Ax Vergaberecht

Markterkundung, Betriebsführungsvertrag Freibad Östringen

Markterkundung, Betriebsführungsvertrag Freibad Östringen

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Auftraggeber Stadt Östringen beabsichtigt, einen neuen Betriebsführungsvertrag für seine Bäder

Freibad Östringen
Am Schwimmbad
76684 Östringen

Freibad Odenheim
Am Felsenkeller 6
76684 Östringen-Odenheim

auszuschreiben und zum 1.3.26 (Auftragsbeginn) zu beauftragen.

A
Der Auftraggeber sucht ab der Freibadsaison 2026 für die Freibäder

Freibad Östringen
Am Schwimmbad
76684 Östringen

und

Freibad Odenheim
Am Felsenkeller 6
76684 Östringen-Odenheim

des Auftraggebers einen neuen Betreiber.

Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Betriebsführungsvertrags.
Hierzu wird der Auftraggeber nachlaufend zu dieser Markterkundung ein Vergabeverfahren, wahrscheinlich ein Verhandlungsverfahren mit einem TW durchführen.
Es soll folgender Betriebsführungsvertrag mit den folgenden wesentlichen Pflichten und in der folgenden wesentlichen Ausgestaltung geschlossen werden.

Gegenstand des Vertrages, Vertragspflichten

1. Der Auftraggeber ist Eigentümer der Freibäder Östringen nebst aller auf der Grundstücksflächen befindlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen sowie Inventar gemäß Inventarliste.

2. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, das Freibad in der Freibadsaison (3. Sonntag im Mai bis 2. Sonntag im September) ganztägig an 7 Tagen in der Woche zu betreiben. Die Parteien sind sich bewusst, dass die Öffnung und auch die Schließung aufgrund der Großwetterlage und Lage der Feiertage sowie der Ferien nach vorne oder nach hinten verschoben werden kann. Die Parteien werden die genauen Zeiten des Saisonbeginns und Saisonendes in jedem Jahr eng abstimmen. Die täglichen Nutzungszeiten beginnen um 09:00 Uhr und enden um 19:00 Uhr, zzgl. ½ Std. für Aufräumarbeiten. Aufgrund der Wetterlage ist es dem Auftragnehmer nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich, das Bad früher zu schließen bzw. die Öffnungszeiten zu verlängern. Arbeiten zur Erhaltung der Sauberkeit und Hygiene sowie Wartungsarbeiten, die nicht während der Nutzungszeiten durchgeführt werden können, werden entsprechend vor oder nach den Nutzungszeiten ausgeführt.

3. Der Auftragnehmer hat den Betrieb des Freibads unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, öffentlichen Auflagen sowie gemäß den Regelungen der das Betriebsobjekt betreffenden Verträge und unter Beachtung der Bestimmungen des Betriebsführungsvertrages zu führen. Das Bad mit allen Betriebsteilen ist so zu führen, dass es als öffentliche Einrichtung grundsätzlich von jedermann in Anspruch genommen werden kann. Der Betriebsführer hat im Rahmen der Betriebsorganisation geeignete Maßnahmen zu treffen, dass die Betriebsgebäude und -anlagen sorgfältig behandelt und gepflegt werden, insbesondere die erforderlichen Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden mit dem Ziel, das Bad stets in einem einwandfreien und betriebsbereiten Zustand zu erhalten. Ziel der Betriebsführung ist eine wirtschaftliche, markt- und zielgruppenorientierte Führung des Bades nach Maßgabe der Bestimmungen des Betriebsführungsvertrages. Übersteigen die Kosten 500,00 € ist dies mit der Stadtverwaltung im Vorfeld abzustimmen.

4. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind:

• Zur Betriebsführung gehören alle damit verbundenen Aufgaben, also insbesondere die laufende technische Betriebsführung, die inhaltliche Ausrichtung und Gestaltung des Bäderbetriebs, Personaleinsatz und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
• Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Badebetrieb durchzuführen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers gehören insbesondere:
• das Vornehmen der Badeaufsicht,
• das Durchführen von regelmäßigen Kontrollen der Wasserqualität (Chlor, PH, Temperatur, etc.). Unregelmäßigkeiten sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung der Wasserqualität sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Vom Auftragnehmer sind insoweit geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten,
• das Aufstellen eines Terminplans für die erforderlichen durchzuführenden Arbeiten zum ordnungsgemäßen Betrieb des Bades,
• die Bäderverwaltung und die Bestellung von Betriebsmaterial (Chlor, Reinigungsmittel etc.),
• das Betreuen der technischen Anlage, hierzu gehören insbesondere der Betrieb der Umwälz-, Chlor- und Flockungsdosieranlage. Der Auftragnehmer hat die Kontrolle der wassertechnischen Anlagen während des Betriebes unter Einhaltung der gesetzlich geforderten Wasserwerte durchzuführen. Unregelmäßigkeiten sind der Stadt unverzüglich mitzuteilen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung der Wasserqualität sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Vom Auftragnehmer sind insoweit geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten,
• das Pflegen der Beckenanlage und insbesondere die Vorbereitung auf die Badesaison und die Überwinterung. Der Auftragnehmer hat dabei auch den Beckenumgang zu reinigen und das Unkraut zu entfernen. Der Auftragnehmer hat zudem das Schwimmbecken zu reinigen und regelmäßig mit Algicid zu behandeln sowie das Becken zu füllen,
• das Durchführen von Reinigungsarbeiten an den Rutschen, Spielgeräten, Außenduscheinrichtungen, Überlaufrinnen, Kabinen, Toiletten, Sanitäreinrichtungen, Personal- und Technikräumen vorzunehmen. Das Bad ist in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu erhalten,
• das gesamte Pflegen der Grünanlagen des Freibades. Hierzu gehört beispielsweise das Reinigen der Beete, sowie das Leeren der Müllkörbe und die Bewässerung der Grünanlagen. Die Pflege der Blumenbeete übernimmt das Kassenpersonal. Die Baumpflege und die Grünflächenpflege außerhalb des Schwimmbades übernimmt der Auftraggeber die Stadt Östringen,
• das Bereitstellen des notwendigen Equipments zum Betrieb des Bades (z.B., Hochdruckreiniger, Chemiesprühgerät, Schrubbmaschine, Transportwägen).

Einschränkung der Betriebsführung
Nicht zur Betriebsführung im Sinne dieses Vertrages gehören die Parkplatzflächen vor dem Freibad.

Gewährleistung, behördliche Genehmigungen
1. Der Auftraggeber versichert, dass sich das Betriebsprojekt bei der Übergabe in betriebstauglichem Zustand befindet. Es wird ein für beide Parteien verbindliches Abnahmeprotokoll gefertigt.
2. Falls für den Betrieb des Betriebsobjektes durch bauliche oder sonstige Nutzungsänderungen zusätzliche behördliche Genehmigungen notwendig sind, hat der Auftraggeber diese einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass alle für den derzeitigen Betrieb erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Betrieb des Vertragsgegenstandes
1. Der Auftraggeber hat eine Badeordnung zu erlassen. Die Badeordnung ist zu jedermanns Einsicht am Eingang des Freibads offenkundig auszuhängen.
2. Sämtliche Bestimmungen, die den Badebetrieb regeln, insbesondere Vorschriften und Richtlinien über die Unterhaltung und den Betrieb von Freibädern, speziell die Unfallverhütungs- und die Hygienevorschriften, sind zu beachten. Behördlichen Anordnungen und Auflagen in jeder Hinsicht (z. B. des Gesundheitsamtes) hat der Auftragnehmer unverzüglich nachzukommen.
3. Das Freibad steht dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung. Es gilt der bei Vertragsaufnahme gültige Belegungsplan. Die Abstimmungen und Änderungen der Schulbelegung und Vereinsbelegung erfolgt direkt mit dem Betreiber. Bei von Dritten durchgeführten Veranstaltungen (beispielsweise Förderverein) erhält der Auftragnehmer Mitbestimmungsrecht.
4. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, eigene Angebote (wie z.B. Schwimmkurse, Aqua Fit, Meerjungfrauenschwimmen, Bademodenboutique) zu entwickeln und anzubieten. Die Nutzer dieser Angebote entrichten den üblichen Eintritt für das Freibad an der Kasse. Kosten für die Kurse werden separat durch den Auftragnehmer berechnet und mit 5% des Nettoerlöses an den Auftraggeber rückvergütet. Der Auftragnehmer erstellt zum Saisonende eine Aufstellung über die Anzahl der Kursteilnehmer und des damit erzielten Nettoumsatzes anhand dessen der Auftraggeber eine Rechnung an den Auftragnehmer stellt.

Budget
1. Zu den Aufgaben des Betriebsführers zählen insbesondere Tätigkeiten in den Bereichen: Betriebsleitung, Betriebsorganisation, Marketing, Personal (ausgenommen städtisches Personal im Bereich Kasse), Betriebskontrolle, Reparaturen und Instandhaltungen; Ausnutzung von Einkaufsvorteilen, Unglücks- und Katastrophenfall sowie Verträge und Informationspflichten.
2. Der gesamten Betriebsführung liegt ein von dem Auftraggeber bereit zu stellendes Budget zugrunde. Dieses soll so bemessen werden, dass eine dem gebotenen Standard und dem Nutzungszweck entsprechende wirtschaftliche Betriebsführung gesichert ist.
Das Budget wird von den Parteien gemeinsam auf der Grundlage eines spätestens zum 01.10. eines Kalenderjahres zu unterbreitenden Vorschlages des Auftragnehmers unter Berücksichtigung der zwischen den Parteien abgestimmten Umsatz- und Kostenplanung für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Kommt eine Festlegung nicht zustande, gilt das Budget des Vorjahres als vereinbart. Danach haben die Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Betriebsführungsvertrages. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber selbst kein Personal für den Betrieb des Bades zur Verfügung stellt (ausgenommen Personal im Bereich Kasse) und allein der Auftragnehmer die erforderlichen Personaleinstellungen übernimmt und die Anstellungsverhältnisse mit den MitarbeiterInnen daher auch allein mit dem Auftragnehmer begründet werden. Der Betriebsführer soll für die nach dem Betriebsführungsvertrag zu erbringenden Betriebsführungsleistungen eine monatliche Basisvergütung erhalten, mit der die Kosten für die Projektleitung abgegolten sind. Darüber hinaus sollen sämtliche Aufwendungen für das Bäderpersonal (z. B. Gehälter, Sozialabgaben, Nebenkosten, Abfindungen, Ausgleichszahlungen, Aufwendungen zur Personalbeschaffung etc.) im Budget berücksichtigt und dem Auftragnehmer erstattet werden.
3. Die Abrechnung des Personals erfolgt wie bisher nach erbrachten Einsatzstunden und entsprechender Qualifikation zu einem festen Stundensatz. Der Einkauf der Bäderchemie, Kosten für Geräte-/ Pflege-/ Reinigungs-/ Hilfsmittel und die Gestellung von Equipment wird nicht mehr von der Stadt Östringen getragen, sondern von dem AN.
4. Ändern sich während der Vertragslaufzeit aufgrund eines anerkannten Tarif- oder Rahmentarifvertrages der Stundenlohn oder die Sozialversicherungsabgaben für das eingesetzte Personal, können die Vertragspartner eine Anpassung der Vergütung verlangen. Die Anpassung wird ab dem auf das Änderungsverlangen folgenden Monat wirksam, frühestens jedoch ab dem 01.01.2027.
5. Für das vom Auftragnehmer im Rahmen des gegenständlichen Vertrages gestellte Material (Chemikalien Gebäudereinigung, Betriebsstoffe Rasenmäher usw.), ist der Auftragnehmer berechtigt, im marktüblichen Rahmen Preisanpassung zu tätigen. Er hat die marktübliche Erhöhung der Preise nachzuweisen. Anpassungen werden ab dem auf das Änderungsverlangen folgenden Monat wirksam, frühestens jedoch ab dem 01.01.2027.
6. Mit den angegebenen Preisen sind sämtliche Personal-, Sach- und sonstige Kosten des Auftragnehmers, insbesondere auch Kosten für Geräte-/ Pflege-/ Reinigungs-/ Hilfsmittel, die nicht vom Auftraggeber gestellt werden, Spesen, behördliche Gebühren und alle Nebenkosten sowie Zuschläge (für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit), abgegolten. Auf die Nettopreise wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
7. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine monatliche Rechnung, welche sich nach Betriebsphase und Pflegephase unterscheidet. Die Eintrittserlöse werden vom Auftraggeber selbst vereinnahmt.

Richtlinientreue Betriebsführung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Betriebsobjekt relevanten Normen, insbesondere Vorschriften und Richtlinien über die Unterhaltung und den Betrieb von Schwimmbädern, speziell die Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften für die Aufsichtspflicht während des Badebetriebes, genau zu beachten.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Sicherheit und die Unversehrtheit aller Badnutzerinnen und -nutzer zu sorgen. Insbesondere kleine Jungen und Mädchen, junge und erwachsene Frauen sind vor sexueller und sonstiger Belästigung in Wort und Tat zu schützen. In diesem Sinne ist das eingesetzte Personal gezielt zu sensibilisieren und regelmäßig fortzubilden.
Nachunternehmer/ Eingesetztes Personal des Auftragnehmers
1. Der AN darf nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen UnterAN mit der Erfüllung der ihm obliegenden Leistungen beauftragen, soweit dies wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Soweit UnterAN nicht bereits im Angebot benannt wurden, darf die Beauftragung nur mit Zustimmung des AGs erfolgen. Die UnterAN müssen in gleicher Weise wie der AN geeignet sein, d. h. die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Eignungskriterien erfüllen und es darf kein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Unteraufträge darf der AN auch nach schriftlicher Zustimmung des AGs nur erteilen, wenn der UnterAN den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung nachweist. Der UnterAN hat sich zu verpflichten, bei der Erbringung der ihm übertragenen Leistungen die Pflichten des ANs aus diesem Vertrag zu beachten. Der AN stellt dem UnterAN die Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen zur Verfügung. Die Information des ANs gegenüber dem AG umfasst die Angabe von Art und Umfang der betroffenen Leistungen, Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des vorgesehenen UnterANs sowie unter Beifügung einer Nachunternehmererklärung und so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem AG eine Überprüfung der Angaben und Nachweise möglich ist (d. h. Zugang der vollständigen Unterlagen beim AG spätestens vier Wochen nach beabsichtigter Übertragung). Auf Verlangen des AGs hat der AN weitere Eignungsnachweise des UnterANs vorzulegen. Der AN verfährt bei der Übertragung der Leistungen an UnterAN nach wettbewerblichen Gesichtspunkten und berücksichtigt kleinere und mittlere Unternehmen. Mit den UnterANn dürfen keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – vereinbart werden, als sie zwischen den Vertragsparteien gelten. Ausnahmen stellen grundsätzliche Konzernvorgaben dar. Auf Verlangen muss der AN dem UnterAN den AG benennen. Der AN hat bei der Einholung von Angeboten die Vorgaben des § 97 Abs. 4 Satz 1 bis 2 GWB zu beachten, insbesondere mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen. Soweit der AN UnterAN für die Erfüllung der ihm obliegenden Leistungen einsetzt, hat er schuldhaftes Handeln des UnterANs in gleichem Umfang wie sein eigenes Verschulden zu vertreten. Der AN ist verpflichtet, dem UnterAN die Pflichten aufzuerlegen, die auch für den AN selber gelten. Der AN hat zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch den UnterAN das Handeln des UnterANs zu überwachen. Der AN hat insbesondere zu gewährleisten, dass die in diesem Vertrag genannten Pflichten auch bei der Leistungserbringung durch den UnterAN und den Betrieb des UnterANs eingehalten werden. Der AN muss sicherstellen, dass der UnterAN die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zuverlässige, geeignete und gesunde Arbeitskräfte zu beschäftigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen und die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen zu verlangen. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel beschäftigt werden.
3. Während des Badebetriebes für die Öffentlichkeit und für die Erledigung rechtlich erforderlicher Arbeiten im Bereich der Technik und Bäderhygiene setzt der Auftragnehmer eine Fachkraft für Bäderbetriebe (Schwimmmeister/-gehilfe) ein. Diese führt an jedem Öffnungstag vor Beginn des Schwimmbetriebes eine Betriebssicherheitskontrolle durch. Während des gesamten Badebetriebes ist eine Fachkraft stets in Rufbereitschaft und bei Bedarf telefonisch zu erreichen.
4. Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Bestellung von Ersatzkräften/Anordnung von Überstunden) sicherzustellen, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. die Dienstleistung nicht beeinträchtigt wird. Die Kosten für den Einsatz von Ersatzarbeitskräften trägt der Auftragnehmer.
5. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie dessen Unterauftragnehmer unterstehen nur der Dienst- und Fachaufsicht des Auftragnehmers bzw. dessen Unterauftragnehmers. Das Personal des Auftraggebers hat kein Direktionsrecht gegenüber dem eingesetzten Personal des Auftragnehmers.

Instandhaltung des Vertragsgegenstandes / Betriebskosten
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Betriebsobjekt einschließlich des Inventars pfleglich zu behandeln.
2. Bauliche Änderungen am Betriebsobjekt, insbesondere Neu-, Um- und Einbauten darf der Auftragnehmer nur mit Zustimmung des Auftraggebers auf seine Kosten vornehmen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Die Instandhaltung, -setzung und ggf. Erneuerung sämtlicher mit dem Objekt verbundenen Einrichtungen sowie der technischen Anlagen obliegen dem Auftraggeber. Den Badebetrieb störende, größere Maßnahmen erfolgen nach Möglichkeit während der Schließzeit der Freibadsaison.
4. Der Auftraggeber trägt die auf den Vertragsgegenstand entfallenden Betriebskosten in tatsächlich entstehender Höhe für
5. Grundbesitzabgaben
6. Kosten für Wasserverbrauch
7. Kosten für Stromverbrauch
8. Kosten der Schornsteinreinigung
9. Energiekosten für die Beheizung
10. Kosten der Gebäudeversicherung
11. Abfallentsorgung
12. Telefon- & Kassen & EC-Kartengebühren
13. Kosten für Wasseraufbereitung inkl. Chemikalien und Feststoffe

Haftung für das Betriebsobjekt, Versicherungen
1. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht dem Auftraggeber gegenüber für alle von ihm und seinen Beauftragten oder Dritten, die sich in dem Betriebsobjekt aufhalten, verursachten Schäden.
2. Der Auftraggeber hat das Betriebsobjekt gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchdiebstahlschäden versichert. Dieser Versicherungsschutz wird auch für die Dauer dieses Vertrages beibehalten.
3. Der Auftragnehmer hat für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm und seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Erfüllung und bei Gelegenheit der vertraglichen Verbindlichkeiten entstehen.
Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem Auftragnehmer oder seinen Gehilfen ausgehändigten Gruppen-, Haupt- oder Generalschlüssels auch den Ersatz der entsprechenden Schließanlage.
Entstandene Schäden sowie der Verlust der ihm oder den von ihm eingesetzten Personal anvertrauten Schlüssel sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. Der Auftraggeber haftet nicht für die Folgen von Unfällen, die der Auftragnehmer oder seine Gehilfen bei der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt er außerdem nicht bei Schäden aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung des Auftraggebers oder vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Erfüllungsgehilfen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von entsprechenden Entschädigungsansprüchen und von Regressansprüchen freizuhalten.
5. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei der Ausführung der Arbeiten einen Schaden erleiden, freizustellen.
6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für Vermögens-, Personen- und Bearbeitungsschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Schlüsselversicherung abzuschließen und dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss den Versicherungsnachweis zu erbringen.
Die Mindestsummen bei der Betriebshaftpflichtversicherung betragen bei
Personenschäden 10.000.000,00 € (pauschal)
Sach- und Vermögensschäden 3.000.000,00 €
Bearbeitungsschäden 100.000,00 €
Schlüsselverlustrisiko 100.000,00 €
7. Der Auftragnehmer ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung.

Dauer des Vertrages / Kündigung
Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragspartner haben das Recht, bis zum 30.06. (im ersten Vertragsjahr bis zum 30.09) eines Jahres, das Vertragsverhältnis zum Ende des Kalenderjahres schriftlich zu kündigen.

B
Bitte teilen Sie uns unverbindlich mit, ob Sie Interesse an einer Erbringung der gegenständlichen Leistung haben und ob für Sie die Beteiligung an dem beabsichtigten nachlaufenden Vergabeerfahren mit einem Teilnahmeantrag und einem erstverbindlichen Angebot, Verhandlungen und einem zweitverbindlichen Angebot und der Abschluss eines entsprechenden Betriebsführungsvertrages in Frage kommen.
Teilen Sie uns gerne Ihr Interesse mit bis möglichst zum 15.11.2025 gerne per E-Mail an die u.g. Adresse.
Bitte machen Sie mit Ihrer Interessenbekundung, wenn möglich Angaben wie folgt:

Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber fordert im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Interessenten als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Interessenten die Vorlage der folgenden Unterlagen:
1. entsprechende Bankerklärungen,
2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Interessent niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; eine solche Erklärung kann höchstens für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt werden und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Kann ein Interessent aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.

Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber fordert im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Interessenten als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Interessenten die Vorlage der folgenden Unterlagen:
1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens,
4. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden,
5. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
6. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB
Der Auftraggeber fordert Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB.
Angaben zu der Frage, ob die gegenständliche Leistung angeboten werden kann oder ob und wenn ja welche Anpassungen erforderlich sind
Angaben zum möglichen Betriebskonzept
Angaben zum angenommenen Zuschussbedarf in Form eines indikativen Angebotes
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer in der Betriebsphase 2026 einen monatlichen Zuschuss in Höhe von … Euro zur Verfügung, wovon … Euro auf Personalkosten entfallen. Sollte die Betriebsphase keinen vollen Monat betragen, wird der Monat anteilig, also 1/30,5 berechnet. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer in der Vor- und Nachbereitungsphase 2026 einen Zuschuss in Höhe von … Euro zur Verfügung, wovon … Euro auf Personalkosten entfallen. Sollte diese Phase keinen vollen Monat betragen, wird der Monat anteilig, in diesem Fall 1/20,5 berechnet. Die Parteien gehen von einer Vor- und Nachbereitungsphase von 4 Wochen aus.

Weiterer Ablauf
Die Interessensbekundungen werden auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, indikative Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit geprüft.
Der Auftraggeber kann die Interessenten unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der indikativen Angebote betreffen, bleibt vorbehalten.
Die Unterlagen sind vom Interessenten nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.
Nachlaufende Aufklärungsgespräche bleiben vorbehalten.
Ein Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung oder Auftragserteilung besteht nicht.

C
Hinweis
Es handelt sich lediglich um eine Markterkundung.
Die rechtliche Grundlage für die Markterkundung findet sich in § 28 der Vergabeverordnung (VgV) sowie in § 20 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Diese Regelungen erlauben es öffentlichen Vergabestellen, eine Marktabfrage vorzunehmen, um Informationen über den Markt, die Anbieter und die Preisstrukturen zu erhalten. Wichtig ist, dass die Markterkundung sich von einem Vergabeverfahren unterscheidet, da sie lediglich der Vorbereitung dient und keine bindenden Entscheidungen zur Auftragsvergabe getroffen werden.
Zu den wesentlichen Zielen der Markterkundung gehört es, den Beschaffungsbedarf genauer zu erfassen, die Auftragswertschätzung vorzunehmen und den Wettbewerbsgrundsatz zu wahren.
· Die Markterkundung bietet den Vergabestellen die Möglichkeit, den Beschaffungsbedarf präzise zu ermitteln und realistische Preisanfragen zu stellen. Dies führt zu einer genaueren Auftragswertschätzung und reduziert das Risiko von Fehlkalkulationen. Die gewonnenen Daten fließen direkt in die Erstellung der Leistungsbeschreibung ein, was zu einer passgenauen Ausschreibung führt.
· Förderung des Wettbewerbs und der Transparenz
Durch die Markterkundung wird sichergestellt, dass der Wettbewerbsgrundsatz gewahrt bleibt und alle potenziellen Anbieter gleiche Chancen haben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erhaltenen Rückmeldungen zu dokumentieren, um sicherzustellen, dass keine vorbefassten Unternehmen bevorzugt werden. Dies gewährleistet einen fairen Wettbewerb und eine rechtssichere Auftragsvergabe.
Die Durchführung der Markterkundung reduziert das Risiko von Fehlentscheidungen. Durch eine umfassende Marktanalyse können mögliche Probleme, wie beispielsweise die Nichtverfügbarkeit eines Beschaffungsgegenstands oder das Fehlen von Wettbewerbsalternativen, frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Vorliegend werden gezielt einzelne Marktteilnehmer angesprochen.
Durch das Instrument der Markterkundung kann sich der öffentliche Auftraggeber einen Überblick über die in Betracht kommenden Unternehmen und auch die Preise durch Angebotseinholung im Vorfeld verschaffen.
Dadurch kann beispielsweise das Risiko vermindert werden, dass sich im Rahmen einer Ausschreibung nur ein Unternehmen als Bieter bewirbt und dieses Unternehmen dann in jedem Fall bezuschlagt werden muss, auch wenn dieses Unternehmen z.B. ein preislich sehr hohes Angebot abgegeben hat.
Wenn bereits die Markterkundung ergibt, dass letztlich nur ein Unternehmen in Frage kommt, kann im Einzelfall bei der Beschaffung durch entsprechende Dokumentation in der Vergabeakte mit guten Argumenten begründet werden, warum nur mit einem Unternehmen verhandelt wurde. Im Vergabevermerk kann in diesem Fall die vergaberechtliche Ausnahme von regelmäßig im Vergaberecht bestehenden Wettbewerbsgrundsatz begründet werden.
Das kann im Rahmen der Markterkundung z.B. dann der Fall sein, wenn zwar mehrere Unternehmen als potenzielle Bieter von der Vergabestelle angeschrieben werden, sich aber nur ein interessiertes Unternehmen zurückmeldet und damit nur eine Interessenbestätigung im Rahmen der einer Ausschreibung vorgelagerten Markterkundung erfolgt.
Eine der Ausschreibung vorangegangene Markterkundung kann in solchen Fällen eine wertvolle Hilfestellung für die vergaberechtskonforme Dokumentation im Rahmen des für das Vergabeprojekt anzufertigenden Vergabevermerks für die Vergabeakte sein.
Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, wie viele und welche Anbieter kontaktiert werden.
Solange der Grundsatz des Wettbewerbs gewahrt wird, ist es nicht erforderlich, alle potenziellen Anbieter zu berücksichtigen. Die gewonnenen Informationen fließen direkt in die Erstellung der Vergabeunterlagen ein, insbesondere in die Leistungsbeschreibung, die Auftragswertschätzung sowie die Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Das Ergebnis der Markterkundung kann dazu führen, dass direkt mit nur einem Unternehmen verhandelt werden kann. Das hat den Vorteil, dass kein eigentliches Vergabeverfahren durchzuführen ist, sondern im Einzelfall nur eine entsprechende Auftragsbekanntmachung. Dadurch kann eine Vergabe im Einzelfall erheblich beschleunigt werden und auch der Personalaufwand sowie der Zeitaufwand bei dem öffentlichen Auftraggeber reduziert werden.
Die Markterkundung kann sowohl im Oberschwellenbereich als auch im Unterschwellenbereich vor der eigentlichen Vergabe und damit der eigentlichen Ausschreibung von der öffentlichen Hand, also z.B. einer Behörde, einer Kommune oder Stadt oder einer sonstigen Beschaffungstelle durchgeführt werden.

Markterkundung und die Möglichkeit eines vereinfachten Vergabeverfahrens
Die Markterkundung wird nicht nur der Vorbereitung der Leistungsbeschreibung und der Kostenschätzung dienen, sondern auch die Grundlage für die Wahl eines geeigneten Vergabeverfahrens bilden.
Die Markterkundung spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da sie die Grundlage für die Auswahl der Unternehmen bildet, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Ziel ist es, die Markterkundung so zu gestalten, dass ein Überblick über die Leistungsfähigkeit, Eignung und Erfahrung der relevanten Anbieter gewonnen wird.
Es ist jedoch essenziell, dass die Auswahl der Unternehmen den vergaberechtlichen Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerbsförderung entspricht. Die Dokumentationspflicht nach § 8 VgV verlangt, dass die Kriterien und der Auswahlprozess nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert werden. Eine willkürliche oder unsachliche Beschränkung der Teilnehmeranzahl wäre rechtswidrig und könnte Anfechtungen nach §§ 160 ff. GWB nach sich ziehen.
Der Teilnahmewettbewerb bietet insbesondere in Bereichen mit komplexen Anforderungen wie im vorliegenden Fall Vorteile. Auftraggeber können gezielt Anbieter auswählen, die über die notwendige Fachkompetenz verfügen, und dadurch die Effizienz des Verfahrens steigern.
Durch die Kombination aus Markterkundung und Teilnahmewettbewerb kann die öffentliche Hand somit eine passgenaue und wirtschaftliche Beschaffung gewährleisten, ohne den Wettbewerbsgrundsatz zu verletzen. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die Auswahl der Unternehmen transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.

Einhaltung der Grenzen der Markterkundung
Trotz der zahlreichen Vorteile unterliegt die Markterkundung einigen rechtlichen Beschränkungen. Insbesondere darf sie nicht dazu missbraucht werden, lediglich Preisinformationen einzuholen, ohne eine tatsächliche Beschaffung beabsichtigt zu haben. § 28 Abs. 2 VgV und § 20 Abs. 2 UVgO legen fest, dass Vergabeverfahren nicht nur zur Ermittlung von Kosten und Preisen durchgeführt werden dürfen.

Daher stellt der Auftraggeber klar, dass die Markterkundung unverbindlich ist und nicht in eine faktische Vergabe übergehen darf und wird.
Teilnehmende Unternehmen dürfen keine Erwartungen an eine unmittelbare Auftragsvergabe knüpfen, und die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Ebenso darf kein Informationsvorsprung entstehen, der einem Unternehmen im späteren Vergabeverfahren einen unlauteren Vorteil verschaffen könnte. Falls ein Unternehmen durch die Markterkundung dennoch einen Wissensvorsprung erlangt, muss dieser durch Maßnahmen wie eine erweiterte Informationsvergabe an alle Bieter ausgeglichen werden.

Risiken der Abgrenzung zur unzulässigen Vergabepraxis

Die Markterkundung unterliegt strikten vergaberechtlichen rechtlichen Vorgaben, um eine unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens und Verstöße gegen die Grundsätze des Vergaberechts, insbesondere die Gleichbehandlung, Transparenz und Wettbewerbsförderung, zu verhindern. Es ist eine sogenannte unzulässige Vorbefassung zu vermeiden, also dass ein im Rahmen der Markterkundung interessiertes Unternehmen über einen Wissensvorsprung gegenüber anderen Bieter verfügt für die Zuschlagserteilung.

Umgehung der Ausschreibungspflicht

Eine Markterkundung, die in eine faktische Vergabe übergeht, verstößt gegen § 28 Abs. 2 VgV, da die Markterkundung ausdrücklich nur der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens dienen darf. Dies schließt insbesondere verbindliche Preisanfragen oder eine verdeckte Beauftragung aus.

Der unverbindliche Charakter der Markterkundung wird den teilnehmenden Unternehmen klar kommuniziert.
Es werden keine Vereinbarungen getroffen, die den Eindruck einer Vorfestlegung oder einer rechtswidrigen Direktvergabe erwecken könnten.

D
Gerne sehen wir Ihrer form- und fristgerechten Interessenbekundung entgegen.

Neu im Angebot: Intensivschulung „Aktuelle bauvertragsrechtliche Entwicklungen und Rechtsprechung nach VOB/B“

Neu im Angebot: Intensivschulung „Aktuelle bauvertragsrechtliche Entwicklungen und Rechtsprechung nach VOB/B“

Die Komplexität bei Planung und Projektabwicklung steigt immer weiter an. Entscheidungen müssen innerhalb kurzer Fristen getroffen werden. Terminsicherung wird immer wichtiger. Die alten Herangehensweisen reichen oft nicht mehr aus, um öffentliche Bauprojekte erfolgreich abzuwickeln.

Unter dem Druck des Tagesgeschäfts bleibt häufig keine Zeit für eine intensivere Auseinandersetzung mit den aktuellen bauvertragsrechtlichen Entwicklungen und der aktuellen bauvertragsrechtlichen Rechtsprechung.

In unserer Intensivschulung werden die Teilnehmenden auf den aktuellen Stand der Dinge gebracht.

Diese Intensivschulung ist darauf ausgerichtet, einem kleineren Kreis von Teilnehmenden relevante Urteile der vergangenen Jahre zum Bauvertragsrecht vorzustellen und je nach Bedarf umfassend zu erörtern.

Wir nehmen entschlossen und zielgerichtet in den Blick die für Ihr Bauprojekt entscheidenden Bereiche Kosten, Qualitäten und Termine. Wir erarbeiten projektbezogene und situationsbezogene Lösungen. Nur unbedingt notwendige theoretische Erörterungen, ansonsten direkt anwendbares topaktuelles Knowhow in Sachen Bauvertragsrecht.

Die Schulung vermittelt einen Überblick über das Bauvertragsrecht nach VOB/B. Praxisrelevante Themenbereiche werden im Einzelnen erläutert.

Bauvertragsrecht (VOB/B)

  • Vergütung im Einheits- und Pauschalpreisvertrag
  • Nachträge – Anordnung von Leistungsänderungen und ihre Vergütung
  • Abnahme – Voraussetzungen und Folgen
  • Mängel – Rechte des Auftraggebers
  • Abrechnung und Zahlungen
  • Kündigung des Bauvertrags
  • Vertragserfüllungs-/Gewährleistungssicherheiten
  • Verhältnis der VOB/B zum BGB

Neben der Vermittlung von theoretischem Wissen steht die Darstellung der praktischen Anwendung zu den folgenden Themen im Vordergrund. Aus der Praxis für die Praxis.

Alle Teilnehmenden erhalten ein umfangreiches Skript und Arbeitsmaterial, das einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Entscheidungen der vergangenen Jahre enthält. Die Teilnehmenden können per Mail vor dem Termin ihre Interessenschwerpunkte bzw. bestimmte Entscheidungen mitteilen.

Der Schulungsleiter wird bei der Agendaplanung alle von den Teilnehmenden geäußerten Wünsche berücksichtigen. Die Agenda wird so gestaltet, dass ausreichend Zeit für Diskussionen und Erfahrungsaustausch bleibt.

Mitarbeiten. Fragen stellen, diskutieren und vergaberechtlich entscheidend nach vorne kommen. Optimaler Lernerfolg, abrufbares wichtiges neues Wissen. Sicherheit im Tagesgeschäft.

Diese Intensivschulung richtet sich an Ihre Mitarbeiter/-innen, die mit Bauverträgen betraut sind. Um einen optimalen Lernerfolg und Austausch in dieser Intensivschulung zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl beschränkt.

Deutschland – Schlammentsorgung – Klärschlammentsorgung für die Kläranlage MWB Gießen

Deutschland – Schlammentsorgung – Klärschlammentsorgung für die Kläranlage MWB Gießen

197558-2024 – Wettbewerb

Deutschland – Schlammentsorgung – Klärschlammentsorgung für die Kläranlage MWB Gießen

OJ S 67/2024 04/04/2024

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.

Beschaffer

Offizielle Bezeichnung: MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe

Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft

Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.

Verfahren

Titel: Klärschlammentsorgung für die Kläranlage MWB Gießen

Beschreibung: Der AN erbringt die Entsorgungsleistung zu den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung).

Kennung des Verfahrens: 49fc9c45-d421-41c5-a102-df55d4c43fa9

Interne Kennung: AP 057-23

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren

Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1.

Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung

2.1.2.

Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)

Land: Deutschland

2.1.4.

Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: Verhandlungsverfahren mit TW 1 Bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber MWB eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom Auftraggeber MWB geforderten Informationen zur Prüfung der Eignung. Nur diejenigen Unternehmen, die vom Auftraggeber MWB nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot abgeben. Diese Erstangebote werden verhandelt. Der Auftraggeber MWB verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf und wird voraussichtlich über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber MWB in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. 2 Hinweise: 2.1 Der Auftraggeber MWB behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 2.2 Die Verhandlungsgespräche werden für alle Bieter gleich ablaufen. Dies betrifft sowohl den zeitlichen Rahmen als auch die inhaltlichen Themen. Der Auftraggeber MWB stellt sicher, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleichbehandelt werden. Insbesondere enthält er sich jeder diskriminierenden Weitergabe von Informationen, durch die bestimmte Bieter gegenüber anderen begünstigt werden könnten. Er unterrichtet alle Bieter, deren Erstangebote nicht ausgeschieden wurden, in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über etwaige Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen, die nicht die Festlegung der Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien betreffen. Im Anschluss an solche Änderungen gewährt der Auftraggeber MWB den Bietern ausreichend Zeit, um ihre Angebote zu ändern und gegebenenfalls überarbeitete Zweitangebote einzureichen. Der Auftraggeber MWB wird vertrauliche Informationen eines an den Verhandlungen teilnehmenden Bieters nicht ohne dessen Zustimmung an die anderen Teilnehmer weitergeben. Eine solche Zustimmung darf nicht allgemein, sondern nur in Bezug auf die beabsichtigte Mitteilung bestimmter Informationen erteilt werden. 2.3 Vorgesehen ist ein 2-stündiges Verhandlungsgespräch mit jedem Bieter. Das Verhandlungsgespräch untergliedert sich wie folgt: Vorstellung des Erstangebotes, Aussprache zur Leistung, Aussprache zum Vertrag. Das Verhandlungsgespräch wird protokolliert und im Anschluss durch die Verhandlungsparteien unterzeichnet. Das Verhandlungsgespräch findet in Neckargemünd statt. Die Bieter werden dazu unter Beifügung einer Agenda rechtzeitig eingeladen, so dass sie sich sachgerecht vorbreiten können.

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

vgv –

Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:

2.1.6.

Ausschlussgründe:

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: —

Konkurs: —

Korruption: —

Vergleichsverfahren: —

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: —

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: —

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: —

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: —

Betrugsbekämpfung: —

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: —

Zahlungsunfähigkeit: —

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: —

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: —

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: —

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: —

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: —

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: —

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: —

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: —

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: —

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: —

Entrichtung von Steuern: —

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: —

5. Los

5.1.

Los: LOT-0000

Titel: Klärschlammentsorgung für die Kläranlage MWB Gießen

Beschreibung: Der AN erbringt die Entsorgungsleistung zu den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der Klärschlamm des AG genügt den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der AN erbringt die Entsorgungsleistung zu den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der Klärschlamm des AG genügt den im Angebot genannten Annahmebedingungen (Qualitäten, Grenzwerte) der Entsorgungsanlage (Verbrennung). Der Klärschlamm wird thermisch entsorgt. Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG zur Erbringung einer vollständigen Klärschlammentsorgungsdienstleistung bestehend aus Verladung, Transport, Verwiegung und thermischer Entsorgung des Klärschlamms als Verbrennung. Zu der vollständigen Klärschlammentsorgungsdienstleistung gehören alle insbesondere mit der Verladung, dem Transport, der Verwiegung und der thermischen Entsorgung des Klärschlamms verbundenen logistischen Arbeiten und die damit verbundenen Genehmigungen sowie die lückenlose Dokumentation insbesondere – die Einholung aller behördlichen Genehmigungen für Verladung, Transport, Zwischenlagerung und die thermische Entsorgung des Klärschlammes, – die lückenlose Dokumentation und der jährliche Nachweis der entsorgten Klärschlammmengen unter Angabe der Behandlungsstelle/n inkl. Entsorgung/Entsorgung der Reststoffe (z. B. Aschen), – die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, – die Nennung der Nachunternehmer und – die Angabe der Entsorgungsstelle/en. 1: Klärschlammmenge in Tonnen pro Jahr und deren Trockensubstanz (TS in%) 12000 t/a TS bis 27 % 3: Hilfsmittel und Mengen zur Klärschlammeindickung bzw. Behandlung genutzt Polymer. 4: Entwässerungsaggregat Zentrifugen. 5: Lagermöglichkeit am Standort Sammelplatz: ca. 4 000 m3, 6: Sammelkapazitäten am Standort – Abfahrzyklus: bei geräumtem Sammelplatz kann bis zu 3 Monaten gelagert werden. Bei arbeitstäglicher Abholung ist ein Bedarf von 2 bis 3 Sattelzugmaschinen mit Mulden-Kipper (Heckkipper) nötig. 7: Beschränkungen für Transportfahrzeuge Fahrzeug ist Sattelzugmaschinen mit Mulden-Kipper (Heckkipper): keine Einschränkungen bei Gewicht oder Höhe. 8: Beladungsmöglichkeiten (Fahrzeuge) am Standort: vorhanden Telelader vorhanden und nutzbar. 9: Beschränkungen für den Abtransport Montag — Donnerstag: 7.00 bis 15.30 Uhr; Freitag: 7.00 bis 13.00 Uhr. 10: Angaben zu Container des AN: Abtransport nach Laden durch AN nach freier Wahl Der Klärschlamm ist thermisch zu entsorgen. Für den Bedarfsfall zur Unterstützung von Forschungsvorhaben sind von den zu behandelnden 12 000 t/a bis zu 2 000 t/a in einer Klärschlammverbrennungsanlage zu behandeln. Der AN sendet dem AG zum Ende jeder Kalenderwoche unaufgefordert eine Dispositionsliste der Klärschlammabholung für die darauffolgende Kalenderwoche via E-Mail zu. Der AN gewährleistet Verladung und Abholung des Klärschlamms an Sonn- und Feiertagen.

Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1.

Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung

Optionen:

Beschreibung der Optionen: Grundlaufzeit 1 Jahr, Verlängerungsoption einmalig 1 Jahr

5.1.2.

Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)

Land: Deutschland

5.1.3.

Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 01/01/2025

Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.6.

Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

Zusätzliche Informationen:

1

1.1 Der Auftraggeber MWB verlangt von jedem Unternehmen die Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse verlangen (Registrierung). Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten im Vergabeverfahren verwenden der Auftraggeber MWB und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel). Die Kommunikation im Vergabeverfahren kann nur ausnahmsweise mündlich erfolgen und nur dann, wenn sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge, die Interessensbestätigungen oder die Angebote betrifft. Sie wird dann ausreichend und in geeigneter Weise dokumentiert.

1.2 Die Unternehmen übermitteln ihre Teilnahmeanträge und Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV. Für die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote werden keine gesonderten Formblätter verwendet. Die Bewerber und Bieter können Teilnahmeanträge und Angebote insoweit frei gestalten. Bewerberfragen und Bieterfragen sind zu stellen bis 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungs- und Angebotsfrist.

1.3 Die Angebotsfristen werden, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 VgV geregelten Fällen, verlängert, wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden oder wenn der Auftraggeber MWB wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt. 

2

2.1 Der Auftraggeber MWB fordert die Unternehmen auf, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber MWB von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.

2.2. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV zu beachten. Nach § 47 VgV gilt Folgendes: Ein Bewerber oder Bieter kann für den Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber MWB überprüft dann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung erforderlich sind. Der Auftraggeber MWB schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Er wird vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber MWB wird dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen. Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so verlangt der Auftraggeber MWB eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Dies gilt auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.

2.3 Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber MWB bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber MWB überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber MWB die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber MWB verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der Auftraggeber MWB wird dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.

3

Die Teilnahmeanträge und Angebote werden auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Der Auftraggeber MWB kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber MWB innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.

4 Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersendet der Auftraggeber MWB insbesondere den Entwurf des abzuschließenden Entsorgungsvertrages.

5 Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder nicht zugelassene Nebenangebote. Die vg Regelung findet auf die Prüfung von Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.

6 Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der Auftraggeber MWB jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über die Zuschlagserteilung mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde. Der Auftraggeber MWB unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen mit den Bietern.

7 Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Allein ausschlaggebend ist der Preis.

5.1.7.

Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9.

Eignungskriterien

Kriterium:

Art: Eignung zur Berufsausübung

Beschreibung: 1. Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): — Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; — Abgabe einer Bewerbergemeinschaftserklärung. 2. Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:

Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beschreibung: — 1 Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; — 2 Vorlage Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; — 3 Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:

Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: 1. Eigenerklärung zu Referenzen von mindestens einem vergleichbaren Projekt zum Auftragsbereich “Thermische Entsorgung, Verbrennung” der vergangenen 3 Jahre (Angaben zum AG, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum, selbst erbrachter Leistungsumfang, Verwertungsmengen und Verwertungswege). 2. Eigenerklärung zu Referenzen von mindestens einem vergleichbaren Projekt zum Auftragsbereich “Transportdienstleistungen” im Bereich Entsorgung der vergangenen 3 Jahre (Angaben zum AG, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und zum Ausführungszeitraum, selbst erbrachter Leistungsumfang, Verwertungsmengen und Verwertungswege). 3. Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des Bewerbers ersichtlich ist. 4. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. 5. Eigenerklärung zu Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. 6. Eigenerklärung zu Transportgenehmigung für Klärschlämme. 7. Eigenerklärung zur Anzahl geeigneter Fahrzeuge und Mitarbeiter für die Durchführung von Transporten zum Ausschreibungsgegenstand. 8. Eigenerklärung, ob und bezogen auf welche Leistungen der Einsatz eines Nachunternehmers beabsichtigt ist.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

5.1.10.

Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11.

Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ea07d4e7d-6d05a8a164eab5b3

5.1.12.

Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen:

Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 24/05/2024

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Zulässig

Adresse für die Einreichung: https://www.had.de

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02/05/2024 23:59:00 (UTC+2)

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 5 Abs. 1 HVTG haben Bewerber die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 HVTG vor der Auftragsvergabe auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers in Textform zu erklären. Bewerber haben die erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben. Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen hat sich der Bieter zu verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 5 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen. Hierzu hat der Bieter dem öffentlichen Auftraggeber Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen im Sinne des § 5 Abs. 1 HVTG spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen vorzulegen. Soweit ein Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines Nachunternehmens in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist die Erklärung des Nachunternehmens bereits vor Auftragserteilung vom Bieter vorzulegen. Gleiches gilt, wenn der Bieter zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben die für sie geltenden vg Pflichten nach in eigener Verantwortung zu erfüllen. Bei Verstößen ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, unbeschadet anderer Rechte nach Maßgabe des § 17 HVTG zu verfahren.

Auftragsbedingungen:

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

5.1.15.

Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16.

Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen

Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen

8. Organisationen

8.1.

ORG-7001

Offizielle Bezeichnung: MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe

Registrierungsnummer: 06413061771

Postanschrift: Alicenstraße 33  

Stadt: Gießen

Postleitzahl: 35390

Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)

Land: Deutschland

E-Mail: Thomas.Becker2@giessen.de

Telefon: 06413061771

Rollen dieser Organisation: 

Beschaffer

Federführendes Mitglied

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1.

ORG-7004

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt

Registrierungsnummer: +49 6151-126603

Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3  

Stadt: Darmstadt

Postleitzahl: 64283

Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de

Telefon: +49 6151-126603

Rollen dieser Organisation: 

Überprüfungsstelle

8.1.

ORG-7005

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen

Registrierungsnummer: +49 6151-126603

Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3  

Stadt: Darmstadt

Postleitzahl: 64283

Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de

Telefon: +49 6151-126603

Rollen dieser Organisation: 

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1.

ORG-7006

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen

Registrierungsnummer: +49 6151-126603

Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3  

Stadt: Darmstadt

Postleitzahl: 64283

Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de

Telefon: +49 6151-126603

Rollen dieser Organisation: 

Schlichtungsstelle

8.1.

ORG-7007

Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI

Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83

Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland

E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation: 

TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1.

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 551fecc3-eeed-4934-a93c-4ddd2a76c825 – 01

Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/04/2024 23:40:24 (UTC+2)

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2.

Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 197558-2024

ABl. S – Nummer der Ausgabe: 67/2024

Datum der Veröffentlichung: 04/04/2024

Ax: Hafen Nürnberg-Roth GmbH: Neubeschaffung Containerportalkrane hinterlegt: Deutschland – Containerkräne – Neubeschaffung Containerportalkrane – Modul 1 HNR

Ax: Hafen Nürnberg-Roth GmbH: Neubeschaffung Containerportalkrane hinterlegt: Deutschland – Containerkräne – Neubeschaffung Containerportalkrane - Modul 1 HNR

259215-2024 – Wettbewerb

Deutschland – Containerkräne – Neubeschaffung Containerportalkrane – Modul 1 HNR

OJ S 86/2024 02/05/2024

Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.

Beschaffer

Offizielle Bezeichnung: Hafen Nürnberg-Roth GmbH

Tätigkeit des Auftraggebers: Hafeneinrichtungen

2. Verfahren

2.1.

Verfahren

Titel: Neubeschaffung Containerportalkrane – Modul 1 HNR

Beschreibung: Bau, die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von 3 (drei) Containerkranen, 1 Stück Spreader und 1 Stück separatem Greifzangengeschirr.

Kennung des Verfahrens: 1cd37d8b-cc8f-4fc1-abb3-23dadd715c42

Interne Kennung: 001

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren

Zentrale Elemente des Verfahrens: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verfahrensablauf: 29.04.2024 (Montag) Versendung der Bekanntmachung 30.05.2024 12 Uhr (Donnerstag) Ende des Teilnahmewettbewerbs Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge 03.06.2024 (Montag) Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots 29.06.2024 12 Uhr (Samstag) Ende der Erstangebotsfrist Prüfung und Wertung 01.07.2024 (Montag) Verhandlungen 02.07.2024 (Dienstag) Aufforderung zur Abgabe eines Zweitangebots 08.07.2024 12 Uhr (Montag) Ende der Zweitangebotsfrist Prüfung und Wertung der Angebote 09.07.2024 (Dienstag) Tag Versendung Informationsschreiben 22.07.2024 (Montag) Vertragsabschluss

2.1.1.

Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen

Haupteinstufung (cpv): 42414140 Containerkräne

2.1.2.

Erfüllungsort

Postanschrift: TriCon Container Terminal Nürnberg GmbH Hamburger Straße 59 

Stadt: Nürnberg

Postleitzahl: 90451

Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

2.1.4.

Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YF3HN5R

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/25/EU

sektvo –

5. Los

5.1.

Los: LOT-0001

Titel: Neubeschaffung Containerportalkrane – Modul 1 HNR

Beschreibung: Auslegung, Herstellung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von drei Vollportal-Containerkranen mit Drehlaufkatze für den kombinierten Ladungsverkehr Auslegung, Herstellung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme 1 Stück Spreader. Auslegung, Herstellung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme 1 Stück separatem Greifzangengeschirr (Piggyback) Der Umschlag von Ladeeinheiten findet zwischen Schiene und Straße statt. Die Lasthübe pro Jahr betragen ca. 90.000. Im Arbeitsbereich des Kranes werden Container 4-hoch (High-Cube-Container) in Block gestapelt. Der Kran muss gefahrlos mit einem High-Cube-Container über die Containerreihen (“1 über 4” High-Cube-Variante) verfahren können.

Interne Kennung: 001

5.1.1.

Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen

Haupteinstufung (cpv): 42414140 Containerkräne

5.1.2.

Erfüllungsort

Postanschrift: TriCon Container Terminal Nürnberg GmbH Hamburger Straße 59 

Stadt: Nürnberg

Postleitzahl: 90451

Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3.

Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 22/07/2024

Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026

5.1.4.

Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 0

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Keine Verlängerung des Auftrags möglich

5.1.7.

Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9.

Eignungskriterien

Kriterium:

Art: Sonstiges

Bezeichnung: I. Nichtvorliegen von Ausschlussgrünen; II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung; III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB. Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n). Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde(n) ich/wir ihn vorlegen. II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis eines geforderten Mindestjahresumsatz der letzten drei Jahre in Höhe von 30.000.000,00 EUR in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages “Schienengebundener Intermodal-Portalkran mit drehbarer Laufkatze für Umschlag von KV-Einheiten und einer Tragfähigkeit am Lastaufnahmemittel von mindestens 41 Tonnen” (2021, 2022, 2023). Mein Jahresumsatz in diesem Bereich betrug 2021: 2022: 2023: Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren, marktüblichen Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens zehn 10.000.000,00 EUR für Personen- und mindestens weiteren 10.000.000,00 EUR für Sachschäden je Schadensfall. Aussagekräftige Bankerklärung der Hausbank zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters, nicht älter als 3 Monate. IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit diesem Vorhaben min. 3 vergleichbare Referenzprojekte in Europa, die der Bieter als leistungsverantwortliches Unternehmen in den letzten drei Jahren (2021, 2022, 2023) abgeschlossen hat. Als leistungsverantwortliches Unternehmen gilt, wer direkter vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers ist – nicht zwischengeschalteter Subunternehmer. Als abgeschlossen gilt ein Projekt nach Inbetriebnahme und Übergabe der Krananlage. Als vergleichbare Referenzobjekte gelten folgende Kriterien (jeweils kumulativ): – Schienengebundener Intermodalkran mit drehbarer Laufkatze für Container-, Wechselbrücken- und Trailerumschlag – Kranportal in Zweiträger-/Einträgerausführung, Spurweite mindestens 35 m und Auskragung von mindestens 8 m – Stapelhöhe mindestens 1 über 4 High-Cube-Container – Tragfähigkeit unter dem Lastaufnahmemittel: mindestens 40 t

5.1.10.

Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Lieferzeit

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Erhöhte Garantiefristen

Beschreibung: Allgemein, Korrosionsschutz, Stahlbau

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Eigengewicht Kran

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Portallänge einschl. Fahrwerke, über Puffer gemessen

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Kräfte aus Schräglauf Kran

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Stundenfrist (Antrittszeit) bei Mängelansprüchen und Reparaturen vor Ort

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Erhöhte Verfügbarkeit der Krananlage

Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5

5.1.11.

Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/05/2024 00:00:00 (UTC+2)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YF3HN5R/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

Name: Die Kommunikation des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb hat digital über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) stattzufinden.

URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YF3HN5R

5.1.12.

Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YF3HN5R

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/05/2024 12:00:00 (UTC+2)

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 10 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge und Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere: Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber macht von der Möglichkeit, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, ausdrücklich nicht Gebrauch. Grundsätzlich besteht bei fehlenden, unvollständigen, oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen die Möglichkeit, insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 56 Abs. 2 VgV. Hierzu gehören im Allgemeinen auch Referenzen. Es dürfen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachgefordert, vervollständigt oder korrigiert werden. Jedoch dürfen inhaltliche Nachbesserungen vorliegender Erklärungen nicht vorgenommen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2018, Az. VII-Verg 39/18; Beschl. v. 28.03.2018, Az. VII-Verg 42/17; VK Bund, Beschl. v. 17.10.2017, VK 2-112/17). Zwar sprechen die nationalen Vergabebestimmungen von fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen, die “korrigiert” werden können, Art. 56 Abs. 3 der Richtlinie 2014/24/EU enthält aber nur die Formulierung “ergänzen, erläutern und vervollständigen”. Nach der Richtlinie sind daher inhaltliche Korrekturen und Änderungen nicht zulässig. Inhaltliche Korrekturen und Änderungen erfolgen vor diesem Hintergrund nicht. Reicht ein Bewerber keine Referenzen ein, verweist auf seine Präqualifikation und stellt sich heraus, dass die dort eingetragenen Referenzen für den zu vergebenden Auftrag inhaltlich nicht geeignet sind, darf und werde keine anderen Referenzen nachgefordert (VK Hamburg, Beschl. v. 03.01.2020, Az. 60.29-319/2019.005). Unterlagen werden auch kein zweites Mal nachgefordert. Legt der Bewerber die Referenz trotz erstmaliger Nachforderung nicht fristgerecht vor, ist sein Angebot zwingend auszuschließen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2016, Az. VII-Verg 28/15). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Ort: Bayernhafen GmbH & Co. KG. Linzer Straße 6 93055 Regensburg

Zusätzliche Informationen: Öffnung der Teilnahmeanträge am 30.05.2024 um 12 Uhr. Die Öffnung der Teilnahmeanträge wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Auftragsbedingungen:

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen und Vertragsentwurf

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vergabeunterlagen, Vertragsentwurf

5.1.15.

Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16.

Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hafen Nürnberg-Roth GmbH

8. Organisationen

8.1.

ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Hafen Nürnberg-Roth GmbH

Registrierungsnummer: DE199405122

Postanschrift: Rotterdammer Straße 2  

Stadt: Nürnberg

Postleitzahl: 90451

Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)

Land: Deutschland

E-Mail: nuernberg@bayernhafen.de

Telefon: +49 911642940

Fax: +49 9116429410

Rollen dieser Organisation: 

Beschaffer

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1.

ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Bayernhafen GmbH & Co. KG

Registrierungsnummer: DE814447923

Postanschrift: Linzer Straße 6  

Stadt: Regensburg

Postleitzahl: 93055

Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)

Land: Deutschland

E-Mail: holding@bayernhafen.de

Telefon: +49 941795040

Rollen dieser Organisation: 

Beschaffungsdienstleister

8.1.

ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken

Registrierungsnummer: DE811335517

Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)  

Stadt: Ansbach

Postleitzahl: 91522

Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de

Telefon: +49 981531277

Fax: +49 981531837

Rollen dieser Organisation: 

Überprüfungsstelle

8.1.

ORG-0004

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation: 

TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1.

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bc63a115-cebb-405f-8419-c5b9ba37f29f – 01

Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 19:24:54 (UTC+2)

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2.

Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 259215-2024

ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2024

Datum der Veröffentlichung: 02/05/2024

Ax für die Hochschule Reutlingen: Öffentliche Ausschreibung zur Anschaffung eines GPU-Servers für das Forschungsvorhaben „Human-centered Interactive Artificial Intelligence Data-Incubation Center – AIDA“

Ax für die Hochschule Reutlingen: Öffentliche Ausschreibung zur Anschaffung eines GPU-Servers für das Forschungsvorhaben „Human-centered Interactive Artificial Intelligence Data-Incubation Center – AIDA“

Die Hochschule Reutlingen beabsichtigt für das Forschungsvorhaben „Human-centered Interactive Artificial Intelligence Data-Incubation Center – AIDA“ die Anschaffung eines GPU-Servers inklusive Lieferung, betriebsfertigem Einbau vor Ort sowie Service und Garantie.

Ax für die Gemeindeverwaltung Mörlenbach: VV mit TW: Fördergebiets-Management – Lebendige Zentren für die Gemeindeverwaltung Mörlenbach

Ax für die Gemeindeverwaltung Mörlenbach: VV mit TW: Fördergebiets-Management - Lebendige Zentren für die Gemeindeverwaltung Mörlenbach

Beschreibung:

Grundlage für die Umsetzung sind die Ziele des bereits erstellten ISEK. Hieraus ergeben sich für das Management der Fördermaßnahme nach Art und Umfang folgende Maßnahmen: Koordination und Steuerung der Städtebaufördermaßnahme im Rahmen des Förderprogramms “Lebendige Zentren”. Die Erbringung der Leistung erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung Mörlenbach und dem Fördermittelgeber. Der Leistungserbringer wird erster Ansprechpartner in allen Belangen des Verfahrens und fungiert als Schnittstelle zwischen allen Beteiligten. Insbesondere sind dabei folgende Leistungsteile zu erbringen:

1. Steuerung des Gesamtprozesses im Rahmen der Umsetzung der Städtebauförderungsmaßnahme:

– Beratung der Gemeindeverwaltung in allen Angelegenheiten des Verfahrens und bei allen aus der Fördermaßnahme resultierenden städtebaulichen Fragestellungen
– Fortschreibung und dynamische Anpassung des ISEK
– Erarbeitung der erforderlichen Wirtschaft-, Zeit- und Maßnahmenpläne
– Fördermittelmanagement und Sicherung der Projektfinanzierung
– jährliche Programmantragstellung im Rahmen des Förderprogramms
– Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Steuerungsrunden mit der Gemeindeverwaltung
– Controlling – Evaluation und Erfolgskontrolle

2. Begleitung, Steuerung und Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen:

– Beratung im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des ISEK
– Begleitung von maßnahmenbezogenen Ausschreibungen, Vergaben sowie Überwachung von Planungs- und Bauaufträgen
– Koordination von Planungen, Gutachten, Wettbewerben sowie aller Maßnahmen im Fördergebiet
– Akquisition von Drittfördermitteln – Leistungs- und Terminüberwachung
– Steuerung der Weitergabe von Fördermitteln an Dritte (z. B. im Rahmen von Anreizprogrammen)
– lnitiierung und Mitarbeit bei weiteren Prozessen und Projekten der städtebaulichen Entwicklung in Mörlenbach
– Einrichtung eines Beratungsbüros für regelmäßige Beratungsangebote vor Ort
– Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die städtischen Gremien
– Beratung der Gemeindeverwaltung bei allen aus dem städtebaulichen Denkmalschutz resultierenden Fragestellungen 

3. Finanzierungsplanung und Mittelbewirtschaftung:

– Fortschreibung der Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplanung
– Mittelabruf und Fördermittelbewirtschaftung
– jährliche Zwischenabrechnung und Dokumentation
– Rechnungsprüfung

4. Steuerung und Moderation von Begleitstrukturen und Beteiligungsprozessen:

– Vorbereitung und Durchführung von Informations- und Beteiligungsveranstaltungen in verschiedenen Formaten
– Begleitung und Moderation der Lokalen Partnerschaft
– Einbeziehung der Aktivitäten Dritter in den Fördermaßnahmenprozess
– Vorbereitung von Verträgen mit Dritten inkl. Terminüberwachung

5. Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation:

– Aufbau einer Ansprache- und Kommunikationsstrategie
– Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen
– Implementierung und fortwährende redaktionelle Bearbeitung und Pflege einer Projekthomepage
– Entwicklung und Einführung eines Labels für die Fördermaßnahme
– Unterstützung bei der Erstellung von Flyern, Plakaten und anderen Printmedien
– Unterstützung bei der Pressearbeit inkl. Erstellung von Pressemitteilungen

Es ist vom Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag möglichst bis Juli 2024 zu erteilen. Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird den Bewerbern das ISEK samt Anlage, das eine Plandarstellung des räumlichen Geltungsbereichs für das vorgeschlagene Fördergebiet enthält, zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich verweisen wir auf die – hier nicht mit veröffentlichten – Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) vom 02.10.2017 (StAnz. 40/2017, S. 958).

Laufzeit des Vertrags: 48.

Dieser Auftrag kann verlängert werden.

Der Vertrag beginnt (nach Verfahrensende) am Tag seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien für zunächst 4 Jahre. Der Vertrag verlängert sich sodann aber bis zum Ende des Förderzeitraums, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird, jeweils um 1 Jahr.

Der geschätzte Durchführungszeitraum der Gesamtmaßnahme beträgt (mind.) 10 Jahre (= Programmlaufzeit).

Inhouseschulung der AxAkademie – Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge an Generalüber- und Generalunternehmer

Inhouseschulung der AxAkademie - Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge an Generalüber- und Generalunternehmer

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bieter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Beratungsunternehmen und Rechtsanwälte.

Ziel der Schulung

Bauzeitverlängerungen und explodierende Kosten bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand werden häufig auch mit dem Zwang der Auftraggeber in Verbindung gebracht, selbst komplexe Bauvorhaben kleinteilig in zahlreichen Losen ausschreiben zu müssen. Allerdings eröffnen die vergaberechtlichen Regelungen dem Auftraggeber durchaus die Möglichkeit, Planungs- und Bauleistungen an Generalübernehmer („Totalübernehmer“) zu vergeben. Hierfür muss der Auftraggeber (lediglich) feststellen können, dass eine gemeinsame Vergabe von Planung und Bauausführung nach Abwägung aller Umstände zweckmäßig ist. Generalübernehmer-Vergaben können somit nicht nur bei Großbauvorhaben der öffentlichen Hand durchgeführt werden, sondern auch bei kleineren bzw. Standard-Objekten, wie z. B. Schulen und Kindergärten. Auch Generalunternehmer-Vergaben sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. 

In der Schulung wird zunächst gegenübergestellt, welche Gründe für und gegen eine klassische losweise Vergabe bzw. eine Generalüber- oder -unternehmer-Vergabe sprechen. Die rechtlichen Voraussetzungen werden ebenso dargestellt wie die von der VOB/A-EU dafür vorgesehenen Verfahrensarten. Erläutert wird der Ablauf eines Vergabeverfahrens von der Vorbereitung über den Teilnahmewettbewerb bis hin zur Angebotsphase und zum Zuschlag. Zahlreiche Praxisbeispiele und die Erfahrungen aus durchgeführten Vergabeverfahren runden die Schulung ab.

Themen

1. Baubetriebliche und prozessorientierte Grundlagen 

  • Grundlagen der Bedarfsplanung
  • Stakeholdermanagement
  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen GU und GÜ
  • Losweise Vergabe vs. GU- oder GÜ-Vergabe: Vor- und Nachteile der Projektorganisationsformen
  • Risikoallokation in den verschiedenen Vertragsmodellen 


2. Vergaberechtliche Grundlagen 

  • Voraussetzungen für eine Generalüber- und -unternehmer-Vergabe
  • Mögliche Verfahrensarten: Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog – Unterschiede und Gemeinsamkeiten 


3. Die Vorbereitung des Vergabeverfahrens 

  • Definition der Ziele der Beschaffung
  • Ermittlung des Bedarfs
  • Erstellung der Vergabeunterlagen
  • Entwurf des Generalübernehmervertrages 


4. Der Teilnahmewettbewerb 

  • Eignungskriterien und Eignungsprüfung
  • Auswahlkriterien und Auswahl unter den geeigneten Bewerbern
  • Verfahren ohne Auswahl unter den Teilnehmern/Bietern


5. Die Angebots- bzw. Dialogphase 

  • Ablauf der Verfahren
  • Abwicklung des Verfahrens in aufeinanderfolgenden Phasen
  • Darstellung möglicher Wertungskriterien
  • Vorgabe eines Pauschalfestpreises durch den Auftraggeber?
  • Die Zusammensetzung der Jury
  • Die Einbindung externer Fachleute in die Wertung
  • Auswahlkriterien und Auswahl unter den geeigneten Bewerbern 


6. Sonderfragen 

  • Beteiligung der Öffentlichkeit
  • Ausstellung der nicht berücksichtigten Entwürfe nach Zuschlag
  • Nachhaltigkeitsanforderungen
  • BIM-Vorgaben

Inhouseschulung der AxAkademie – Erfolgreiche und praxistaugliche Leistungsbeschreibungen

Inhouseschulung der AxAkademie - Erfolgreiche und praxistaugliche Leistungsbeschreibungen

Teilnehmerkreis

Mitarbeitende aus Vergabestellen, aus der Vertragsverwaltung bzw. dem Vertragsmanagement, aus dem Einkauf und dem Lieferantenmanagement sowie ausdrücklich auch Betroffene aus Fachbereichen, die die Leistungsbeschreibung erstellen.

Ziel der Schulung

Die Leistungsbeschreibung ist das „Herzstück“ eines jeden Vergabeverfahrens. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Zusammenarbeit zwischen Bedarfsträger und Vergabestelle. Die Auswirkungen von Fehlern, Ungenauigkeiten und Widersprüchen sind sehr weitreichend und können den Erfolg der gesamten Vergabe gefährden oder die Beschaffung verzögern. Die Veranstaltung zeigt im Rahmen eines interaktiven Formats (Fragen und Impulse sind ausdrücklich erwünscht!), wie Vergabebereiche und Fachbereiche ihre jeweiligen Rollen ideal umsetzen können und wie die Zusammenarbeit gelingt. Verschiedene Arten von Leistungsbeschreibungen werden ebenso berücksichtigt wie die typischen Inhalte von Leistungsbeschreibungen. Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt, insbesondere Fragen der Nachhaltigkeit (umweltbezogene und soziale Aspekt). Die gesamte Veranstaltung unterliegt dem Motto „aus der Praxis, für die Praxis“ und enthält daher auch zahlreiche Praxisbeispiele.

Themen

  • Rechtliche Grundlagen der Leistungsbeschreibung
  • Nachhaltigkeit & Leistungsbeschreibung
  • Interne Organisationsmöglichkeiten für die Erstellung von Leistungsbeschreibungen beim Auftraggeber (Verhältnis Vergabe – Fachbereiche)
  • Fehlerquellen und Fallstricke beim Verfassen von Leistungsbeschreibungen
  • Praxisbeispiele für erfolgreiche Leistungsbeschreibungen und auch für typische Praxisfehler („Dos and Don’ts“)  
  • Richtige Gliederung von Leistungsbeschreibungen
  • Konkrete Formulierungshilfen!

Inhouse-Schulung: Nationale Bauvergabe

Neu im Programm: Inhouse-Schulung: Nationale Bauvergabe

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Ax berät sowohl Auftraggeber als auch Bieterunternehmen. Ax begleitet seine Mandanten in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens und vertritt deren Interessen regelmäßig vor den Vergabekammern des Bundes und der Länder und den Vergabesenaten. 

Teilnehmerkreis


Mitarbeiter von Vergabestellen, Bedarfsträger öffentlicher Auftraggeber, die mit der Ausschreibung von Bauleistungen befasst sind, Mitarbeiter von Architektur- und Ingenieurbüros.

Ziel der Schulung

Immer mehr Bauvergaben enden ohne Zuschlagserteilung. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Oft liegt es an fehlerhaften Kostenschätzungen, die eine Aufhebung des Vergabeverfahrens erforderlich machen. Vergabeunterlagen enthalten Fehler, die einer Zuschlagsentscheidung im Wege stehen. Dies gilt erst recht in Fällen, in denen die ausgeschriebenen Baumaßnahmen mit Fördermitteln finanziert werden. Andererseits dürfen von Seiten der Vergabestelle keine unnötigen Hürden aufgebaut werden, die Unternehmen davon abhalten, sich an Bauvergaben zu beteiligen. Anhand von Praxisbeispielen wird im Rahmen der Schulung gezeigt, wie der scheinbare Widerspruch zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht auf der einen und Baupraxis auf der anderen Seite gelöst werden kann. Maßstab sollen dabei Verständlichkeit und Praxisnähe sein.

Themen


1. Das Bauvergaberecht – eine kurze Einführung

  • VOB/A im Kontext der Vergabevorschriften
  • Unterschied zwischen nationalen und EU-weiten Bauvergaben
  • Zuwendungsrecht und Binnenmarktrelevanz


2. Auftragswertschätzung in Zeiten guter Baukonjunktur

  • Auftragswertschätzung – Theorie und Wirklichkeit
  • Schadensersatz – ein unterschätztes Risiko?


3. Vergabevorbereitung – das Fundament einer Ausschreibung

  • Bedarfsermittlung oder die Frage nach dem Ziel
  • Markterkundung – geht das und warum?


4. Was eine gute Vergabeunterlage ausmacht

  • Nachweise – so viel wie nötig, so wenig wie möglich
  • Standardisierung statt Individualisierung!
  • Keine offenen Fragen oder die Bedeutung klarer Handlungsanweisungen
  • Elektronisch oder Schriftform?


5. Von der Prüfung und Wertung

  • Richtigkeit und Vollständigkeitsprüfung
  • Nachfordern von Unterlagen (Umgang mit fehlerhaften Nachweisen und fehlenden Produktbezeichnungen)
  • Vier Stufen der Angebotswertung (Formale Prüfung, Eignungsprüfung, Preisprüfung, Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots)


6. Wer schreibt, der bleibt – Vergabevermerk und Vergabeakte

  • Inhalt und Umfang
  • Beweisfunktion
  • Rückzahlung von Fördermitteln bei unzureichender Dokumentation Interesse?


Anfragen bitte an

Ax Akademie für Vergaberecht und Vertragsrecht
Uferstraße 16
69 151 Neckargemünd

Telefon: +49-6223-8662260
Telefax: +49-6223-8688614
E-Mail: mail@ax-akademie.de

Die Akademie ist wie folgt besetzt:

Montag bis Mittwoch 08:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular

RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.

AxRechtsanwälte helfen die Umwelt schonen: Innovative Ausschreibung der Lieferung von Elektro-Solobussen mit Höchstabnahmemenge und Elektro-Gelenkbussen mit Höchstabnahmemenge

AxRechtsanwälte helfen die Umwelt schonen: Innovative Ausschreibung der Lieferung von Elektro-Solobussen mit Höchstabnahmemenge und Elektro-Gelenkbussen mit Höchstabnahmemenge

vorgestellt von Thomas Ax

Gegenstand der Ausschreibung (Projektgegenstand) ist die Lieferung von Elektro-Solobussen mit Höchstabnahmemenge und Elektro-Gelenkbussen mit Höchstabnahmemenge. Der Projektgegenstand wird als Rahmenvereinbarung nebst gesonderter Finanzierungsabrede mit einem Partner ausgeschrieben. Ein weiterer Wettbewerb findet bei Abruf aus den einzelnen Rahmenvereinbarungen nicht mehr statt.

Die oben angegebene Anzahl stellt die Höchstabnahmemenge insgesamt dar. Eine Verpflichtung zum Leistungsabruf bzw. zur Vergabe von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer besteht nicht. Die Bedingungen für die Ausführung der Rahmenvereinbarung sind in den Vergabeunterlagen festgelegt. Insbesondere sind folgende Anforderungen zu erfüllen: Die Lebensdauer der Elektro-Solobusse und Elektro-Gelenkbusse beträgt mindestens 15 Jahre.

Jeder Elektro-Solobus und Elektro-Gelenkbus muss in der Lage sein, aufgrund des Zusammenspiels von Energiespeicher und Ladeinfrastruktur unter Beachtung der Rahmenbedingungen von SORT 2 im Regelbetrieb eine Reichweite von mindestens 250 km zu erreichen. Es muss sichergestellt sein, dass die Fahrzeuge (überwiegend nachts) auf dem Betriebshof geladen werden können. Die DC- Ladung muss konduktiv und intelligent gesteuert über eine CCS-Ladeschnittstelle realisiert werden. Die Ladeinfrastruktur wird fahrzeugherstellerunabhängig beschafft und ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Die weiteren Anforderungen an die Elektro-Solobusse und Elektro-Gelenkbusse sind in den Vergabeunterlagen definiert.

Wir erwarten ein umfassendes Gesamtangebot für Lieferung- und Finanzierungsleistungen. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Zwischenfinanzierung und eine Endfinanzierung im Risiko des Auftragnehmers. Die Finanzierungsleistungen umfassen die bis zur Abnahme des einzelnen Fahrzeugs erforderliche Zwischenfinanzierung im Risiko des Auftragnehmers sowie die Endfinanzierung der verbleibenden Investitionskosten, die über die Zahlung des auf das einzelne Fahrzeug entfallende Förderung hinausgehen, über einen Zeitraum von 10 Jahren ab Abnahme des einzelnen Fahrzeugs (Anmerkung: Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Verhältnis Angebotspreis zu Referenzpreis und “Förderdeckelpreis” ab). Die Kosten der Finanzierung werden Bestandteil der Gesamtinvestitionskosten für das Vorhaben.

Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Ax Vergaberecht
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.