Ax Vergaberecht

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Neu im Programm: Inhouseschulung zur Nachtragsvergütung bei Pauschalpreisverträgen

Neu im Programm: Inhouseschulung zur Nachtragsvergütung bei Pauschalpreisverträgen

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Teilnehmerkreis

Generalunternehmer, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauträger, Projekt- und Bauleiter von Auftragnehmern und Auftraggebern, Architekten und Bauingenieure, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte.

Ziel der Intensivschulung

Die – im Baurecht allgegenwärtige – Frage, unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer zusätzliche Vergütung verlangen kann, ist auch für erfahrene Vertragsanwender bei komplexen Pauschalpreisverträgen mit (teil-)funktionaler Leistungsbeschreibung schwierig zu beantworten. Erforderlich ist ein klares Verständnis, wie der geschuldete Leistungsumfang und die vertragliche Risikoverteilung zu ermitteln sind. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das “Handwerkszeug” für einen rechtssicheren Umgang mit Pauschalpreisverträgen zu vermitteln. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle werden unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen Rechtsfragen, die sich bei der Vertragsabwicklung ergeben, behandelt. Nützliche Praxistipps für die Vertragsgestaltung runden die Intensivschulung ab.

Themen

1. Rechtliche Grundlagen

  • “Pauschalierung” und Mengenermittlungsrisik
  • (Teil-)Funktionale Leistungsbeschreibung und Komplettheitsklauseln
  • Vertragstypen
  • Detailpauschalvertrag
  • Einfacher Globalpauschalvertrag
  • Komplexer Globalpauschalvertrag: Schlüsselfertig-Vertrag, GMP-Vertrag


2. Geschuldete Leistung – was ist vom Pauschalpreis umfasst?

  • Kriterien zur Ermittlung des “Bausolls” (Bauinhalt, Bauumstände, Bauzeit)
  • Auslegungsgrundsätze
  • Bedeutung von Detailregelungen
  • Vollständigkeits- und Richtigkeitsrisiko
  • Umgang mit Widersprüchen und Unklarheiten, Rangfolgeregeln


3. Vervollständigung von Globalelementen durch den Auftragnehmer

4. Umfang und Grenzen der Risikoübernahme durch den Auftragnehmer

5. Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern

6. Nachträge nach neuem Bauvertragsrecht – Überblick

7. Nachtragsvergütung nach altem und neuen Bauvertragsrecht unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 08.08.2019

8. Störung der Geschäftsgrundlage

9. Abrechnung

  • Prüfbarkeit von Schlussrechnung und Nachträgen
  • Gegenforderungen
  • Abrechnung des gekündigten Pauschalpreisvertrags

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin zu Ablauf, Konditionen und Terminen mit der AxAkademie!

RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.

Neu im Programm: Inhouseschulung zur Beseitigung von Baumängeln

Neu im Programm: Inhouseschulung zur Beseitigung von Baumängeln

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Teilnehmerkreis

Baujuristen, Bauunternehmer, Bauherren, Architekten, Sachverständige/Gutachter

Ziel der Intensivschulung

Das in § 634 BGB normierte Ranking der Rechte des Bestellers bei Mängeln verortet die Nacherfüllung an vorrangiger Stelle; eben dieser Anspruch des Bestellers, der von Baupraktikern als eigentliche „2. Chance des Unternehmers“ dahin gewertet wird, das mangelhafte Werk nach seinem Gusto zu reparieren und damit seine Unternehmeransprüche zu retten, ist in § 635 BGB näher ausgestaltet. Das System dieser werkrechtlichen Nacherfüllung wird in dem Kontext der anderen Gewährleistungsrechte beleuchtet; darüber hinaus werden die bei der Geltendmachung von Nachbesserung wie ihrer Abwehr zu beachtenden juristischen Finessen, aber auch die Risiken und Fallstricke in den Details präsentiert.

Themen

Per sortierter Darstellung der jüngeren Rechtsprechung werden intensiv erörtert u.a. die Voraussetzungen der Geltendmachung der Nacherfüllung, das Wahlrecht des Unternehmers, die Details des Streits über die geeignete Nacherfüllung, den Untergang des Nacherfüllungsanspruchs, das Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers, insbesondere in den Fällen sog. Unverhältnismäßigkeit, und auch die vollstreckungsrechtlich beachtlichen Umstände. Im zweiten Teil werden vertiefend grundlegende Entscheidungen zur 2. Chance des Auftragnehmers / zum Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers beginnend mit den „Dachstuhlurteil“ des BGH bis hin zu den jüngeren obergerichtlichen Urteilen betreffend Schimmelpilzvorkommnisse beim Bauen und die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen vertiefend – und kritisch – abgehandelt.

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RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.

Neu im Programm: Inhouseschulung zu Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten

Neu im Programm: Inhouseschulung zu Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten

Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Teilnehmerkreis

Die Intensivschulung richtet sich an Auftraggeber, bauplanende und bauüberwachende Architekten und Ingenieure sowie an Auftragnehmer und deren Projekt- und Bauleiter, juristische Berater der Baubeteiligten und Mitarbeiter der Berufshaftpflichtversicherer.

Ziel der Intensivschulung

In jedem Bauvorhaben greifen Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen ineinander und bauen aufeinander auf. Kommt es zu einem Baumangel, sind meist mehrere Baubeteiligte verantwortlich. Der Auftraggeber kann wählen, wen er in Anspruch nimmt, muss sich aber möglicherweise an der Mängelbeseitigung beteiligen. Verweigert er sich, entfällt die Haftung der Verantwortlichen. Anhand aktueller Beispiele werden die Chancen und Risiken der Baubeteiligten aufgezeigt. Die Teilnehmer erhalten Hinweise und Empfehlungen, wie typische Fehler vermieden und die eigenen Chancen gewahrt werden können. 

Themen

1. Mangelhafte Leistung der Baubeteiligten

  • Mangel der Unternehmerleistung
  • Mangel der Planerleistung
  • Mangel der Leistung des Bauüberwachers
  • Mangel der Leistung des Sonderfachmanns

2. Mangelansprüche des Auftraggebers gegen die Baubeteiligten

  • Ansprüche gegen den Unternehmer
  • Ansprüche gegen den Planer
  • Ansprüche gegen den Bauüberwacher
  • Ansprüche gegen den Sonderfachmann

3. Befreiung der Baubeteiligten von ihrer Haftung

  • Durch Prüfung und Hinweis vor Bauausführung (Risiko­übernahme)
  • Durch Beteiligung des Auftraggebers

— wegen Sowieso-Kosten
— wegen Vorteilsausgleichs
— wegen Mitverschuldens
— wegen unterlassener Mitwirkung

4. Gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten

  • Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung
  • Gesamtschuldner

— mehrere Unternehmer
— Unternehmer und Bauüberwacher
— Unternehmer und Planer
— Bauüberwacher und Planer
— Unternehmer, Planer und Bauüberwacher
— Unternehmer, Planer, Bauüberwacher und Sonderfachmann

  • Wahlrecht des Auftraggebers
  • Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern
  • Verjährung

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RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.

Neu im Programm: Inhouseschulung für die Bau- und Projektleitung: Rechtssicherer Schriftverkehr und ordnungsgemäße Dokumentation

Neu im Programm: Inhouseschulung für die Bau- und Projektleitung: Rechtssicherer Schriftverkehr und ordnungsgemäße Dokumentation

Was muss wann und wie geschrieben und dokumentiert werden?


Schulungsleiter

RA Dr. Thomas Ax

Teilnehmerkreis

Alle mit der Abwicklung von Bauvorhaben befassten Baubeteiligten, wie etwa Bau- und Projektleiter, Contract- und Claim-Manager sowie bauüberwachende Architekten und Ingenieure.

Ziel der Intensivschulung

Bei der Abwicklung eines Bauvertrags – gleichgültig, ob nach BGB oder VOB/B – hat die Bau- und Projektleitung erforderlichenfalls nicht nur umfangreichen Schriftverkehr zu führen, sondern auch zahlreiche Dokumentationspflichten. Wird nicht “richtig” geschrieben oder nur unzulänglich dokumentiert, kann dies ganz erhebliche (negative) Auswirkungen auf den finanziellen Projekterfolg haben. In dieser Intensivschulung wird den Teilnehmern vermittelt, in welchen Situationen Schriftverkehr erforderlich ist bzw. ein Vorgang dokumentiert werden muss. Es wird anhand konkreter Beispiele auch aufgezeigt, wie rechtssicherer Schriftverkehr zu führen ist bzw. wie eine gerichtsfeste Dokumentation aussehen kann. Hierzu werden den Teilnehmern konkrete Formulierungsvorschläge an die Hand gegeben, um ihnen die Arbeit auf der Baustelle zu erleichtern.

Themen

1. Schriftverkehr und Dokumentation u. a. im Zusammenhang mit

  • dem Vertragsschluss und -inhalt
  • Mehrmengen, geänderten und zusätzlichen Leistungen
  • der Anmeldung von Bedenken
  • der An- und Abmeldung von Behinderungen
  • der Dokumentation gestörter Bauabläufe
  • den Kündigungsmöglichkeiten wegen Termin- oder Zahlungsverzugs sowie wegen Mängeln
  • der Abnahme
  • Mängelansprüchen nach Abnahme der Leistung


2. Sonderthemen

  • gesetzliche und vertragliche Schriftformerfordernisse
  • kaufmännisches Bestätigungsschreiben
  • Stellvertretung/Vollmacht
  • Zugangs- und Beweisfragen
  • Belehrung des Verbraucher-Bauherrn

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RA Dr. Thomas Ax

verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.

Die neue De-minimis-Verordnung

Die neue De-minimis-Verordnung

Die bisherige De-minimis Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 findet nur noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres Anwendung. Die neue Regelung muss noch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und soll ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2030 gelten.

Neue Schwellenwerte

Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren nunmehr 300.000 EUR (bislang 200.000 EUR) nicht überschreiten (Art. 3 Abs. 2 De-minimis-Verordnung). Zu beachten ist, dass der relevante Zeitraum nicht mehr ein Kalender- oder Geschäftsjahr, sondern drei aufeinanderfolgende Steuerjahre betrifft. Bei jeder neuen Gewährung einer De-minimis-Beihilfe ist nach wie vor die Gesamtsumme der in den vergangenen drei Jahren gewährten De-minimis-Beihilfen heranzuziehen.

Transparenzvorschriften

Insbesondere Deutschland hat vor dem Hintergrund des steigenden Verwaltungsaufwands lange dagegen gekämpft – nun ist es da, das Transparenzregister: Ab dem 1. Januar 2026 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle De-minimis-Beihilfen in einem zentralen Register auf nationaler oder Unionsebene zu erfassen (Art. 6 Abs. 1 De-minimis-Verordnung). Die Europäische Kommission verspricht sich davon eine bessere Kontrolle über die Gewährung von Beihilfen. Das Zentralregister muss so gestaltet sein, dass die Angaben für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind und gleichzeitig die Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union – ggf.  auch durch die Pseudonymisierung spezifischer Einträge – gewährleistet ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 De-minimis-Verordnung).

Folgen aus den Neuerungen

Die neue De-minimis-Verordnung findet ab dem 1. Januar 2024 Anwendung und schafft mit dem erhöhten Schwellenwert auf den ersten Blick einen größeren Förderspielraum. Die De-minimis Verordnung spielt neben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) insbesondere im Anwendungsbereich von Förderrichtlinien eine entscheidende Rolle für die Rechtfertigung von Beihilfen. Die Erhöhung um 100.000 EUR dürfte tatsächlich jedoch nur die Inflationsentwicklung der letzten zehn Jahre auffangen. Die Einführung eines Zentralregisters dürfte auf Seiten der beihilfegewährenden Stellen zu erheblichem Mehraufwand führen. Fraglich ist auch, inwieweit dadurch tatsächlich mehr Rechtssicherheit insbesondere im Zusammenhang mit der Frage der Beziehungen zwischen Unternehmen („ein einziges Unternehmen“) erreicht werden kann.

BauVertragsRechtsPowerShot: Topaktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht

BauVertragsRechtsPowerShot: Topaktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel des BauVertragsRechtsPowerShots

Die Teilnehmer werden kompakt und konzentriert über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehörigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten aktuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes­gerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Themen

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.:

  • Inhalt des Vertrags (Auslegung)
  • Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren


2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B

3. Recht der Sicherheiten, z. B.:

  • Gesetzliche Sicherheiten
  • Sicherheiten in AGB
  • Verjährung eines Anspruchs gemäß § 650f BGB


4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.:

  • Verhältnis der Mängelrechte zueinander
  • Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht

6. Bauträgerrecht/WEG

7. Prozessrecht, z. B.:

  • Selbständiges Beweisverfahren
  • Schiedsgutachtenabrede
  • Zulässigkeit von Vorbehaltsurteilen
  • Teilurteil
  • Format

    BauVertragsRechtsPowerShot als Online-Schulung


Termine: 
Januar / Februar 2024
Ihr Fachmann: Rechtsanwalt Dr. Thomas Ax
Dauer: 1 Stunde
Preis: 49 Euro zzgl MWSt.

Ax – Ihr Partner für eine zukunftsfähige und zuverlässige Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge

Ax – Ihr Partner für eine zukunftsfähige und zuverlässige Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge

Wir konzipieren und begleiten Vergabeverfahren, v.a. in der kommunalen Daseinsvorsorge bei umfangreichen Anlagenausschreibungen, bei Bauvorhaben und nicht zuletzt bei komplexen Vorhaben. Im Dialog mit unseren Mandanten fokussieren wir uns bei unserer Arbeit nicht nur auf Rechtssicherheit, sondern auch auf die Umsetzung/ Durchsetzung der fachlichen und wirtschaftlichen Beschaffungsbedürfnisse unserer Mandanten. Die besondere vergaberechtliche Expertise wird insbesondere bei der Klärung vergaberechtlicher Zweifelsfragen wie bei Grundstücksverkäufen, der interkommunalen bzw. öffentlich-öffentlichen Kooperation oder der Vergaberechtsfreiheit von Inhouse-Geschäften abgerufen.

Was wir für Sie tun (können)

Entwicklung von Verfahrenskonzepten in allen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge – Abfall, Abwasser, Fernwärme, Gas, Strom, Wasser, aber auch Rettungsdienste und öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) – für die Beschaffung von Dienstleistungen, Bauten oder Anlagen

  • Durchführung von Markterkundungen in schwierigen Wettbewerbssituationen
  • Erarbeitung individuell zugeschnittener Vergabeunterlagen (Verfahrens- bzw. Bewerbungsbedingungen, Verträge, Leistungsbeschreibungen, Wertungsraster)
  • Umfassende Sicherstellung der beihilferechtlichen Anforderungen bei öffentlich geförderten Projekten 
  • Vorschläge für innovative und strategische Beschaffung (qualitative Zuschlagskriterien, sozialadäquate Vergütung, „green procurement“) 
  • Unterstützung der Vergabestellen bei der Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Bietergesprächen
  • Unterstützung der Vergabestellen bei der Verfahrensdokumentation unter Berücksichtigung der Besonderheiten der E-Vergabe
  • Absicherung und Prüfung der vergaberechtlichen Anforderungen an Grundstücksverkäufe mit einschlägiger Zweckbindung


Konzeption, Durchführung und Begleitung von Baukonzessionsverfahren in enger Abstimmung mit der Vergabestelle

  • Verfahrensgestaltung und rechtssichere Begleitung von Verkäufen, die dem Vergaberecht unterliegen – vom Konzept bis zum Verkauf
  • Konzeption und Durchführung wettbewerblicher Verfahren bei Vorhaben der Grundstücksentwicklung zur Realisierung wirtschaftlicher Grundstücksverkäufe – auch jenseits des Vergaberechts
  • Kommunikation mit Behörden und Nachprüfungsstellen sowie gegenüber der Öffentlichkeit auch mit Blick auf die Einhaltung beihilferechtlicher Anforderungen

Erarbeitung umfassender Verfahrenskonzepte und Ablaufschemata für Verhandlungsverfahren oder wettbewerbliche Dialoge bei komplexen Beauftragungsvorhaben wie z.B. ÖPP-Ausschreibungen/ Teilprivatisierungsvorhaben, Anlagenbau, Breitbandausschreibungen oder Planervergaben) im engen Dialog mit der Vergabestelle

  • Fundierte Vorschläge zur Festlegung von verhandelbaren und nicht verhandelbaren Inhalten, der Stufung des Verfahrens sowie der Eingrenzung der Verhandlungspartner
  • Ausgestaltung der Vergabeunterlagen einschließlich der dortigen Vertragswerke (Beauftragungsverträge, Gesellschafts- und Konsortialverträge, Pacht- und Bauverträge etc.)
  • Teilnahme an Verhandlungen einschließlich Protokollierung und Auswertung 
  • Erarbeitung und Anwendung von differenzierten Wertungsmatrizes sowohl für den Teilnahmewettbewerb als auch für die (stufenweise) Auswertung der Angebotsstände
  • Vorbereitung und Begleitung von Architektenwettbewerben für anspruchsvolle Bauprojekte
  • Beratung von Bietern, z.B. bei Planungs- und Bauvergaben sowie bei Architektenwettbewerben, Analyse der Anforderungen, Hinweise zur Strukturierung des Angebots
  • Erarbeitung und Bewertung von Konzepten für die vergabefreie Neuorganisation öffentlicher Aufgaben, Klärung von Zweifelsfragen
  • Hinweise zu vergaberechtlichen Anforderungen der Rückführung von Leistungen der Daseinsvorsorge in das Regime der Aufgabenträger (z.B. Rekommunalisierungen durch Rückkauf von Anteilen an gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften, Gründung und Ausgliederung von inhousefähigen Gesellschaften oder Neugründung öffentlicher Anstalten)
  • Rechtssichere Ausgestaltung interkommunaler Kooperationen im Geflecht aus Fachrecht, Kommunal-, Kommunalwirtschafts- sowie Kommunalabgabenrecht, Wettbewerbsrecht und Vergaberecht
  • Verfahrensrechtliche Absicherung durch EU-weite Bekanntmachung, Hinweise und Formulierungsvorschläge
  • Beratung von öffentlichen bzw. kommunalen Eigengesellschaften und sonstigen Unternehmen bei der Beteiligung an Ausschreibungen 
  • Hinweise zur vergabefreien Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen inhousefähiger Unternehmen 
  • Beratung von Aufgabenträgern bei der gemeinsamen Ausschreibung von Leistungen 

Zeitgemäßen, transparenten und partizipativen Transformationsprozess für Ihre Innenstadt gestalten mit einem City-/Zentrenmanagement

Zeitgemäßen, transparenten und partizipativen Transformationsprozess für Ihre Innenstadt gestalten mit einem City-/Zentrenmanagement

von Thomas Ax

Viele kleine und mittelständische Städte Deutschlands befinden sich in einem zunehmenden Prozess der Verödung. Zum einen ist es der demografische Wandel, zum anderen der verstärkte Online-Handel auf großen Plattformen, der zu schaffen macht. Was folgt, ist eine leere Innenstadt, die scheinbar nicht attraktiv genug ist für Besucher und Kunden.

Innenstadt hat mit Leerständen zu kämpfen
Die Innenstadt hat stetig mit immer wiederkehrenden und längerfristigen Leerständen zu kämpfen. Die Erfahrungen mit Corona und die hohe Betroffenheit des Einzelhandels, der Gastronomie, der unterschiedlichen Dienstleistungsbranchen usw. führen dazu, dass es sich immer schwieriger gestaltet, Betriebe in der Innenstadt anzusiedeln. Dies führt dazu, dass Leerstände ungenutzt bleiben und weitere hinzukommen.

Mix aus ganzheitlichen Konzeptionen – sichtbaren ad-hoc Maßnahmen, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit sowie investive Maßnahmen
Durch einen ausgewogenen Mix aus ganzheitlichen Konzeptionen – sichtbaren ad-hoc Maßnahmen, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit sowie investive Maßnahmen – kann es gelingen, einen zeitgemäßen, transparenten und partizipativen Transformationsprozess auch für Ihre Innenstadt einzuleiten.

Neue Nutzungsformen gewinnen
Dabei gilt es, dem sich abzeichnenden Trend der Verödung entgegenzuwirken, neue Nutzungsformen zu gewinnen, Nutzungsvielfalt zu bewirken, Neugründern aber auch vorhandenen Betrieben in einem City-/Zentrenmanagement, Unterstützung und Beratung anzubieten sowie Perspektiven aufzuzeigen.

Nutzungsvielfalt bewirken
Der Innenstadt wird auf Basis ihres bereits gegebenen Potentials ein neues Erscheinungsbild und Image verliehen, das zukünftig mehr Menschen einen Anreiz gibt, ihr einen Besuch abzustatten.

Neues Erscheinungsbild und Image
In Zeiten rasanter Veränderungen des Kunden- und Kaufverhaltens, der Freizeitgestaltung der Gesellschaft und den Möglichkeiten der Digitalisierung ist es wichtig, dass sich Maßnahmen an den aktuellen Bedürfnissen orientieren und zeitnah umgesetzt werden.

Leerstände in der Innenstadt reduzieren
Das gelingt nur, wenn ein Prozess in Gang gesetzt und kurzfristig umgesetzt wird, der alle maßgeblichen Akteure beteiligt und die unterschiedlichen Ansprüche in einem City-/Zentrenmanagement bündelt sowie Maßnahmen von hier aus leitet, damit das Gesamtgefüge der Innenstadt als Ort der Begegnung und des kulturellen Lebens erhalten bleibt mit den Zielen

Innenstadt als Ort der Begegnung und des kulturellen Lebens
– die Leerstände in der Innenstadt zu reduzieren,
– ein aktives Ansiedlungsmanagement aufzusetzen und Neuansiedlungen zu begleiten,

Akteure der Innenstadt zusammenführen
– die Akteure der Innenstadt zusammenzuführen,
– Beratungsangebote zu entwickeln und anzubieten,

Beratungsangebote entwickeln und anbieten
– Aktionen für eine lebendige Innenstadt planen und durchzuführen. Der Transformationsprozess ist aktiv zu gestalten und zu begleiten, dies in enger Zusammenarbeit mit den städtischen Akteuren. Die Innenstadt ist ganzheitlich und multifunktional weiterzuentwickeln.

Hier ist es sinnvoll, ein City-/Zentrenmanagement aufzubauen – als zentrale Schaltstelle für alle Akteure der Innenstadt und Bürger.

Wesentliche Aufgaben des Citymanagements / Zentrenmanagements
Zentrale Aufgabe ist es, sich gezielt um Belange der Bürger, Einzelhändler, Gastronomen, Eigentümer und Unternehmer sowie von Akteuren der Kultur- und Freizeitbranche im Hinblick auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der Innenstadt zu kümmern.

Folgende konkrete Maßnahmen sollen durchgeführt werden:

Aufbau einer digitalen Leerstandsbörse und ein effektives Ansiedlungsmanagement
Die Dienstleistung umfasst das komplette Projektmanagement – das Erfassen und Einpflegen der Leerstände, Kontakt mit Eigentümern, gezielte und effektive Vermarktung von Leerständen. Besonders in der Innenstadt fallen ungenutzte Ladenlokale und die darüber liegenden häufig leerstehenden Wohnungen ins Auge.

Leerstandsquote in der Innenstadt deutlich senken
Infolge der Corona-Krise wird sich die Situation noch verschärfen – insbesondere im Einzelhandel ist mit einer deutlichen Zunahme an Leerständen zu rechnen. Diese Leerstände müssen aktiv erfasst und digital vermarktet werden. Die Innenstadt hat unter der Corona-Pandemie gelitten.

Effektives Ansiedlungsmanagement aufbauen
Aktuell stehen Ladenlokale leer – Flächen unterschiedlicher Größe. Ziel ist es, die Leerstandsquote in der Innenstadt deutlich zu senken und ein effektives Ansiedlungsmanagement aufzubauen.

Netzwerk Innenstadt

Information über neue Projekte, Förderprogramme, Entwicklungen, neue Ansiedlungen
Ziel ist es, ein Netzwerk für die Innenstadt aufzubauen, das künftig in alle Maßnahmen und Projekte der Innenstadt angemessen einbezogen wird. Regelmäßige Sitzungen und Informationsveranstaltungen sind dazu erforderlich – Information über neue Projekte, Förderprogramme, Entwicklungen, neue Ansiedlungen etc. Einladung zu einem Runden Tisch zum Start. Teilnehmer: Vertreter aus Handel, Gastronomie, Kultur, Dienstleistungen, Eigentümer, Verwaltung.

Beratungsangebote für Immobilienbesitzer
Beratungsangebote für Immobilienbesitzer in der Innenstadt – Sprechstunden mit Experten und Informationen zu Förderprogrammen. Aufbau eines Expertenteams, das regelmäßig Beratungen von Immobilienbesitzern anbietet – zu Förderprogrammen, Sanierungen, Umbaumaßnahmen. Das Expertenteam kann aus lokalen Architekten, Rechtsanwälten, Handwerkern, Fördergeldexperten bestehen. Die Beratungsstunden werden in der Innenstadt angeboten.

Start-up Wettbewerb
Aufruf und Durchführung eines Wettbewerbs junge Unternehmer, Manufakturen, neue Geschäftsideen – Aufbau eines Beraternetzwerkes, das die Start-ups unterstützt (Steuerberater, Rechtsanwälte, Marketingprofis, Finanzierung …), Kooperation mit Immobilieneigentümern für (kostenlose) Zwischennutzungen von Leerständen

Rahmenbedingungen für das City-/Zentrenmanagement
Das City-/ Zentrenmanagement ist mit zB mindestens 20 Stunden pro Woche zu besetzen. Die 20 Stunden pro Woche können von zB einer Einzelperson oder auch im Team erbracht werden. Die Vor-Ort-Präsenz ist zB grundsätzlich im Schnitt an mindestens 3 Tagen zu gewährleisten.

Team aus maximal zwei Projektverantwortlichen
Als Team werden maximal zwei Projektverantwortliche verstanden, die den hauptsächlichen Stundenanteil im Projekt und vor Ort leisten.

Geeignete Personen bzw. geeignete Person mit branchenspezifischer Berufserfahrung
Für das angebotene Personal sollen vom Bieter geeignete Personen bzw. soll eine geeignete Person mit branchenspezifischer Berufserfahrung ausgewählt werden.

Eine Ausschreibung könnte wie folgt aussehen:

Symposium Vergaberecht im Bildungszentrum der Bundeswehr

Symposium Vergaberecht im Bildungszentrum der Bundeswehr vom 15.05.-17.05.2023 

Referent: Dr. Thomas Ax

Wann? 16.05.2023

09.15 Uhr „Inhalt und Grenzen von Anforderungen zur Versorgungssicherheit nach § 8 VSVgV“

13.45 Uhr „Inhaltliche Anforderungen an ein Schreiben nach § 134 GWB“

Ob Panzer, Computer oder Bekleidung: Damit die Bundeswehr ihren Auftrag erfüllen kann, braucht sie die entsprechende Ausrüstung. Zuständig ist gemäß Art. 87b des Grundgesetzes die Bundeswehrverwaltung. Um die Bundeswehr mit leistungsfähigem und sicherem Gerät auszustatten, werden von zivilen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung Aufträge an Industrie, Handel und Gewerbe vergeben. Im Entscheidungsprozess müssen alle Beteiligten zahlreiche vergaberechtliche Vorschriften beachten.

Sonderausgabe
Das aktuelle Begleitheft zum Symposium am 16.05.2023

18. LeaSoft-Leasing-Symposium vom 25.-26.04.2023 in Kloster Banz/Oberfranken

18. LeaSoft-Leasing-Symposium vom 25.-26.04.2023 in Kloster Banz/Oberfranken

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Mit Leasing-Stammtisch am Vorabend und großer Abendveranstaltung am 1. Tag – Insgesamt 20 Referenten/-innen!

Bereits 70 Teilnehmer*innen!

Anmeldung noch möglich!

2 zusätzliche Vorträge/Referenten:

    • Achim Becker, Geschäftsführer, Kärcher Financial Solutions GmbH: Kärcher Financial Solutions GmbH – noch Start-up oder schon mehr? – prozessuale Herausforderung als Teil eines Industrieunternehmens – Risikoprüfung
    • Dominik Deiters, Leiter Open Banking, SCHUFA Holding AG (Referent und Diskussionspartner im Themenblock “ESG / Nachhaltigkeit”)


Mit Leasing-Stammtisch am Vorabend und großer Abendveranstaltung am 1. Tag

Insgesamt 20 Referent*innen und Diskussionspartner*innen!

    • Arno Städtler, ehem. ifo-Institut für Wirtschaftsforschung
    • Manfred Bock, ehem. BDL – Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
    • Dirk Matura, CHG-MERIDIAN Industrial Solutions GmbH
    • Dr. Christian Glaser, Würth Leasing GmbH & Co. KG
    • Robert Bosch, Deutsche Bundesbank
    • Norbert Prenzel, Stadtsparkasse Düsseldorf
    • Dr. Marian Nemet, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    • Manfred Wehrmann, DMG MORI Finance GmbH
    • Patrick Mayerhörmann, MBKvaluations
    • Corina Teichert, Unternehmensberaterin
    • Dr. Michael Kroll, LeaSoft GmbH
    • Dr. Götz Olearius, Creditreform Rating AG
    • Frank Schreiber, CHG MERIDIAN AG
    • Mareen Schmid, CHG MERIDIAN Industrial Solutions GmbH
    • Roland Wehl, AMS Fuhrparkmanagement GmbH
    • Reinhard Bähr, bähr & fess forecasts
    • Dr. Patrick Neuhaus, Dirks Defence & Security GmbH & Co. KG / EAFT Emder Anlagen- und Fahrzeugtechnik GmbH
    • Dr. Michael Arretz, mia – management in accordance GmbH
    • Dr. jur. Thomas Ax, Ax Rechtsanwälte


Themen-Schwerpunkte
u.a.:

    • 60 Jahre Leasing in Deutschland
    • Realisierung der notwendigen wirtschaftlichen Transformationen durch die Leasingbranche
    • Schwerpunktthema 1: Restwertprognosen und Restwertmanagement in einer immer turbulenteren Umwelt (Fachvorträge und Podiumsdiskussion)
    • Schwerpunktthema 2: Nachhaltigkeit / ESG aus verschiedenen Blickwinkeln (Kurzvorträge und Podiumsdiskussion)
    • Cyber-Kriminalitätsrisiko als zentrale Achilles-Ferse im Risikomanagement von Leasing-Gesellschaften
    • WhatsApp – Teufelszeug? (Chancen und Risiken der WhatsApp-Kommunikation im Geschäftsumfeld)
    • Aktuelle Aspekte zum Dienstrad-Leasing
    • Dienstrad-Leasing mit der öffentlichen Hand
    • Der Objektkauf durch den Leasingnehmer am Vertragsende (Möglichkeiten und Probleme)


Zum detaillierten Programminhalt und zur Anmeldung