidung substantiell beeinflussendes Entscheidungskriterium bleiben muss und nicht marginalisiert werden darf. Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Wertungsanteil des Angebotspreises nicht unter 50 % festgelegt wird. Die Festlegung der Zuschlagskriterien in der Vergabebekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen ist für den öffentlichen Auftraggeber bindend. Bei der Wertung der Angebote berücksichtigt der Auftraggeber entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die er in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt hat. Eine Änderung der Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren ist unzulässig. Im Ausschreibungskonzept wird der niedrigste Angebotspreis als einziges Zuschlagskriterium empfohlen. Unter allen Angeboten, welche die vom Auftraggeber vorgegebenen Mindestanforderungen an die Ökostromqualität erfüllen, ist in diesem Fall der Zuschlag auf das Angebot zur Ökostromlieferung mit dem niedrigsten Angebotspreis zu erteilen. Ein einfacher Preisspiegel reicht für die Angebotswertung aus. Im Rahmen der Angebotswertung wird der niedrigste Angebotspreis für die vom Bieter angebotenen Lieferung von Ökostrom ermittelt. Hinzu kommen – bei allen Angeboten einheitlich – Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern.

Der Muster-Ökostromliefervertrag ist wie die Leistungsbeschreibung Bestandteil der Vertragsunterlagen und wird vom Auftraggeber vorgegeben

Im Ökostromliefervertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Die Bieter dürfen ihren Angeboten keine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legen, andernfalls wäre das Angebot auszuschließen.

Der Stromliefervertrag enthält im Wesentlichen folgende Regelungen

Inhalt des Stromliefervertrages ► Art und Umfang der Stromlieferung ► Pflicht des Lieferanten zur Einhaltung sämtlicher Anforderungen an die Ökostromqualität im Lieferzeitraum ► Nachweispflichten des Lieferanten über die Ökostromqualität ► Anforderungen an die Stromlieferung (Wechsel- oder Drehstrom, Frequenz, bedarfsabhängige Lieferung, Herkunft und weitere besondere Anforderungen) ► Definition der Anschluss- und Übergabestellen ► Möglichkeit des Auftraggebers zur Errichtung und zum Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen ► Regelung über Netzanschluss und Netznutzung ► Messung an den Entnahmestellen ► Stromlieferpreise ► Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen ► Datenbereitstellung ► Vertragslaufzeit und Verlängerungsmöglichkeit ► Lieferunterbrechung und Haftung ► ggf. Sicherheiten (z. B. Vertragserfüllungsbürgschaft) ► ggf. Sonderkündigungsrechte und Vertragsstrafen (z. B. in Bezug auf die nachweisliche Lieferung von Ökostrom) ► Abrechnung bestimmter Strompreisanteile in der jeweiligen Höhe (z. B. EEG Umlage, Netzentgelte, Steuern etc.) ► Rechtsnachfolge ► wesentliche Vertragsbestandteile ► Beilegung von Meinungsverschiedenheiten ► Schlussbestimmungen

Vergabe GUVH – IT-Dienstleistungsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: AP2022-015 gestartet

Vergabe GUVH - IT-Dienstleistungsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: AP2022-015 gestartet

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
Postanschrift: Am Mittelfelde 169
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: info@guvh.de
Telefon: +49 05118707-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lukn.de/

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6R83W/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6R83W

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung

II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

GUVH – IT-Dienstleistungsunterstützung

Referenznummer der Bekanntmachung: AP2022-015

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover betreibt am Standort Hannover einen zentralen Rechenzentrumsbetrieb für ca. 240 Mitarbeiter.

Neben dem Rechenzentrumsbetrieb werden alle erforderlichen IT-Services eigenverantwortlich aus einer Hand zur Verfügung gestellt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert

II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: ja

Angebote sind möglich für alle Lose

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung bei der Administration der virtuellen Serverinfrastruktur

Los-Nr.: LOS 1

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 1: Unterstützung bei der Administration der virtuellen Serverinfrastruktur und Datensicherung (ESX, SAN, Storage, Veeam Backup & Replication) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Bereitstellen von vCenter, VM-Ware Hosts und VMs

Bereitstellen von Volumes und LUNs

Qualifizierung und Installation v. Updates (Hard- und Software)

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Unterstützung bei der Administration, Konfiguration und Fehlerbehebung des SAN

Einbindung/ Management des Shutdown-Managements USV

Rudimentäre Administration von Servern auf Linux – Basis

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft Produkten und der Administration von Microsoft Clients

Los-Nr.: LOS 2

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 2: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft Produkten sowie Unterstüt-zung bei der Administration von Clients (PCs, Notebooks) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

MS Verzeichnis- und Netzwerkdiensten (DNS, DHCP, Active Directory)

MS Windows Server 2012 und neuer

Design und Pflege von Gruppenrichtlinien

Exchange – Administration mit OWA (WAP / ADFS)

Office 2019 + neuer

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Beratungen bei Lizenzfragen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft 365 / Azure

Los-Nr.: LOS 3

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 3: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft 365 / Azure -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Wartung + Know How Transfer Office 365

MS Verzeichnis- und Netzwerkdiensten (Azure Active Directory)

Synchronisation mit Azure AD Connect

Softwareverteilung mit Intune/MECM

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Beratungen bei Lizenzfragen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Citrix Produkten

Los-Nr.: LOS 4

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 4: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Citrix Produkten -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Bereitstellen/Warten von Workern, Desktop Brokern, Lizenzservern, Load Balancer, Gateway,

Provisioning Services und der dazugehörigen vDisks sowie WEM und ELM

Bereitstellen/Warten XenServer Host

Qualifizierung und Installation v. Updates

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration des Netzwerkes und der Netzwerksicherheit

Los-Nr.: LOS 5

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 5: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration des Netzwerkes / der Netzwerksicherheit (LAN und WAN und Firewallsystemen (Fortinet) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

VLAN

802.1X, LAG, STP, Stacking, Routing

Fortigate

Forti Analyzer

SafeNet Token

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Datenbankservern (MS SQL / Oracle)

Los-Nr.: LOS 6

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 6: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Datenbankservern (MS SQL / Oracle) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung bei der Administration von Trend Micro Produkten

Los-Nr.: LOS 7

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 7: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von TrendMicro Produkten (Office Scan, Endpoint Encryption, Device Control, Vulnerability Protection, Control Manager, Deep Security) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Qualifizierung und Installation v. Updates

Fehleranalysen und -korrekturen der Installation

Performance- und Funktionsüberwachung

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Unterstützung bei der Administration, Konfiguration und Fehlerbehebung

Unterstützung / Schulung bei der Einführung neuer Komponenten und Versionen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen

III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1

Angaben zur Eignung

1.1

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.2

Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters fordert der Auftraggeber die Vorlage folgender Eigenerklärungen:

1.2.1 entsprechende Bankerklärungen;

1.2.2 Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;

1.2.3 Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen;

1.2.4 eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten drei Geschäftsjahre, nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Werbung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung

IV.1.1)Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2)Verwaltungsangaben

IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 18/06/2022

Ortszeit: 12:00

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6)Bindefrist des Angebots

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022

IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Tag: 18/06/2022

Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6R83W

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

18/05/2022

Intensiv-Workshop: Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Vergabe gezielt nutzen

Intensiv-Workshop: Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Vergabe gezielt nutzen am 15.04.2024

Leitung Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax

Mit dem Instrument der Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen können Vergabepraktiker:innen eine Vielzahl von Vergabe- und Beschaffungssituationen effizient und zielführend gestalten. Die rechtlichen Grundlagen und Anwendungsbereiche von Rahmenvereinbarungen sind jedoch in der Komplexität des nationalen und EU-weiten Vergaberechts oftmals nur schwer zugänglich.

In diesem eintägigen Intensiv-Workshop lernen Sie sämtliche Verfahrensschritte bei der Vergabe von
Rahmenvereinbarungen, deren Implikationen, Umsetzung und Anwendung gezielt kennen.
Erfassen Sie die Konzeption, Erstellung und Anwendung von Rahmenvereinbarungen in umfassender
Weise und festigen Sie die Lerninhalte durch praktische Anwendungsübungen.

________________________________________________________

Inhaltsübersicht
• Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereiche von Rahmenvereinbarungen
• Aktueller Stand in Gesetzgebung und Rechtsprechung
• Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang der VgV, GWB, UVgO, VOB, EVB-IT
• Vorbereitung des Vergabeverfahrens und Erstellung der Vergabeunterlagen
• Eignungsprüfung, Leistungsbeschreibung, Angebotskalkulation, Schätzung des Auftragswertes,
• Wertungskriterien und Verfahren zur Angebotswertung, Eignungs- und Zuschlagskriterien
• Praktische Vorgehensweise zur Entwicklung und Erstellung von Rahmenvereinbarungen
• Rahmenvereinbarungen in der IT-Vergabe (Hard- und Software)
• Methoden der Angebotswertung bei IT-Leistungen
• Rahmenvereinbarungen bei der Vergabe von Dienstleistungen
• Besonderheiten bei Sicherheitsdienstleistungen
• Konkrete Arbeit mit Beispielfällen aus der Praxis
• Checkliste zur konkreten Umsetzung in der Praxis

An wen richtet sich dieser Workshop?
Der Intensiv-Workshop richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Sachbearbeiter und -innen aus Vergabestellen sowie aus betroffenen Fachabteilungen, wie beispielsweise aus den Bereichen:
– Zentrale Vergabestelle
– Beschaffung
– Einkauf
– Lieferantenmanagement
– Materialwirtschaft
– Bau- und Liegenschaftsmanagement
– IT, IT-Management und IT-Controlling
– Finanzen, Controlling
– Kämmerei
– Interne Revision
– Organisation und zentrale Dienste

Für wen sind die Inhalte des Workshops relevant?
Die Inhalte des Workshops sind relevant für öffentliche Institutionen und öffentlichen Unternehmen wie: Städte, Landkreise, Kommunen und Verbandsgemeinden, Ministerien auf Bundes- und Landesebene, Nachgeordnete Behörden und Betriebe von Bund und Ländern, Unternehmen der öffentlichen Hand und Betriebe gewerblicher Art (BgA), Gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Universitäten, Fachhochschulen sowie Forschungseinrichtungen, Vergabeprüfstellen, Landesförderbanken.

Termin
15.04.2024

Veranstaltungsort
AxAkademie Veranstaltungszentrum Neckargemünd

Teilnahmegebühr
1099,- Euro zzgl. MwSt. pro Person

Die Teilnahmegebühr beinhaltet
– Workshopunterlagen (ausgedruckt und digital)
– Verpflegung
– Teilnahmezertifikat

Anmeldung
Haben Sie Fragen zur Anmeldung oder zu Reservierungen und Buchungen?
Schreiben Sie einfach eine Email an die AxAkademie.

Teilnahme- und Stornierungskonditionen

Es gelten die folgenden Teilnahme- und Stornierungskondition:

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Teilnahme- und Stornierungskonditionen gelten für sämtliche mit der AxAkademie abgeschlossenen Verträge für Präsenzveranstaltungen.

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung der AxAkademie ist per E-Mail bei der AxAkademie möglich.

(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung berücksichtigt werden kann und die Präsenzveranstaltung noch über freie Plätze verfügt, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung.

(3) Wird für die jeweilige Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht, so hat die AxAkademie gem. § 4 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Kann die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert die AxAkademie den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen oder Termine hin.

§ 3 Teilnahmegebühr

(1) Die Teilnahmegebühr ist dem aktuellen Seminarprogramm der AxAkademie zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren Leistungen von der AxAkademie im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (Tagungsunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen etc.). Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

(2) Die Teilnahmegebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der in der Rechnung von der AxAkademie ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

§ 4 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch AxAkademie

(1) Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Teilnehmer hat Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der auf der Webseite der AxAkademie angekündigten Referenten geleitet wird.

(2) Die AxAkademie haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Veranstaltungsinhaltes, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden durch die AxAkademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die AxAkademie leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.

(4) Die AxAkademie ist berechtigt, die Veranstaltung wegen Verhinderung des Referenten oder Schließung der Veranstaltungsräume räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Die Rechte des Teilnehmers bei einer solchen Änderung sind in § 5 Ziff. 3 geregelt.

(4) Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die die AxAkademie nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Schließung der Veranstaltungsräume), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist die AxAkademie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

(5) Im Fall eines Rücktritts durch die AxAkademie erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten. Ist der Rücktritt fristgerecht erfolgt, erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück.

(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein oder nimmt der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, so hat die AxAkademie Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.

(3) Der Teilnehmer ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag oder in der angekündigten Stadt stattfindet. Der Wechsel eines Referenten stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält der Teilnehmer eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die AxAkademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 6 Hausordnung, Anreise, Unterkunft

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten. Auf Wunsch wird die AxAkademie diese dem Teilnehmer zusenden.

(2) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat der Teilnehmer selbst zu besorgen. Die AxAkademie informiert den Teilnehmer auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.

§ 7 Haftung

(1) Die AxAkademie haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die AxAkademie, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der AxAkademie.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt.

§ 8 Urheberrecht

Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die AxAkademie und den Referenten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist nicht zulässig.

§ 9 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@AxAkademie.de
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG: AxAkademie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.

(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Neckargemünd.

Datenschutzhinweise:
Wir weisen darauf hin, dass Sie die Verwendung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzbestimmungen selbstverständlich jederzeit widerrufen können.

Ax Vergaberecht
Datenschutz-Übersicht

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