Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt

AxRechtsanwälte unterstützen Bayernhafen Nürnberg versiert bei der Vergabe von Aufträgen für die Kapazitätserweiterung des Hafens

AxRechtsanwälte unterstützen Bayernhafen Nürnberg versiert bei der Vergabe von Aufträgen für die Kapazitätserweiterung des Hafens

Die Kapazität des KV-Terminals Nürnberg in den Modulen 1 und 2 ist erreicht. Das Terminal wird daher auf dem vorhandenen Grundstück ausgebaut, um die vorhandene Fläche noch effektiver zu nutzen. Zudem wird die Fläche um zwei neue Abstellgleise erweitert. In Modul 1 werden u.a. zwei Abstellgleise zu Umschlaggleisen, und es wird drei neue Krananlagen geben. Die Gesamtinvestition in den Ausbau des KV-Terminals im bayernhafen Nürnberg beträgt rund 20 Millionen Euro. Die Genehmigung des Terminalausbaus durch die Regierung von Mittelfranken liegt bereits vor.

Der Baubeginn ist geplant für 2020, die Inbetriebnahme für Ende 2022 / Anfang 2023. Das KV-Terminal Nürnberg ist per Intermodalzug fahrplanmäßig verbunden mit den deutschen Seehäfen, mit Rotterdam, transalp mit Norditalien sowie mit dem chinesischen Chengdu und von dort zu weiteren chinesischen Destinationen. „Unternehmen in der gesamten Metropolregion Nürnberg profitieren vom KV-Terminal im bayernhafen Nürnberg – und dies im Import wie im Export”, sagt Alexander Ochs, Mitglied der bayernhafen Geschäftsleitung und Geschäftsführer der Betreibergesellschaft von bayernhafen Nürnberg und Roth, der Hafen Nürnberg-Roth GmbH, „jetzt steht die nächste Ausbaustufe an – die KV-Förderung des Bundes unterstützt uns dabei.”

AxRechtsanwälte unterstützen Bayernhafen Regensburg versiert bei der Vergabe von Aufträgen für neuen Trailerport

AxRechtsanwälte unterstützen Bayernhafen Regensburg versiert bei der Vergabe von Aufträgen für neuen Trailerport

Im neuen ’Trailerport’ für kontinentale Verkehre im bayernhafen Regensburg werden Wechselbrücken und Sattelauflieger auf die Bahn verladen und sparen so Transportstrecken auf der Straße. Zielverkehre für das Terminal werden zum einen innerdeutsche Relationen sein, um z.B. den Zulieferverkehr für den Automotivesektor zu optimieren. Zum anderen werden aber auch Zusatzkapazitäten für den typischen alpenquerenden Güterverkehr geschaffen, um z.B. die Brennerautobahn zu entlasten.

Neu investiert wird vor allem in den Bereich Terminaldigitalisierung, um die Datenerfassung und den Ladungsdurchlauf zu beschleunigen. „Wir freuen uns, mit der Unterstützung des Bundes beschleunigt den Bedarf nach neuen Verkehrsverknüpfungen decken zu können”, sagt Klaus Hohberger, Mitglied der Geschäftsleitung bayernhafen. „Gespräche mit zukünftigen Nutzern laufen bereits.”

AxErfolge: OLG München, Beschluss vom 26.01.2022: Strahlentherapie ist EU-weit auszuschreiben

OLG München, Beschluss vom 26.01.2022: Strahlentherapie ist EU-weit auszuschreiben

Wir setzen das Vergaberecht für unsere Mandanten -hier den Antragsteller- durch!

Der Antragsgegner, der Träger des Klinikums Landkreis Erding ist, plante mindestens ab Anfang 2019 eine Kooperation der Klinik mit einer strahlentherapeutischen Praxis auf dem Außengelände des Klinikums. Zu diesem Zweck sollte mit dem Partner ein Kooperationsvertrag und ein Pachtvertrag abgeschlossen werden, wobei die Vereinbarungen jeweils in einem wechselseitigen Bezug stehen sollten. In dem Kooperationsvertrag sollte sich die Praxis verpflichten, im Fachgebiet Strahlentherapie die vom Krankenhaus jeweils angeforderten ärztlichen Leistungen bei Patienten, die auf einer Hauptabteilung des Krankenhauses versorgt werden, zu erbringen. Hinsichtlich des Entgeltes sollte die Abrechnung bei Patienten, die gemäß § 17 KHEntgG mit dem Krankenhaus wahlärztliche Leistungen vereinbart haben, gegenüber den Patienten und bei allen anderen Patienten gegenüber dem Krankenhaus erfolgen. Der Praxis sollte zeitgleich im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrags eine Grundstücksfläche auf dem Klinikgelände überlassen werden, verbunden mit der Berechtigung, dort auf eigene Kosten ein Gebäude für eine stationäre und ambulante Strahlentherapie zu errichten und zu betreiben. Eine andere Nutzung des Grundstücks war nicht gestattet. Nach Ablauf der Pachtzeit sollte der Pächter das Grundstück in dem Zustand zurückgeben, in welchem er es zu Vertragsbeginn übernommen hatte.

Am 16.07.2019 stellte die Beigeladene dem Klinikum ein Konzept für eine Kooperation vor. Am 20.08.2019 berichtete die Presse über die geplante Etablierung einer Strahlentherapie durch das Klinikum mit Hilfe eines externen Kooperationspartners, mit dem man bereits im Gespräch sei.

Der Antragsteller, der Strahlentherapiezentren in benachbarten Gemeinden betreibt, wandte sich daraufhin schriftlich am 24.08.2019 an das Klinikum mit der Bitte, ebenfalls ein Konzept zur Errichtung einer Praxis auf dem Gelände des Klinikums vorstellen zu dürfen. Mit E-Mail vom 03.12.2019 teilte der Antragsgegner dem Antragsteller unter anderem Folgendes mit:

(…) Wie bereits telefonisch besprochen bräuchten wir ein Konzept von Ihnen (idealerweise bis Fr, 06.12.19) ob Sie dort die Gebäude erstellen könnten, wie das aussehen könnte, welchen Umsetzungszeitpunkt Sie sich vorstellen und alle anderen Informationen, die Ihnen bereits vorliegen. (…)

Mit E-Mail vom 11.12.2019 übersandte der Antragsteller seine Konzeptunterlagen. Auf Nachfrage teilte ihm der Antragsgegner mit Schreiben vom 09.01.2020 mit, dass die Unterlagen nicht – wie erbeten – am 06.12.2019, sondern erst am 11.12.2019 und 12.12.2019 und somit verspätet eingegangen seien; der Antragsgegner habe sich für einen anderen Bewerber entschieden.

Daraufhin rügte der Antragsteller mit Schreiben vom 14.01.2020, dass kein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt worden sei, die Ablehnung seines Angebots wegen Verspätung sei mangels klarer Ausschlussfristen nicht rechtmäßig und er habe auch keine korrekte Vorabinformation nach § 134 GWB erhalten. Mit Schreiben vom 24.01.2020 wurde die Rüge vom Antragsgegner zurückgewiesen.

Da den Rügen nicht abgeholfen wurde, stellte der Antragsgegner mit Schreiben vom 28.01.2020 einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer und beantragte u.a. für den Fall, dass Verträge bereits geschlossen sein sollten, die Unwirksamkeit der geschlossenen Verträge festzustellen, sowie die Feststellung von Vergabeverstößen. Zur Begründung führte der Antragsteller aus, der Auftrag hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen, da eine Baukonzession vorliege und bereits die Baukosten über dem maßgeblichen Schwellenwert von 5,35 Mio.€ liegen würde.

Der Antragsgegner widersetzte sich dem Nachprüfungsantrag und berief sich darauf, dass die maßgeblichen Schwellenwerte nicht überschritten worden seien und es deshalb keiner europaweiten Ausschreibung bedurft habe. Gegenstand der Beschaffung seien Dienstleistungen, nicht Bauleistungen, es werde auch keine Konzession vergeben. Mit Schriftsatz vom 30.04.2020 teilte der Antragsgegner mit, dass beabsichtigt sei, mit einer radiologischen Praxis aus München eine Kooperationsvereinbarung und einen Pachtvertrag abzuschließen.

Die Vergabekammer wies mit Beschluss vom 18.06.2020 den Nachprüfungsantrag als unzulässig zurück Es handele sich weder um eine Baukonzession noch um einen Bauauftrag, da in dem vom Antragsgegner vorgelegte Entwurf des Pachtvertrages keine Bauverpflichtung enthalten sei. Es werde lediglich die Möglichkeit geräumt, eine strahlentherapeutische Praxis auf dem verpachteten Grundstücksteil zu errichten. Bei dem streitgegenständlichen Auftrag handele es sich um einen Dienstleistungsauftrag, der sich weit überwiegend auf die Erbringung fachärztlicher Leistung für die Auftraggeberin beziehe, und für den somit der erhöhte Schwellenwert gemäß § 106 Abs. 2 Nr.1 GWB i.V.m. Art. 4 lit. d) der Richtlinie 2014/24/EU von 750.000 Euro (netto) maßgeblich sei. Die Schätzung des Auftragswertes auf ca. 100.000 € Auftragswertes sei plausibel und erfülle die Anforderungen des § 3 VgV. Die vom Antragsteller behaupteten weit höheren Zahlung dagegen seien von dieser weder belegt noch nachvollziehbar dargelegt.

Der Antragsteller legte gegen den Beschluss form- und fristgerecht sofortige Beschwerde ein und stellte außerdem einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über die Beschwerde. Den Antrag nach § 173 GWB hat der Senat nach Hinweis mit Beschluss vom 03.08.2020 als unzulässig verworfen.

In der mündlichen Verhandlung vom 12.03.2021 gab der Antragsgegner bekannt, dass er bereits im Jahr 2020 einen Pachtvertrag mit einer strahlentherapeutischen Praxis geschlossen habe. Einen neuerlichen Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 24.03.2021 verworfen.

Mit Beschluss vom 28.05.2020 hat der Senat, darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die vor kurzem veröffentlichte Entscheidung des EuGH vom 22.04.2021, Az. C 537/19 abweichend von der bislang geäußerten Rechtsauffassung in Betracht komme, die Vereinbarungen doch in der Gesamtheit rechtlich als Baukonzession zu bewerten. Bejahe man eine Baukonzession, so komme es für die Notwendigkeit der europaweiten Ausschreibung darauf an, ob der Schwellenwert überschritten sei. Allerdings sei im Zweifel davon auszugehen, dass der nach § 2 KonzVG zu berechnende Gesamtumsatz über den Errichtungskosten (vorliegend wohl ca. 6 Millionen €) liege, da ein Konzessionsnehmer regelmäßig zumindest die Investitionsaufwendungen zuzüglich einer Rendite erwirtschaften will.

Im Termin vom 30.07.2021 hat der Antragsgegner – wie vorab schriftsätzlich angekündigt – erklärt, er wolle nunmehr eine europaweite Ausschreibung vornehmen. Der Pachtvertrag mit der strahlentherapeutischen Praxis, die der Senat zwischenzeitlich beigeladen hatte, sei einvernehmlich aufgehoben worden.

Ax Rechtsanwälte berät Landkreis Osnabrück bei der Gestaltung von Architekten-/Ingenieur-/ Projektsteuerungsvertragsmustern

Ax Rechtsanwälte berät Landkreis Osnabrück bei der Gestaltung von Architekten-/Ingenieur-/ Projektsteuerungsvertragsmustern

Unter dem Gesichtspunkt rechtssicherer Vergaben und mit dem Ziel der einheitlichen Verfahrensweise beauftragen Kommunen -zuletzt der Landkreis Osnabrück – AxRechtsanwälte gerne als fachkompetenten externen Berater mit der Erstellung entsprechender Vertragsmuster. Im Rahmen sich anschließender Workshops werden Umgang und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und trainiert. Individuelle Einzelfragestellungen werden nachbereitend von dem Leiter des Workshops aufgearbeitet und beantwortet.

Ax Rechtsanwälte bietet Ihnen gerne an:

(A.) Erstellung von Grundvertragsmustern
Objektplanervertrag
Vertrag für die technische Ausrüstung
Vertrag für die Freianlagenplanung
Tragwerksplanervertrag
Ingenieurvertrag für Baugrundbeurteilung
Vertrag für Bauphysik
Projektsteuerungsvertrag
SiGeKo
Straßenbau
TGA
Stadtplanung/Bebauungsplanung
Elektroplanung
Rahmenvertrag Planungsleistungen

Zu unseren Mandanten zu der Frage der sachgerechten Ausgestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen gehören:

1.
MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Alicenstraße 33
35390 Gießen
Ansprechpartner Herr Geschäftsführer Abel

2.
Kläranlagenbetriebsverband Ems- und Wörsbachtal
Frankfurter Straße 28
65520 Bad Camberg
Ansprechpartner Herr Geschäftsführer Fink

3.
Stadtwerke Eberbach
Güterbahnhofstraße 4
69412 Eberbach / Neckar
Ansprechpartner Herr Geschäftsführer Haag

4.
Berliner Wasserbetriebe
Planung und Bau Werke
Projektmanagement
PB-W/P/S
Cicerostraße 24
10709 Berlin
Ansprechpartner Herr Abteilungsleiter Rademacher

Zu unseren aktuellen Mandanten zu Workshops zu HOAI und Vertragsgestaltung als Inhouse-Veranstaltung gehören:

1.
MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Alicenstraße 33
35390 Gießen
Ansprechpartner Herr Geschäftsführer Abel

2.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft (EVM)
Campus Nord
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Ansprechpartner: Herr Leiter Peter Vögele

Erfolgreiche Vergabe Versicherungsvertrag Stadt Offenbach

Erfolgreiche Vergabe Versicherungsvertrag Stadt Offenbach

„ … der Magistrat hat gestern den Vergabebeschluss gefällt und wir haben den Zuschlag erteilt und die Bekanntmachung vorgenommen. Siehe Anlage. Herr … wird sich dann noch mit Ihnen in Verbindung setzen, wegen des Versicherungsvertrages. Vielen Dank für die gute Beratung und Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Stadt Offenbach am Main | Rechtsamt
Zentrale Vergabestelle
…“

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer übergibt persönlich Förderbescheide über insgesamt 14 Millionen Euro für die Erweiterung des Terminals für den Kombinierten Verkehr (KV) im bayernhafen Nürnberg und für den neuen Trailerport im bayernhafen Regensburg.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer übergibt persönlich Förderbescheide über insgesamt 14 Millionen Euro für die Erweiterung des Terminals für den Kombinierten Verkehr (KV) im bayernhafen Nürnberg und für den neuen Trailerport im bayernhafen Regensburg.

Nürnberg / Regensburg – An zwei bayernhafen Standorten geht es jetzt in die nächste Ausbaustufe: Im bayernhafen Nürnberg wird das TriCon Container-Terminal erweitert, weil die Kapazitätsgrenze erreicht ist. Und im bayernhafen Regensburg gibt es in Bayern erstmals ein Terminal speziell für den Umschlag von Sattelaufliegern und Wechselbrücken auf die Bahn, den Trailerport. In Regensburg wird zudem die Kapazität des Containerterminals erhöht – der Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur liegt hierfür bereits vor, bewilligt wurden Bundeszuwendungen in Höhe von bis zu 14,89 Millionen Euro.

Die beiden Förderbescheide für das KV-Terminal in Nürnberg und für den Trailerport in Regensburg hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer heute persönlich in Nürnberg übergeben: „Mein Haus macht jeden Tag aktiven Klimaschutz. Deshalb investieren wir auch in den Kombinierten Verkehr. Heute unterstützen wir mit 14 Millionen Euro die Umschlaganlagen in Nürnberg und Regensburg. Damit können wir mehr Güter auf Schiene und Wasserstraße verlagern. Das heißt: weniger Lkw-Fahrten, weniger Stau und weniger CO2-Emmissionen.“

Förderung des BMVI ist eine „eminent wichtige Starthilfe”

„Die Förderungen sind eine eminent wichtige Starthilfe”, betont bayernhafen Geschäftsführer Joachim Zimmermann, „gemeinsam mit unseren Partnern haben wir den Kombinierten Verkehr an unseren Standorten Nürnberg, Regensburg, Bamberg und Aschaffenburg groß gemacht. Jetzt steht die nächste Ausbaustufe an. Es freut uns sehr, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die beiden Förderbescheide persönlich übergibt. Das ist ein ganz starker Anschub für den Kombinierten Verkehr. Und es stärkt uns bei unserem Ziel, Langstreckenverkehre weg von der Straße auf Bahn und Binnenschiff zu verlagern.“ Von 1999 bis zum Jahr 2022 beträgt das Gesamtinvest in KV-Infrastrukturen an den bayernhafen Standorten einschließlich der Fördermittel voraussichtlich mehr als 100 Millionen Euro.

Bereits 1998 hat der Bund entschieden, den Kombinierten Verkehr auch außerhalb der Deutschen Bahn zu fördern. Eine Entscheidung mit Weitblick. Denn die ”Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen” war ein Aufbruchsignal für den Kombinierten Verkehr (KV). Auch bayernhafen entwickelte auf eigenen Flächen KV-Terminals. Das erste nahm Ende 1999 in Aschaffenburg den Betrieb auf. 2006 folgten dann KV-Terminals in Nürnberg und Regensburg und 2008 in Bamberg. Die Infrastruktur dieser Terminals stellt bayernhafen, den Betrieb verantworten überwiegend Gesellschaften, an denen bayernhafen beteiligt ist. Im vergangenen Jahr wurden an den vier Standorten über 477.000 TEU (twenty foot equivalent unit) umgeschlagen. Der Anteil an der gesamten Umschlagskapazität von KV-Terminals in Bayern liegt bei rund 44 %.

KV-Terminal im bayernhafen Nürnberg: Ausbau im laufenden Betrieb

Die Kapazität des KV-Terminals Nürnberg in den Modulen 1 und 2 ist erreicht. Das Terminal wird daher auf dem vorhandenen Grundstück ausgebaut, um die vorhandene Fläche noch effektiver zu nutzen. Zudem wird die Fläche um zwei neue Abstellgleise erweitert. In Modul 1 werden u.a. zwei Abstellgleise zu Umschlaggleisen, und es wird drei neue Krananlagen geben. Die Gesamtinvestition in den Ausbau des KV-Terminals im bayernhafen Nürnberg beträgt rund 20 Millionen Euro. Die Genehmigung des Terminalausbaus durch die Regierung von Mittelfranken liegt bereits vor. Der Baubeginn ist geplant für 2020, die Inbetriebnahme für Ende 2022 / Anfang 2023.

Das KV-Terminal Nürnberg ist per Intermodalzug fahrplanmäßig verbunden mit den deutschen Seehäfen, mit Rotterdam, transalp mit Norditalien sowie mit dem chinesischen Chengdu und von dort zu weiteren chinesischen Destinationen. „Unternehmen in der gesamten Metropolregion Nürnberg profitieren vom KV-Terminal im bayernhafen Nürnberg – und dies im Import wie im Export”, sagt Alexander Ochs, Mitglied der bayernhafen Geschäftsleitung und Geschäftsführer der Betreibergesellschaft von bayernhafen Nürnberg und Roth, der Hafen Nürnberg-Roth GmbH, „jetzt steht die nächste Ausbaustufe an – die KV-Förderung des Bundes unterstützt uns dabei.”

bayernhafen Regensburg: erstes Terminal speziell für den Umschlag von Wechselbrücken und Sattelaufliegern in Bayern

Im neuen ’Trailerport’ für kontinentale Verkehre im bayernhafen Regensburg werden Wechselbrücken und Sattelauflieger auf die Bahn verladen und sparen so Transportstrecken auf der Straße. Zielverkehre für das Terminal werden zum einen innerdeutsche Relationen sein, um z.B. den Zulieferverkehr für den Automotivesektor zu optimieren. Zum anderen werden aber auch Zusatzkapazitäten für den typischen alpenquerenden Güterverkehr geschaffen, um z.B. die Brennerautobahn zu entlasten. Neu investiert wird vor allem in den Bereich Terminaldigitalisierung, um die Datenerfassung und den Ladungsdurchlauf zu beschleunigen. „Wir freuen uns, mit der Unterstützung des Bundes beschleunigt den Bedarf nach neuen Verkehrsverknüpfungen decken zu können”, sagt Klaus Hohberger, Mitglied der Geschäftsleitung bayernhafen. „Gespräche mit zukünftigen Nutzern laufen bereits.”

Planungsleistungen Sanierung Historische Brauerei Schlitz

Planungsleistungen Sanierung Historische Brauerei Schlitz


PROJEKTDATEN
Bewerbungsschluss30.04.2021, 12:00
VerfahrenVerhandlungsverfahren
GebäudetypKultur-, Veranstaltungsgebäude
Art der LeistungObjektplanung Gebäude / Generalplanerleistung / Technische Ausrüstung
SpracheDeutsch
BetreuerAx Rechtsanwälte / AX Projects GmbH, Neckargemünd (DE), Neckargemünd (DE)

Aufgabe

Vorliegend zu vergebende Planungsleistungen
In 2021 ff soll als 1. Bauabschnitt mit der Sanierung und Umnutzung der ehem. Gärgebäude A – D begonnen werden. Hierzu wird ein Generalplaner gesucht, welcher alle für die Realisierung der geplanten Nutzungen notwendigen Architekten- und Fachplanerleistungen vereint und anbietet. Planerische Grundlage ist die Nutzungsstudie Büro Tropp-Plan.
Der Bauprozess soll in enger Abstimmung mit der Bauherrin Stadt Schlitz, dem Kreisbauamt Vogelsbergkreis, mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege (Marburg) sowie dem Kernbereichsmanagement („Lebendige Zentren“) durchgeführt werden – (jour fixe). Eine stetige Baustellenpräsenz wird vorausgesetzt. Die Baudurchführung soll Ende 2021 beginnen; die Sanierung und Umnutzung der Gebäude A-D soll September 2023 fertiggestellt sein.
Die Leistungen sollen stufenweise vergeben werden:
Stufe 1 LPH 1-4 inkl. aller dazu notwendigen Faching.-Leistungen
Stufe 2 LPH 5-9 inkl. aller dazu notwendigen Faching.-Leistungen.

Leistungsumfang

Die ehem. „Auerhahn-Brauerei“ – Schlitz – seit ca. 15 Jahren Betrieb eingestellt – soll in eine „Kulturbrauerei“ mit unterschiedlichen Nutzungen im Rahmen des Sanierungsprogramms „Lebendige Zentren“ um-gewandelt werden. Das Brauereigelände (17. – 20. Jh.) unterhalb der Schlitzer Altstadt – „Burgenring“ liegt an städtebaulich prominenter Stelle und zeichnet sich durch eine stadtbildprägsame Wirkung aus. Nahezu der gesamte Umgriff ist denkmalgeschützter Gesamtbereich. Insgesamt stehen 11 unterschiedliche Gebäude aus ebenfalls unterschiedlichen Jahrhunderten zur Umnutzung an. Zur politischen Meinungsfindung, wie auch zur Anmeldung von Städtebaufördermitteln wurde vom Büro Tropp-Plan, Aschaffenburg eine Nutzungsstudie erstellt, welche in ihrer vorgelegten Form die Zustimmung der politischen Mandatsträger erfuhr. Es sind folgende Nutzungen geplant: Gebäude A-D Kultur- und Veranstaltungshalle mit Nebenfunktionen (Bauherr Stadt Schlitz); Gebäude E- H Gastronomie, Microbrauerei, besonderes Wohnen, Vermarktung Schlitzer Spezialitäten (z. B. Kornbrennereiartikel) (Bauherr Privat); Gebäude I-J Schlitzer Heimat- und Textilmuseum (Schlitz ist die hess. „Leinenstadt“ (Bauherr Stadt Schlitz); Gebäude K Tourist- und Infozentrum / Café + öffentliche WC-Anlagen (Bauherr Stadt Schlitz). Alle Freiflächen im Brauereigelände inklusive Zufahrt und Parkplätze sowie technische Infrastruktur (Bauherr Stadt Schlitz). Die einzelnen Ebenen Unterstadt / Brauereigelände / Oberstadt sollen durch 2 öffentliche Aufzugsanlagen verbunden werden.
Adresse des BauherrenDE-36110 Schlitz
TED Dokumenten-Nr.166649-2021
 
ANZEIGENTEXT AUSSCHREIBUNG

Deutschland-Schlitz: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

2021/S 065-166649

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Burgenstadt Schlitz
Postanschrift: An der Kirche 4
Ort: Schlitz
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ax Projects GmbH
E-Mail: info@ax-projects.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schlitz.de

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17883e11605-24226ecbc950e4dd

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung

II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Sanierung Historische Brauerei Schlitz

Referenznummer der Bekanntmachung: Ax-2021-0007

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vorliegend zu vergebende Planungsleistungen

In 2021 ff soll als 1. Bauabschnitt mit der Sanierung und Umnutzung der ehem. Gärgebäude A – D begonnen werden. Hierzu wird ein Generalplaner gesucht, welcher alle für die Realisierung der geplanten Nutzungen notwendigen Architekten- und Fachplanerleistungen vereint und anbietet. Planerische Grundlage ist die Nutzungsstudie Büro Tropp-Plan.

Der Bauprozess soll in enger Abstimmung mit der Bauherrin Stadt Schlitz, dem Kreisbauamt Vogelsbergkreis, mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege (Marburg) sowie dem Kernbereichsmanagement („Lebendige Zentren“) durchgeführt werden – (jour fixe). Eine stetige Baustellenpräsenz wird vorausgesetzt. Die Baudurchführung soll Ende 2021 beginnen; die Sanierung und Umnutzung der Gebäude A-D soll September 2023 fertiggestellt sein.

Die Leistungen sollen stufenweise vergeben werden:

Stufe 1 LPH 1-4 inkl. aller dazu notwendigen Faching.-Leistungen

Stufe 2 LPH 5-9 inkl. aller dazu notwendigen Faching.-Leistungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert

II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2)Beschreibung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ehem. „Auerhahn-Brauerei“ – Schlitz – seit ca. 15 Jahren Betrieb eingestellt – soll in eine „Kulturbrauerei“ mit unterschiedlichen Nutzungen im Rahmen des Sanierungsprogramms „Lebendige Zentren“ um-gewandelt werden. Das Brauereigelände (17. – 20. Jh.) unterhalb der Schlitzer Altstadt – „Burgenring“ liegt an städtebaulich prominenter Stelle und zeichnet sich durch eine stadtbildprägsame Wirkung aus. Nahezu der gesamte Umgriff ist denkmalgeschützter Gesamtbereich. Insgesamt stehen 11 unterschiedliche Gebäude aus ebenfalls unterschiedlichen Jahrhunderten zur Umnutzung an. Zur politischen Meinungsfindung, wie auch zur Anmeldung von Städtebaufördermitteln wurde vom Büro Tropp-Plan, Aschaffenburg eine Nutzungsstudie erstellt, welche in ihrer vorgelegten Form die Zustimmung der politischen Mandatsträger erfuhr. Es sind folgende Nutzungen geplant: Gebäude A-D Kultur- und Veranstaltungshalle mit Nebenfunktionen (Bauherr Stadt Schlitz); Gebäude E- H Gastronomie, Microbrauerei, besonderes Wohnen, Vermarktung Schlitzer Spezialitäten (z. B. Kornbrennereiartikel) (Bauherr Privat); Gebäude I-J Schlitzer Heimat- und Textilmuseum (Schlitz ist die hess. „Leinenstadt“ (Bauherr Stadt Schlitz); Gebäude K Tourist- und Infozentrum / Café + öffentliche WC-Anlagen (Bauherr Stadt Schlitz). Alle Freiflächen im Brauereigelände inklusive Zufahrt und Parkplätze sowie technische Infrastruktur (Bauherr Stadt Schlitz). Die einzelnen Ebenen Unterstadt / Brauereigelände / Oberstadt sollen durch 2 öffentliche Aufzugsanlagen verbunden werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/12/2021

Ende: 30/09/2023

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen

III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister,

— Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellungentsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU,

— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (unterschiedliche Deckungshöhen vgl. nachfolgend).

Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden,

— Umsätze (unterschiedliche Höhe, vgl. nachfolgend).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: vgl. nachfolgend

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: vgl. nachfolgend

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— geeignete Referenzen (unterschiedlich, vgl. nachfolgend).

Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Die erteilten Auskünfte finden bei der Wertung der Referenzen Berücksichtigung,

— Angabe zur Anzahl der Beschäftigten (unterschiedlich, vgl. nachfolgend),

— Berufsbefähigung und Berufserfahrung Projektleiter und Stellvertreter (unterschiedlich, vgl. nachfolgend),

— Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: vgl. nachfolgend

III.2)Bedingungen für den Auftrag

III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

— Natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“/„Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind oder bauvorlageberechtigte Ingenieure nach LBauO,

— Juristische Personen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsanghörigen gem. o. g. Regelung benennen,

— Ausländische Bewerber Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU sowie Berechtigung zur Entwurfsverfassung nach LBauO.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung

IV.1.1)Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.5)Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2)Verwaltungsangaben

IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 30/04/2021

Ortszeit: 12:00

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 07/05/2021

IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

30/03/2021

Aktuelles Projekt: Sanierung Waldhöhenfreibad der Stadt Ebersbach

Aktuelles Projekt: Sanierung Waldhöhenfreibad der Stadt Ebersbach

Freibäder sind wichtiges Freizeitangebot in jeder Stadtgesellschaft. Hier treffen sich Alt und Jung, Zugezogene und Alteingesessene. Wichtig sind kommunale Bäder auch für den schulischen und außerschulischen Schwimmunterricht. Gerade aufgrund der jährlich zunehmenden Zahl an Nichtschwimmer ist es wichtig, einen ortsnahen Schwimmunterricht zu gewährleisten.

Es bringt viele Städte und Gemeinden an die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit, ihre Hallen- und Freibäder auf einem technisch guten Stand zu halten.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat 800.000 Euro aus dem Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen für das Waldhöhenfreibad der Stadt Ebersbach bewilligt.

Bei einer Meinungsumfrage der Stadt nimmt das Freibad unangefochten die erste Stelle der beliebtesten kommunalen Einrichtungen ein. Gemeinderat und Verwaltung wollen die Existenz des Freibades langfristig sichern. Aufgrund des insgesamt hohen Investitionsbedarf von rund 1,8 Millionen Euro tut die Förderung aus dem Bundesprogramm dem Haushalt gut.

Die Stadt will die Schwimmbadtechnik einschließlich der Beckenwasserheizung erneuern.

AxProjects kümmert sich um die Organisation der Erbringung der notwendigen Planungs- und Sanierungsleistungen.

Als Sub konnte AxRechtsanwälte eingebunden werden zur Gewährleistung der förderrechtlichen und vergaberechtlichen Kompetenz.

Aktuelles Projekt: Neues ERP-System, New Enterprise Resource Planning System für die UNI Stuttgart

Aktuelles Projekt: Neues ERP-System, New Enterprise Resource Planning System für die UNI Stuttgart

Enterprise-Resource-Planning bezeichnet die unternehmerische Aufgabe, Ressourcen wie Kapital, Personal, Betriebsmittel, Material und Informations- und Kommunikationstechnik im Sinne des Unternehmenszwecks rechtzeitig und bedarfsgerecht zu planen, steuern und verwalten.

Das neue ERP-System der UNI Stuttgart soll die Finanzprozesse in der zentralen Verwaltung, in den Instituten und in den zentralen Einrichtungen optimal unterstützen. Mit diesem Projekt kann die Universität Stuttgart digitale End-to-End-Prozesse etablieren, also die Durchgängigkeit von Prozessen über die Bereiche hinaus gewährleisten.

AxProjects kümmert sich um die Markterkundung und die Vergabe der notwendigen Implementierungsleistungen.

Als Sub konnte AxRechtsanwälte eingebunden werden zur Gewährleistung der vergaberechtlichen und IT-rechtlichen Kompetenz.

Aktuelles Projekt: Geisenheim steht bei Bad-Sanierung „in den Startlöchern“

Aktuelles Projekt: Geisenheim steht bei Bad-Sanierung „in den Startlöchern“

Im vorliegenden Projekt soll das Rheingau-Bad in Geisenheim saniert werden. Das Bad befindet sich im Rheingau-Gebiet mit einem Einzugsbereich von 64.300 Einwohnern. In der Region ist es das einzige Hallenschwimmbad und besitzt daher einen besonderen Status und eine überregionale Bedeutung. Es wird aktuell von 17 unterschiedlichen Schulen des Rheingau-Taunus-Kreises, Kindergärten sowie sechs verschiedenen Vereinen (DLRG, Tauchverein, Kanusportverein, …) für die Schwimmaus- und weiterbildung genutzt. Außerdem wird das Hallenbad durch Kurse vom Baby- und Kleinkinderschwimmen bis hin zu Wassergymnastikkursen mit einer Vielzahl von Senioren und Sportbegeisterten aller Altersgruppen genutzt. Das Rheingau-Bad wurde als sogenanntes Sportbad konzipiert und verfügt über Baby-, Nichtschwimmer-, Springer- und Schwimmbecken. Durch die Vielzahl an Kursen trägt es einen besonderen Teil zur Gesundheitserhaltung durch Bewegung und Sport bei, hat aber als Begegnungsstätte auch die Funktion soziale Kontakte pflegen zu können. Daher leistet das Bad einen besonderen Beitrag zur sozialen Integration vor Ort.

Durch massive Undichtigkeiten im Beckenkopfbereich tritt das gechlorte Beckenwasser aus, wodurch es zu Schädigungen im Unter- und Erdgeschoss kommt. Ohne die Sanierung wäre die Schließung des Hallenbades unumgänglich.

Der Weg ist bereits jetzt vom Parkplatz bis zum Beckenrand barrierefrei passierbar und Umkleide sowie Sanitärbereiche sind barrierefrei gestaltet. Mit dem Projekt soll das Bad zusätzlich um einen mobilen Schwimmbadlift ergänzt werden. Damit wird die Teilhabe von Menschen mit Handicap weiter unterstützt und deren soziale Integration in die Gesellschaft gefördert. In den vergangenen Jahren haben rund 98.000 Besucher das Bad jährlich besucht, davon 14.800 Schulschwimmkinder.

Außenansicht des Rheingau-Bades

AxProjects kümmert sich um die Organisation der Erbringung der notwendigen Planungs- und Sanierungsleistungen.

Als Sub konnte AxRechtsanwälte eingebunden werden zur Gewährleistung der förderrechtlichen und vergabe-/vertragsrechtlichen Kompetenz.

Ax Vergaberecht | Rechtsanwalt
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