Neu im Programm: Inhouseschulung zur Nachtragsvergütung bei Pauschalpreisverträgen
Schulungsleiter
RA Dr. Thomas Ax
Teilnehmerkreis
Generalunternehmer, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauträger, Projekt- und Bauleiter von Auftragnehmern und Auftraggebern, Architekten und Bauingenieure, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte.
Ziel der Intensivschulung
Die – im Baurecht allgegenwärtige – Frage, unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer zusätzliche Vergütung verlangen kann, ist auch für erfahrene Vertragsanwender bei komplexen Pauschalpreisverträgen mit (teil-)funktionaler Leistungsbeschreibung schwierig zu beantworten. Erforderlich ist ein klares Verständnis, wie der geschuldete Leistungsumfang und die vertragliche Risikoverteilung zu ermitteln sind. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das “Handwerkszeug” für einen rechtssicheren Umgang mit Pauschalpreisverträgen zu vermitteln. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle werden unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen Rechtsfragen, die sich bei der Vertragsabwicklung ergeben, behandelt. Nützliche Praxistipps für die Vertragsgestaltung runden die Intensivschulung ab.
Themen
1. Rechtliche Grundlagen
- “Pauschalierung” und Mengenermittlungsrisik
- (Teil-)Funktionale Leistungsbeschreibung und Komplettheitsklauseln
- Vertragstypen
- Detailpauschalvertrag
- Einfacher Globalpauschalvertrag
- Komplexer Globalpauschalvertrag: Schlüsselfertig-Vertrag, GMP-Vertrag
2. Geschuldete Leistung – was ist vom Pauschalpreis umfasst?
- Kriterien zur Ermittlung des “Bausolls” (Bauinhalt, Bauumstände, Bauzeit)
- Auslegungsgrundsätze
- Bedeutung von Detailregelungen
- Vollständigkeits- und Richtigkeitsrisiko
- Umgang mit Widersprüchen und Unklarheiten, Rangfolgeregeln
3. Vervollständigung von Globalelementen durch den Auftragnehmer
4. Umfang und Grenzen der Risikoübernahme durch den Auftragnehmer
5. Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern
6. Nachträge nach neuem Bauvertragsrecht – Überblick
7. Nachtragsvergütung nach altem und neuen Bauvertragsrecht unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 08.08.2019
8. Störung der Geschäftsgrundlage
9. Abrechnung
- Prüfbarkeit von Schlussrechnung und Nachträgen
- Gegenforderungen
- Abrechnung des gekündigten Pauschalpreisvertrags
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin zu Ablauf, Konditionen und Terminen mit der AxAkademie!
RA Dr. Thomas Ax
verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung im privaten Baurecht. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Ax öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Forschungs- und Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhausbau sowie kommunale Gebäude sowie das Sanieren von Bestandsgebäuden. Eine Hauptaufgabe liegt in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung von Bauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 25 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt Ax ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Ax berät auch zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Ax ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt.