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VergMan ® – Energie- und vergaberechtliche Beratung in der Konzeption und der Durchführung einer EU-weiten Strombeschaffung aus einem Guss

VergMan ® - Energie- und vergaberechtliche Beratung in der Konzeption und der Durchführung einer EU-weiten Strombeschaffung aus einem Guss

Wir bieten an die versierte Durchführung von Verfahren zur Strombeschaffung: Energie- und vergaberechtliche Beratung in der Konzeption und der Durchführung einer EU-weiten Strombeschaffung aus einem Guss.

Rechtlicher Rahmen zur europaweiten Ausschreibung von Ökostrom

Ablauf, Konzept und Zeitplan einer europaweiten Ausschreibung von Ökostrom sind zum einen durch die Besonderheiten des Auftragsgegenstandes „Ökostrom“ bestimmt. Zum anderen ergibt sich der Verfahrensablauf, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, aus zwingenden vergaberechtlichen Vorschriften.

Durchgeführt wird ein Offenes Verfahren nach GWB/VgV

Öffentliche Auftraggeber können nach europäischem Vergaberecht und § 14 Abs. 2 S. 1 VgV zwischen zwei Arten des Vergabeverfahrens wählen: das offene und das nicht offene Verfahren. Bei beiden Verfahren soll ein möglichst großer Wettbewerb unter den Bietern erreicht werden; das erste beginnt mit einem Aufruf, sich unmittelbar mit einem Angebot zu beteiligen, das zweite mit einem Aufruf, sich für die Angebotsabgabe zu bewerben; damit stellt sich der Bewerber einer Vorauswahl, bevor er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

Das offene Verfahren ist streng formal aufgebaut. Es läuft nach festen Vorgaben und Schritten ab. Es ist bewusst transparent und überprüfbar gestaltet. Bieter können den in den §§ 155 ff. GWB vorgesehenen Rechtsschutz in Anspruch nehmen und Vergabeverfahren durch die Vergabekammern und – in zweiter Instanz – durch die Vergabesenate der Oberlandesgerichte überprüfen lassen. Die wichtigsten Verfahrensgrundsätze im offenen Verfahren sind gemäß § 97 GWB: ► Pflicht zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb ► Pflicht zur Gleichbehandlung der Bieter (Diskriminierungsverbot) ► Transparenzgebot ► Verhandlungsverbot, insbesondere über die Angebotspreise.

Der öffentliche Auftraggeber muss den Auftrag europaweit ausschreiben

wenn der Auftragswert die maßgeblichen Schwellenwerte erreicht oder übersteigt. Deshalb muss er vor der Ausschreibung den künftigen Auftragswert der Ökostromlieferung schätzen. Bei dieser Schätzung ist von der geschätzten Gesamtvergütung ohne Umsatzsteuer für die vorgesehene Ökostromlieferung in der gesamten Laufzeit des künftigen Vertrags auszugehen. Mögliche Optionen oder Vertragsverlängerungen sowie Prämien oder Zahlungen an den Bieter sind dabei zu berücksichtigen. Der Auftragswert ergibt sich damit vorliegend aus zwei Faktoren: ► den zu erwartenden Ökostromlieferentgelten und ► der Laufzeit des zu vergebenden Ökostromlieferauftrags.

Zunächst sind die zu erwartenden Ökostromlieferentgelte zu schätzen

Bei der Schätzung des Auftragswertes für einen All-inclusive-Stromliefervertrag (Stromlieferung einschließlich Netznutzung) sind alle Bestandteile des Strompreises einzubeziehen. Dies sind neben den Entgelten für die Lieferung und Abrechnung der Energie die Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, die Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), die Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV), die Entgelte für eventuell anfallende Blindarbeit (oberhalb der Abrechnungsfreigrenze), die Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), sowie die Stromsteuer. Soll hingegen nur die reine Ökostromlieferung ohne Netznutzung vergeben werden, sind für die Schätzung des Auftragswertes neben den Stromlieferentgelten lediglich die EEG-Umlage und die Stromsteuer zu berücksichtigen. Entgelte, die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden, sind nicht in die Schätzung des Auftragswertes einzubeziehen, denn diese Strompreisbestandteile werden bei einer reinen Ökostromlieferung ohne Netznutzung nicht vom Stromlieferanten, sondern vom örtlichen Netzbetreiber im Rahmen eines separat abzuschließenden Netznutzungsvertrags separat abgerechnet. Für die bei der Schätzung des Auftragswertes zu berücksichtigende Vertragslaufzeit enthält die Vergabeverordnung detaillierte Regelungen: Im Rahmen einer Ausschreibung von Ökostrom muss der Bieter nicht einen Gesamtpreis anbieten, sondern einen bedarfsabhängigen Arbeitspreis in ct/kWh. Berechnungsgrundlage für den geschätzten Auftragswert ist ► bei einem auszuschreibenden Ökostromliefervertrag mit einer Festlaufzeit bis zu 48 Monate (d.h. 4 Jahre) die jeweils vorgesehene Vertragslaufzeit, ► bei einem auszuschreibenden Ökostromliefervertrag mit einer Festlaufzeit von mehr als 48 Monaten bzw. mit einer kürzeren Laufzeit, aber einer vertraglich vereinbarten Verlängerungsmöglichkeit über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus. Ist z.B. in einem zwei- oder dreijährigen Ökostromliefervertrag vorgesehen, dass sich dieser jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht von einem der Vertragspartner gekündigt wird, ist die Vertragsdauer nicht absehbar.

Bei der Schätzung des Auftragswertes ist daher von dem geschätzten Auftragswert für möglicherweise 48 Monate (4 Jahre) auszugehen

Bei der Schätzung der Auftragswerte sind weitere Regelungen zu beachten, die alle darauf gerichtet sind, einer „Flucht aus dem Vergaberecht“ vorzubeugen: ► Bei losweiser Vergabe ist bei der Schätzung des Auftragswertes der Wert aller Lose zugrunde zu legen. ► Der Auftragswert darf nicht absichtlich so geschätzt oder aufgeteilt werden, dass der Auftrag dem Vergaberecht entzogen wird, z. B. indem nur die Ökostromlieferung an bestimmte Entnahmestellen ausgeschrieben wird und die Ausschreibung der Ökostromlieferung an weitere Entnahmestellen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. ► Bei Rahmenvereinbarungen erfolgt die Schätzung des Auftragswertes auf der Grundlage des geschätzten Gesamtwertes aller für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplanten Einzelaufträge, d. h. sämtlicher Einzelstromlieferverträge. Der nach den vorgenannten Grundsätzen geschätzte Auftragswert ist entscheidend für die weiteren vergaberechtlichen Anforderungen an die Ausschreibung des Ökostromliefervertrages. Der für die Anwendbarkeit des EU-Kartellvergaberechts maßgebliche Schwellenwert wird bei der Ausschreibung der Ökostromlieferung, die üblicherweise für mehrere Jahre erfolgt, regelmäßig überschritten.

Als konkreter Ausgangspunkt für die erste Schätzung des Auftragswertes können die letzten Jahresabrechnungen der Ökostromlieferung für alle auszuschreibenden Entnahmestellen dienen. Die Ökostrombezugskosten des Vorjahres (ohne Umsatzsteuer) sind mit der geplanten Vertragslaufzeit (meist 2 oder 3 Jahre, bei vertraglicher Verlängerungsmöglichkeit 4 Jahre) zu multiplizieren. Meist übersteigt der geschätzte Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert deutlich, so dass sich eine detaillierte Schätzung des Auftragswertes erübrigt. Der öffentliche Auftraggeber hat die Schätzung des Auftragswertes in seiner Vergabeakte vor Beginn der Ausschreibung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Berücksichtigung von Umweltanforderungen im Vergabeverfahren

Öffentlichen Auftraggebern steht es grundsätzlich frei, Umweltanforderungen an ihre Beschaffungsgegenstände zu stellen. Das gilt auch für den Beschaffungsgegenstand „Strom“. Für Klimaschutz ist der Ausbau erneuerbarer Energien unerlässlich und die Beschaffung von Ökostrom setzt eindeutige Signale für die Energiewende. Über diese Signale hinaus können öffentliche Auftraggeber den eigenen ökologischen Fußabdruck im Hinblick auf THG-Emissionen reduzieren, wenn sie ihren Strombedarf durch Ökostrom mit bestimmten Qualitätsmerkmalen decken. Bei der Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom verfügen sie über zwei vergaberechtliche Ansatzpunkte, um die Umweltfreundlichkeit der Stromerzeugung zu berücksichtigen: ► Mindestanforderungen an den Auftragsgegenstand ► Zuschlagskriterien. Öffentliche Auftraggeber können zunächst den an ihre Entnahmestellen zu liefernden Strom in der Leistungsbeschreibung explizit als Strom aus erneuerbaren Energien definieren. Auf Angebote, welche die vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

Unser Ausschreibungskonzept

Unser Konzept zur Beschaffung von Ökostrom hat sich in mehreren Ausschreibungen praktisch bewährt und wird laufend fortentwickelt. Das Konzept stellt durch seine hohen Anforderungen an die Ökostromqualität sicher, dass es zu einem Umweltnutzen durch die Lieferung des ausgeschriebenen Ökostroms kommt. Es ► stellt hohe Anforderungen an die eingesetzten erneuerbaren Energieträger und ► verpflichtet den Auftragnehmer zur (gegebenenfalls anteiligen) Stromlieferung aus konkret zu benennenden Neuanlagen, die nur wenige Jahre alt sind. Die Erfahrung aus den bislang durchgeführten Ausschreibungen zeigt, dass die Beschaffung von Ökostrom für öffentliche Auftraggeber nur mit geringen spezifischen Mehrkosten verbunden ist. Sie ist daher mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen vereinbar.

Die bislang durchgeführten Ausschreibungen von Ökostrom führten im Vergleich zu einer Lieferung von konventionellem Strom jeweils zu spezifischen Mehrkosten für Ökostrom zwischen 0,2 und 0,3 ct/kWh zuzüglich Umsatzsteuer. Das entspricht rund 1,4 % des Gesamtstrompreises.

Unsere Arbeitsschritte

… im Vergabeverfahren zur Lieferung von Ökostrom bis zum Lieferbeginn: ► ggf. Vorinformation im Supplement zum Amtsblatt der EU ► Erstellung eines Zeitplans sowie eines Projektablaufplans ► Konzeption des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Ökostrom ► ggf. Kündigung bestehender Stromlieferverträge ► Datenerfassung für die auszuschreibenden Entnahmestellen ► Erstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere Formulierung der Zuschlagskriterien und des abzuschließenden Liefervertrags ► Vergabebekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU (und eventuell zusätzlich in nationalen Bekanntmachungsmedien) ► Bereitstellung der Vergabeunterlagen an interessierte Bieter ► schriftliche Beantwortung von Anfragen, Hinweisen und Rügen einzelner Bieter, ggf. in diesem Zuge Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen mit entsprechender Information an alle Bieter, die sich gemeldet haben; dann notfalls auch Verlängerung der Angebotsfrist ► Eingang der Angebote, Registrierung der Angebote ► protokollierte Angebotsöffnung (Submission) ► dokumentierte Angebotsprüfung ► ggf. Aufklärung des Angebotsinhalts ► dokumentierte Angebotswertung ► dokumentierte Vergabeentscheidung des Auftraggebers ► Vorabinformation über das Ausschreibungsergebnis an alle nicht berücksichtigten Bieter ► Einhaltung der 15- bzw. 10 Tage Wartefrist vor Zuschlagserteilung ► Zuschlagserteilung ► Ausfertigung und Unterzeichnung des Ökostromliefervertrages ► Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag im Supplement zum Amtsblatt der EU ► Vertragsdurchführung, Lieferbeginn

Der öffentliche Auftraggeber sollte bei Lieferbeginn zum 1. Januar des Folgejahres spätestens im 2. Quartal des letzten Lieferjahres mit der Vorbereitung der europaweiten Ökostromausschreibung beginnen

Gewinnt ein Bieter die Ausschreibung, der bisher nicht Stromlieferant des öffentlichen Auftraggebers war, so hat er die Stromlieferung beim jeweiligen Netzbetreiber spätestens zehn Werktage vor Lieferbeginn anzumelden. Der jeweilige Netzbetreiber hat den Lieferantenwechsel innerhalb von maximal drei Wochen abzuwickeln, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber. Im Falle eines Lieferantenwechsels können bei der Anmeldung der Entnahmestellen Einzelfragen auftreten, die vor Lieferbeginn zwischen dem neuen Lieferanten und dem jeweiligen Netzbetreiber zu klären sind. Deswegen sollte der Auftraggeber dem neuen Lieferanten einen deutlich über die Mindestfrist von zehn Werktagen hinausgehenden Zeitraum für die Anmeldung der Belieferung der Entnahmestellen einräumen. Praxistipp Nach Zuschlagserteilung sollte dem erfolgreichen Bieter (d. h. dem künftigen Lieferanten) vor Lieferbeginn ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen für die Anmeldung der Belieferung der Entnahmestellen beim jeweiligen örtlichen Netzbetreiber und für Klärfälle zur Verfügung stehen. Bei Lieferbeginn zum 1. Januar eines Jahres (Regelfall) sollte der Zuschlag spätestens Anfang/Mitte November des Vorjahres erteilt werden.

Das eigentliche Vergabeverfahren beginnt mit der Versendung der Vergabebekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der EU

Sie ist mit elektronischen Mitteln vom öffentlichen Auftraggeber zu übermitteln. In der Vergabebekanntmachung gibt der öffentliche Auftraggeber die Absicht der Auftragsvergabe und weitere Informationen bekannt. Die Vergabebekanntmachung ist vom Auftraggeber nach dem im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986 enthaltenen Muster zu erstellen. In diesem Muster sind alle Informationen über den zu vergebenden Auftrag und das Vergabeverfahren vorgegeben, die der Auftraggeber mit der Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen hat. Die europäische Internetseite http://simap.ted.europa.eu/ stellt das entsprechende Formular zur Bekanntmachung der Vergabe eines öffentlichen Auftrags kostenlos zum Download zur Verfügung. Dieses Formular kann der öffentliche Auftraggeber am Computer selbst ausfüllen und direkt auf elektronischem Wege per E-Mail an das Amt für Veröffentlichungen der EU weiterleiten.

Das Vergabeverfahren ist von Anfang an fortlaufend zu dokumentieren

Die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen im Vergabeverfahren hat der Auftraggeber in einer umfassenden Vergabedokumentation, auch Vergabevermerk genannt, fortlaufend festzuhalten. Die Verpflichtung zur Erstellung einer Vergabedokumentation dient auch der transparenten Gestaltung des gesamten Vergabeverfahrens. Die Vergabedokumentation soll eine Überprüfbarkeit der im Rahmen des Vergabeverfahrens getroffenen Maßnahmen, Feststellungen und Entscheidungen gewährleisten. Darüber hinaus kommt ihr eine wesentliche Beweisfunktion zu, die in einem möglichen Nachprüfungsverfahren von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Auftraggebers sein kann.

Die Vergabeunterlagen bestehen aus ► dem Anschreiben, ► ggf. den Bewerbungsbedingungen und ► den Vertragsunterlagen

Die Vertragsunterlagen bestehen aus ► der Leistungsbeschreibung (einschließlich des Leistungsverzeichnisses), ► den Vertragsbedingungen (Muster-Ökostromliefervertrag) und ► den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B – Ausgabe 2003).

Der Auftraggeber sollte für die Preisangebote und alle gewünschten Angaben der Bieter Formulare in den Vergabeunterlagen vorgeben, die die Bieter auszufüllen haben

Auf diese Weise ist die Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der Angebote am besten gewährleistet. Folgende Formulare ergeben sich aus den Bestimmungen der VgV und haben sich in der Praxis bewährt: Checkliste zu den Formularen in den Vergabeunterlagen ► Angebot (Formblatt) ► Preisblatt ► Eigenerklärung zur Eignung ► Eigenerklärung zum Unternehmen ► Liste der Referenzen ► Ggf. Erklärung einer Bietergemeinschaft ► Ggf. Erklärung zur beabsichtigten Beauftragung von Unterauftragnehmern

Die Leistungsbeschreibung für eine europaweite Ausschreibung von Ökostrom hat in aller Regel folgenden Inhalt

► Verzeichnis der Entnahmestellen mit den erforderlichen Daten (Leistungsverzeichnis) ► sonstige Informationen und Hinweise zur Ökostromlieferung ► Lieferumfang (ggf. bezogen auf Lose) ► Lieferzeitraum ► Preisblatt für die Strompreisangebote der Bieter ► Zuschlagskriterien ► Künftiger Stromliefervertrag

Der Auftraggeber hat bei einer europaweiten Ausschreibung von Ökostrom in den Vergabeunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien anzugeben und zu gewichten

Die Kenntnis der Zuschlagskriterien ist für die Bieter zwingende Voraussetzung, ihr Angebot zu erstellen. Um die Zuschlagskriterien für die Bieter so transparent wie möglich zu machen, sollte der Auftraggeber sie sowohl in der Vergabebekanntmachung als auch in der Leistungsbeschreibung angeben. Das wesentliche Kriterium ist das des wirtschaftlichsten Angebotes. Dies bedeutet, dass bei der Zuschlagserteilung nicht zwingend nur der angebotene Preis zu berücksichtigen ist. Es können weitere Kriterien aufgestellt werden, nach denen das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und die Zuschlagsentscheidung getroffen werden soll. Bei der Festlegung verschiedener Zuschlagskriterien hat der öffentliche Auftraggeber zu beachten, dass der Preis der Stromlieferangebote ein wichtiges, die Vergabeentscheidung substantiell beeinflussendes Entscheidungskriterium bleiben muss und nicht marginalisiert werden darf. Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Wertungsanteil des Angebotspreises nicht unter 50 % festgelegt wird. Die Festlegung der Zuschlagskriterien in der Vergabebekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen ist für den öffentlichen Auftraggeber bindend. Bei der Wertung der Angebote berücksichtigt der Auftraggeber entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die er in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt hat. Eine Änderung der Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren ist unzulässig. Im Ausschreibungskonzept wird der niedrigste Angebotspreis als einziges Zuschlagskriterium empfohlen. Unter allen Angeboten, welche die vom Auftraggeber vorgegebenen Mindestanforderungen an die Ökostromqualität erfüllen, ist in diesem Fall der Zuschlag auf das Angebot zur Ökostromlieferung mit dem niedrigsten Angebotspreis zu erteilen. Ein einfacher Preisspiegel reicht für die Angebotswertung aus. Im Rahmen der Angebotswertung wird der niedrigste Angebotspreis für die vom Bieter angebotenen Lieferung von Ökostrom ermittelt. Hinzu kommen – bei allen Angeboten einheitlich – Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern.

Der Muster-Ökostromliefervertrag ist wie die Leistungsbeschreibung Bestandteil der Vertragsunterlagen und wird vom Auftraggeber vorgegeben

Im Ökostromliefervertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Die Bieter dürfen ihren Angeboten keine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legen, andernfalls wäre das Angebot auszuschließen.

Der Stromliefervertrag enthält im Wesentlichen folgende Regelungen

Inhalt des Stromliefervertrages ► Art und Umfang der Stromlieferung ► Pflicht des Lieferanten zur Einhaltung sämtlicher Anforderungen an die Ökostromqualität im Lieferzeitraum ► Nachweispflichten des Lieferanten über die Ökostromqualität ► Anforderungen an die Stromlieferung (Wechsel- oder Drehstrom, Frequenz, bedarfsabhängige Lieferung, Herkunft und weitere besondere Anforderungen) ► Definition der Anschluss- und Übergabestellen ► Möglichkeit des Auftraggebers zur Errichtung und zum Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen ► Regelung über Netzanschluss und Netznutzung ► Messung an den Entnahmestellen ► Stromlieferpreise ► Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen ► Datenbereitstellung ► Vertragslaufzeit und Verlängerungsmöglichkeit ► Lieferunterbrechung und Haftung ► ggf. Sicherheiten (z. B. Vertragserfüllungsbürgschaft) ► ggf. Sonderkündigungsrechte und Vertragsstrafen (z. B. in Bezug auf die nachweisliche Lieferung von Ökostrom) ► Abrechnung bestimmter Strompreisanteile in der jeweiligen Höhe (z. B. EEG Umlage, Netzentgelte, Steuern etc.) ► Rechtsnachfolge ► wesentliche Vertragsbestandteile ► Beilegung von Meinungsverschiedenheiten ► Schlussbestimmungen

Vergabe GUVH – IT-Dienstleistungsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: AP2022-015 gestartet

Vergabe GUVH - IT-Dienstleistungsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: AP2022-015 gestartet

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
Postanschrift: Am Mittelfelde 169
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: info@guvh.de
Telefon: +49 05118707-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lukn.de/

I.3)Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6R83W/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6R83W

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5)Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung

II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

GUVH – IT-Dienstleistungsunterstützung

Referenznummer der Bekanntmachung: AP2022-015

II.1.2)CPV-Code Hauptteil

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.1.3)Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover betreibt am Standort Hannover einen zentralen Rechenzentrumsbetrieb für ca. 240 Mitarbeiter.

Neben dem Rechenzentrumsbetrieb werden alle erforderlichen IT-Services eigenverantwortlich aus einer Hand zur Verfügung gestellt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert

II.1.6)Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: ja

Angebote sind möglich für alle Lose

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung bei der Administration der virtuellen Serverinfrastruktur

Los-Nr.: LOS 1

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 1: Unterstützung bei der Administration der virtuellen Serverinfrastruktur und Datensicherung (ESX, SAN, Storage, Veeam Backup & Replication) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Bereitstellen von vCenter, VM-Ware Hosts und VMs

Bereitstellen von Volumes und LUNs

Qualifizierung und Installation v. Updates (Hard- und Software)

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Unterstützung bei der Administration, Konfiguration und Fehlerbehebung des SAN

Einbindung/ Management des Shutdown-Managements USV

Rudimentäre Administration von Servern auf Linux – Basis

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft Produkten und der Administration von Microsoft Clients

Los-Nr.: LOS 2

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 2: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft Produkten sowie Unterstüt-zung bei der Administration von Clients (PCs, Notebooks) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

MS Verzeichnis- und Netzwerkdiensten (DNS, DHCP, Active Directory)

MS Windows Server 2012 und neuer

Design und Pflege von Gruppenrichtlinien

Exchange – Administration mit OWA (WAP / ADFS)

Office 2019 + neuer

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Beratungen bei Lizenzfragen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft 365 / Azure

Los-Nr.: LOS 3

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 3: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft 365 / Azure -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Wartung + Know How Transfer Office 365

MS Verzeichnis- und Netzwerkdiensten (Azure Active Directory)

Synchronisation mit Azure AD Connect

Softwareverteilung mit Intune/MECM

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Beratungen bei Lizenzfragen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Citrix Produkten

Los-Nr.: LOS 4

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 4: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Citrix Produkten -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Bereitstellen/Warten von Workern, Desktop Brokern, Lizenzservern, Load Balancer, Gateway,

Provisioning Services und der dazugehörigen vDisks sowie WEM und ELM

Bereitstellen/Warten XenServer Host

Qualifizierung und Installation v. Updates

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration des Netzwerkes und der Netzwerksicherheit

Los-Nr.: LOS 5

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 5: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration des Netzwerkes / der Netzwerksicherheit (LAN und WAN und Firewallsystemen (Fortinet) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

VLAN

802.1X, LAG, STP, Stacking, Routing

Fortigate

Forti Analyzer

SafeNet Token

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Datenbankservern (MS SQL / Oracle)

Los-Nr.: LOS 6

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 6: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Datenbankservern (MS SQL / Oracle) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Fachliche Beratung / Umsetzung bei Anforderungen

Fehleranalysen und -korrekturen

Performanceüberwachung

Fachliche Begleitung bei Fehlern

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

II.2)Beschreibung

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung bei der Administration von Trend Micro Produkten

Los-Nr.: LOS 7

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2.3)Erfüllungsort

NUTS-Code: DE929 Region Hannover

Hauptort der Ausführung:

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Am Mittelfelde 169 30519 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

LOS 7: Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von TrendMicro Produkten (Office Scan, Endpoint Encryption, Device Control, Vulnerability Protection, Control Manager, Deep Security) -> ca. 60 Stunden pro Jahr

Aufgaben u.a.:

Qualifizierung und Installation v. Updates

Fehleranalysen und -korrekturen der Installation

Performance- und Funktionsüberwachung

Fachliche Beratung bei Design-Fragen und Systemerweiterungen

Anfertigen und Pflegen von Dokumentationen und Tätigkeitsnachweisen

Unterstützung bei der Administration, Konfiguration und Fehlerbehebung

Unterstützung / Schulung bei der Einführung neuer Komponenten und Versionen

Regelmäßige Betrachtung, mit Umsetzungs- und Verbesserungsvorschlägen bei Auffälligkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien

Preis

II.2.6)Geschätzter Wert

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/08/2022

Ende: 31/07/2026

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Generelle Informationen, die für alle Lose gelten

Für jedes Los ist die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline mit einer Reaktionszeit von höchstens 4 Stunden zu gewährleisten. Diese muss mindestens folgende Merkmale aufweisen:

Lösungszeit für Störungen: next business day

Meldeweg und Servicekommunikation: E-Mail und Telefon

Servicebericht: ja

Geschätzte Calls pro Monat (pro Los): 3-6

Servicezeit: Mo-Fr: 8-17 Uhr

Der Auftraggeber ist generell nicht zu einer bestimmten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Arbeitsstunden vergütet.

(Dies gilt nicht für die Bereitstellung einer Störungsannahme- und Tickethotline – diese Leistung wird unab-hängig von der Inanspruchnahme monatlich als Pauschale vergütet.)

Sollten Vor-Ort Einsätze bei dem Auftraggeber erforderlich sein, werden diese gemäß der angegebenen Pau-schale (Hin- und Rückfahrt) im Preisblatt vergütet. Der Auftraggeber geht von circa 3 Vor-Ort Einsätzen pro Los und pro Jahr aus. Es werden nur tatsächlich in Anspruch genommene Vor-Ort Einsätze vergütet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen

III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1

Angaben zur Eignung

1.1

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.2

Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters fordert der Auftraggeber die Vorlage folgender Eigenerklärungen:

1.2.1 entsprechende Bankerklärungen;

1.2.2 Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;

1.2.3 Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen;

1.2.4 eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten drei Geschäftsjahre, nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Werbung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung

IV.1.1)Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2)Verwaltungsangaben

IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 18/06/2022

Ortszeit: 12:00

IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6)Bindefrist des Angebots

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022

IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Tag: 18/06/2022

Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6R83W

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

18/05/2022

AxProjects: Durchführung eines Vergabeverfahrens unterhalb des EU-Schwellenwertes

AxProjects: Durchführung eines Vergabeverfahrens unterhalb des EU-Schwellenwertes

Wir unterstützen den öffentlichen Auftraggeber bei der Abarbeitung der Aufgaben in

1. Vorbereitungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)
2. Bearbeitungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)
3. Verhandlungsphase (Aufgaben des Auftraggebers in Zusammenarbeit mit dem Bieter)
4. Wertungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)

Zu 1. Vorbereitungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)
• Festlegung Auftragsumfang (Zielsetzung definieren, Bedarfsprogramm erstellen, geschätzte Baukosten, Termine definieren, Einstellung im Haushalt)
• Festlegung der bau- und planungsrechtlichen Anforderungen für das Grundstück
• Festlegung der Eignungskriterien für die Bekanntmachung, zum Beispiel:
– Nachweis Eintragung in das Berufsregister
– Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
– ggf. Nachweis Jahresumsatz
– max. 1-2 realisierte Referenzprojekte ,aus denen die Arbeitsweise und die Qualität angemessen ersichtlich sind
• Festlegung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung im Verhandlungsgespräch, Erstellen einer Matrix, zum Beispiel:
– Sehr hohe Gewichtung: Nachweis der zu erwartenden Qualität der Leistung, wirtschaftliche/architektonische Aspekte, Teamqualität;
– Weniger hohe Gewichtung: Honorar (Differenzierung nach Honorarparametern, wie z.B. Bewertung mitzuverarbeitende Bausubstanz,
Umbauzuschlag, Honorarsatz (Mindestsatz, Mittelsatz etc.), Nebenkosten, Honorar besondere Leistungen;
– Niedrige Gewichtung: Vertrag (Vertragsentwurf ist Verhandlungsgegenstand im Verhandlungsgespräch und bewertbar);
• Erstellung der Vergabeunterlagen
– Aufgabenbeschreibung: Raumprogramm, funktionale Anforderungen, Angaben Kostengruppen 200 – 700, Bauvolumen, Termine Bauvorhaben;
– Verfahrensbedingungen: Ansprechpartner, Zuschlagskriterien definieren, Erläuterung der Verfahrensschritte, Angabe zur Präsentationsform (Tischvorlage, Hand-Out), formale Vorgaben an die Angebote, Frist zur Bearbeitungszeit bis zum Verhandlungsgespräch (mind. 2 Wochen);
• Vertragsentwurf

Zu 2. Bearbeitungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)
• Auswahl der Bewerber durch formale und inhaltliche Prüfung der Teilnahmeanträge, ggf. Nachforderung fehlender Unterlagen,
• Anwenden und dokumentieren der vorab definierten Eignungskriterien,
• Nach Prüfung der Eignungskriterien ist weitere Reduzierung der Bewerber durch Losverfahren möglich,
• Kurze, schriftliche Begründung an die nicht berücksichtigten Bewerber versenden,
• Versendung der Vergabeunterlagen an die ausgewählten Bieter.

Zu 3. Verhandlungsphase (Aufgaben des Auftraggebers in Zusammenarbeit mit dem Bieter)
• Auswertung der Unterlagen,
• Nachfordern fehlender Unterlagen,
• ggf. Korrektur einfordern HOAI-widriger Angebote,
• Verhandlungstermine mit den Bietern, Präsentation des Bieters (Tischvorlage, Hand-Out)
• Aufklärung offener Fragen des Auftraggebers und des Bieters,
• Verhandlung der Vertrags- und Honorarfragen,
• ggf. Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot an alle Bieter mit den gleichen Grundlagen (wenn sich Änderungen ergeben haben).

Zu 4. Wertungsphase (Aufgaben des Auftraggebers)
• Wertung der Bieterpräsentation und formale Prüfung der Angebote nach den vorab bekannt gemachten Zuschlagskriterien und der erstellten Wertungsmatrix;
• Entscheidung zur Vergabe des Auftrages an einen Bieter fällt,
• Information an die erforderlichen Gremien (Stadtverordnete, Gemeindevertreter etc.) über die Vergabeempfehlung,
• Schriftliche Begründung an die nicht berücksichtigten Bieter versenden.
Hinweis: Wenn Lösungsvorschläge in Skizzenform in einem ‚schlanken‘ Vergabeverfahren eingefordert werden, dann gilt Folgendes zu beachten:
• zu 1. Vorbereitungsphase: Bewertung in den Zuschlagskriterien festlegen; in den Vergabeunterlagen die inhaltlichen Anforderungen und die Angabe der äußeren Form der Lösungsvorschläge genau definieren, z.B. max. 3 DIN A3-Blätter, Darstellung nur in Skizzenform. Darüberhinausgehende Darstellungen sind nicht erwünscht und fließen nicht in die Bewertung ein.
• zu 1. Erstellung der Vergabeunterlagen: Honorierung gemäß aktuell geltender HOAI einhalten und für die Lösungsvorschläge in Skizzenform festlegen;
• zu 3. Verhandlungsphase: Verhandlungstermine mit den Bietern, Präsentation der Bieter mit Lösungsvorschlag in Skizzenform;
• zu 4. Wertungsphase: Wertung der Lösungsvorschläge in Skizzenform erfolgt unter Hinzunahme externer Fachkundiger.

Dokumentationspflicht gilt über das gesamte Vergabeverfahren hinweg.

Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT – im Zweifel: sicher!

AxProjects: Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT – im Zweifel: sicher!

Handelt es sich bei den Abschnitten einer abschnittsweisen Sanierung eines Gebäudes um selbständige Maßnahmenpakete? Es sprechen vielfach gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei so definierten bzw bezeichneten Maßnahmepaketen um zeitlich versetzte Maßnahmen handelt, die sich auf dasselbe Gebäude beziehen, das lediglich in mehreren Bauabschnitten saniert wird. Hier sollte im Sinne des sichersten Weges eine Gesamtbetrachtung angestellt werden. Bei der Schätzung des Auftragswerts ist von dem voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen.

Was zu dem Auftrag, dessen Wert zu schätzen ist, gehört, ist anhand einer funktionalen Betrachtungsweise zu ermitteln. Bevor eine Aufteilung in verschiedene Aufträge erfolgen darf, sind organisatorische, inhaltliche, wirtschaftliche und technische Zusammenhänge zu berücksichtigen. Ein einheitlicher Auftrag ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der eine Teil ohne den anderen keine sinnvolle Funktion zu erfüllen vermag. Besteht zwischen zwei Bauvorhaben kein so enger Zusammenhang, dass der eine Komplex nicht ohne den anderen genutzt werden kann, führt die damit mögliche getrennte funktionale Nutzung zu der Annahme verschiedener Vorhaben (OLG Schleswig, Beschl. v. 07.01.2021 – 54 Verg 6/20).

Das führt dazu, dass auch das erste Maßnahmenpaket als Bestandteil der Gesamtmaßnahme anzusehen ist und weil die Gesamtmaßnahme EG-weit auszuschreiben ist grundsätzlich auch das erste Maßnahmenpaket EG-weit auszuschreiben ist.

Es gilt: § 3 (7) VgV: Kann das beabsichtigte Bauvorhaben oder die vorgesehene Erbringung einer Dienstleistung zu einem Auftrag führen, der in mehreren Losen vergeben wird, ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen. Bei Planungsleistungen gilt dies nur für Lose über gleichartige Leistungen. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Gesamtwert den maßgeblichen Schwellenwert, gilt diese Verordnung für die Vergabe jedes Loses.

Es gilt also, die auch aus VgV-Verfahren bekannten Fehlentwicklungen zu vermeiden, die dazu führen,  dass Vergaben zumeist nur an sehr große oder spezialisierte Büros erfolgen – zumal Planungsaufgaben im Unterschwellenbereich schon immer als Türöffner fungiert haben, um solchen Büros den Zugang zum Markt öffentlicher Planungsaufträge zu verschaffen, die bisher nicht oder nur wenig für die öffentliche Hand tätig waren. Wie ein sinnvolles bzw. angemessenes Auswahlverfahren unterhalb des VgV-Schwellenwertes aussehen kann, das den Interessen sowohl der Auftraggeber als auch der Bieterseite gerecht wird, wirft für öffentliche Auftraggeber und kommunale Verwaltungen viele Fragen auf:

– Wann und wie sollte ein Auftrag bekannt gemacht werden?

– Wie muss die Auswahl organisiert sein?

– Wie können regionale Bewerberberücksichtigt werden?

– Wie kann man Berufsanfängern und kleineren Büroeinheitengerecht werden?

– Wie geht man mit zu hohen Bewerberzahlen um?

– Wie sollte das Verfahren gegenüber Bewerbern transparent gemacht werden?

– Wie müssen oder sollen Honorarangebote Eingang in die Bewertung finden?

Unsere nachfolgenden Handlungsempfehlungen skizzieren daher, wie die Methodik einer Vergabe unter dem Schwellenwert aussehen kann, die keine unnötig hohen Hürden aufbaut und die Auftraggeberseite dennoch zu einem klaren und inhaltlich belastbaren Vergabevorschlag führt. Insgesamt soll dabei sichergestellt sein, dass

– eine der Bauaufgabe angemessene Art der Angebotseinholung gewählt wird

– Bewerber erkennen können, welche Anforderungen gestellt werden und ob eine Bewerbung sich lohnt

– Auftraggeber flexibel handhabbare  und individuell kombinierbare Instrumente erhalten, mit denen Verfahren sinnvoll gestaltet werden können

– lösungsbezogene Kriterien integriert werden können, um der architektonischen Qualität das angemessene Gewicht zu verleihenԁ die Entscheidungsfindung für die am Verfahren beteiligten Planungsbüros nachvollziehbar dokumentiert und mitgeteilt wird.

Die Art der Angebotseinholung ist vorbehaltlich länderspezifischer Sonderregelungen frei wähl bar und kann von einer Aufforderung an eine Reihe potenzieller Auftragnehmer – z. B. auf der Basis vorliegender Initiativbewerbungen – über eine Presseinformation, eine Zeitungsanzeige, die Veröffentlichung auf dem eigenen Internetportal bis hin zu einer Veröffentlichung auf einschlägigen Vergabeplattformen gehen. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass eine zu breite Streuung die Chancen regional ansässiger, junger und kleiner Büros schmälert. Die Formulierung eines regionalen Zulassungsbereichs ist allerdings auch bei Unterschwellenvergaben unzulässig.

Entscheidend für eine chancengleiche Ausgestaltung des Auswahlverfahrens ist, dass die geforderten Nachweise präzise die Mindestanforderungen beschreiben, die damit im Sinne von Ja-Nein-Kriterien abprüfbar sind, im ersten Schritt aber keiner weiteren Wertung oder Gewichtung unterzogen werden. Art und Umfang der geforderten Referenzen bzw. Anforderungen an die Bewerber sind aus der konkreten Aufgabe abzuleiten und müssen in Relation zum Auftragsgegenstand stehen.

REFERENZEN
Es sollten nicht mehr als ein bis zwei Referenzprojekte gefordert werden, das Investitionsvolumen der Referenzprojekte wird als akzeptabel angesehen, wenn es 50 Prozent des zu vergebenden Auftrags erreicht. Eine zeitliche Eingrenzung nachzuweisender Referenzobjekte macht wenig Sinn, da im Zuge von Baumaßnahmen erworbene Erfahrungen lange Bestand haben.

ANFORDERUNGENAN BÜRO UNDTECHNISCHE AUSSTATTUNG
Sofern auftragsrelevant, z.B. sofern terminlich begründet, ist es denkbar, eine Erklärung über die im Büro für die Bewältigung der Aufgabe zur Verfügung stehenden Mitarbeiter zu verlangen. Für Aufträge unterhalb des Schwellenwertes sind in der Regel ein bis zwei Mitarbeiter zusätzlich zum Büroinhaber als ausreichend anzusehen. Die Forderung nach einer höheren Mitarbeiterzahl stünde in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Ertrag des Auftrags. Da der – jederzeit aufrüstbaren –technischen Ausstattung eines Büros als Vergabekriterium keine wesentliche Rolle zukommt, sollte auf diesen Punkt verzichtet werden.

LOSVERFAHREN
Andere als die aufgeführten Unterlagen lassen inhaltlich keine weiteren Erkenntnisse über die Bewerber erwarten und führen nur zu unverhältnismäßigem Aufwand bei allen Beteiligten. Bei den aufgeführten Beispielen ergeben sich damit Kriterien, die eine Vielzahl von Büros erfüllen können und die daher kaum vergaberelevant sein werden. Interessenten wird aber auf diese Weise signalisiert, ob ihre Bewerbung überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann. Alle Bewerber, die die hiergenannten Nachweise erbringen können, haben die grundsätzlich erforderliche fachliche Qualifikation und können in der Verhandlung im Hinblick auf die individuelle und auch differenzierter zu beurteilende Qualität der Referenzen beurteilt werden. Für die Verhandlung wird im Allgemeinen eine Zahl von maximal fünf Teilnehmern als sinnvoll anzusehen sein. Sofern die Zahl qualifizierter Bewerber deutlichüberschritten wird, empfiehlt sich die Zwischenschaltung eines Losverfahrens. Wenn mit dieser Option gerechnet wird, kann es sinnvoll sein, ein oder zwei Teilnehmer vorab auszuwählen und in der Bekanntmachung zu benennen.

GEWICHTUNG  DER ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Zuschlagskriterien stellen die für die Vergabe entscheidenden Kriterien dar und kommen damit in der abschließenden Verhandlung zum Tragen. Die hier genannte Gewichtung ist nicht mehrnachträglich korrigierbar, bedarf also sorgfältiger Überlegung. Von der Sache her ist es geboten, den Schwerpunkt auf architekturbezogene Kriterien zu legen, da das Gebäude als langfristiges Ergebnis das Vergabeverfahren und damit Verfahrensfragen und formale Aspekte überdauert. Dies kann alternativ die Gewichtung eines Wettbewerbsergebnisses sein oder die Bewertung von Lösungsskizzen, die für die Verhandlung erarbeitet und vorgestellt werden, oder die Bewertung realisierter Referenzprojekte. Dabei kommen Kriterien wie ästhetische Qualität, Funktionalität sowie Wirtschaftlichkeit und Kosteneinhaltung in Frage. Wird keines dieser architekturbezogenen Kriterien herangezogen, so bleibt als wesentliches Zuschlagskriterium die Projektorganisation, also die Bewertung des vorgesehenen Projektverantwortlichen, ggf. des weiteren vorgesehenen Personals, der Vertrautheit mit Baumaßnahmen der öffentlichen Hand, Angaben zur Objektüberwachung sowie der Umgang mit Leistungsstörungen und Nachträgen. Das Architektenhonorar als letztes Zuschlagskriterium ist grundsätzlich auf Grundlage der HOAI zu ermitteln, die Bewerber können jedoch Zu oder Abschläge berechnen. Zusammen mit Spielräumen bei den Nebenkosten, Umbauzuschlägen und besonderen Leistungen tritt damit der Preiswettbewerb zum Leistungswettbewerb hinzu. Um dem bei Oberschwellenvergaben gegebenen Primat des Leistungswettbewerbs auch unter der Schwelle Rechnung zu tragen, sollte der Preiswettbewerb mit maximal 20 Prozent gewichtet werden. Für die Einordnung eines Vorhabens in die Honorarzone ist eine Punktebewertung erforderlich, die eine Ermittlung des Schwierigkeitsgrades voraussetzt. Da die HOAI selbst hierfür keine abschließende Anleitung liefert, wird auf einschlägige Bewertungstabellen verwiesen (z. B. Locher/Koeble/Frick: Kommentar zur HOAI oder Rainer Eich: Ausfüllhilfen für Honorarzone. Honorarsatz. Umbauzuschlag)

TRANSPARENZ
Bei der Angebotseinholung sollten die Schritte des Verfahrens in der gebotenen Kürze aber auch soweit erschöpfend beschrieben werden, dass die Bewerber dem Sinn nach wissen, wie das Auswahlverfahren konzipiert ist. Die Beurteilung von Referenzen erfordert im Übrigen immer ein qualifiziert besetztes Gremium. Der Versand der Niederschriftmit der Begründung der getroffenen Auswahl und der tabellarischen Aufstellung der Honorarangebote ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens, dient der Transparenz und schützt auch den Auftraggeber vor ungerechtfertigten Mutmaßungen und Vorwürfen.

AUFWANDREDUZIEREN
Mit dem oben skizzierten Auswahlverfahren wird der Aufwand auf Seite der Teilnehmer wie der Vergabestelle auf einem vertretbaren Maß gehalten und gleichzeitig eine klare Festlegung getroffen, wie viele Bewerber sich einer differenzierten Überprüfung unterziehen müssen. Durch das integrierte Losverfahren wird gleichzeitig auch kleinen Büros und Berufsanfängern eine faire Chance gegeben, ihre Qualifikation unabhängig von quantitativen Aspekten (Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl der technischen Ausstattung etc.) gegenüber etablierten und großen Büros zu beweisen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.

Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT (2)

AxProjects: Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT (2)

FALLKONSTELLATION 2: UMBAU/TEILERWEITERUNG GRUNDSCHULE FÜR MENSA- UND GANZTAGESBEREICH

Schwierigkeitsgrad: normal
Anforderung an Bewerber: gestalterische Kompetenz
Losverfahren: als Option
Durchführung eines Wettbewerbs: nicht sinnvoll, da kleinteilig im Bestand
Darstellung skizzenhafter Lösungsansätze: exemplarisch für Aufenthaltsbereich

VERGABEBEKANNTMACHUNG

I. AUFTRAGGEBER
Gemeinde Musterstadt
Zu Hdn. Herrn Mustermann
12345 Musterstadt
Telefon 0123 . 456788
Fax 0123 . 456789
mustermann@musterstadt.de
www.musterstadt.de

II. BEZEICHNUNG DES AUFTRAGS
Umbau Erweiterung Grundschule Musterstadt für Mensa- und Ganztagesbereich

III. BESCHREIBUNG/ GEGENSTAND DES AUFTRAGS
Planungsleistungen für Gebäude LPH 1–9 gemäß § 34 HOAI, Gesamtinvestitionsvolumen 950.000 Euro brutto (KG 300–400)

IV. ORT DER AUSFÜHRUNG
Musterstadt

V. OPTIONEN
keine

VI. ZEITPUNKT
Beginn der Maßnahme: 01.07.2021

VII. GEFORDERTE NACHWEISE
Technische Leistungsfähigkeit

1. Nachweis der Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt(in)

2. Eigenerklärung zu zwei Hochbauprojekten, darunter mindestens eine Umbauplanung (LPH 1–5 § 34) mit einem Investitionsvolumen von mindestens
500.000 Euro mit Aussagen zu Bauherrenschaft, Kosten und Terminen; je eine Abbildung, die das Gesamtprojekt visualisiert. Alternativ zu einem realisierten Projekt kann auch ein Wettbewerbserfolg, eine Veröffentlichung o. ä. eingereicht werden

3. Eigenerklärung, dass das Architekturbüro im Mittel der letzten zwei Jahre über (inklusive Inhaber) mindestens drei technische Mitarbeiter verfügt hat

4. Angabe, ob Leistungen weiter vergeben werden sollen

VIII. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung

– zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(in) nach § 1 Abs. 1 NArchtG berechtigt sind

Juristische Personen,

die am Tage der Bekanntmachung

– ihren Geschäftssitz im oben genannten Gebiet haben und
– zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der ausgeschriebenen Aufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
– deren bevollmächtigte Vertreter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.

IX. ZUSCHLAGSKRITERIEN UND GEWICHTUNG
1. Lösungsansatz 30 %
2. Projektorganisation 50 %
3. Honorar 20 %

X. SCHLUSSTERMIN FÜR DEN EINGANG DER TEILNAHMEANTRÄGE
31.01.2021, 12:00 Uhr bei der oben genannten Anschrift

XI. VERSENDUNG DER EINLADUNG ZUR
VERHANDLUNG AN AUSGEWÄHLTE BEWERBER
(VORAUSSICHTLICHER ZEITPUNKT)
14.02.2021

XII. BEREITS FÜR DAS VERHANDLUNGSVERFAHREN AUSGEWÄHLTER BEWERBER
Architekturbüro Musterplan, Musterstadt

Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT (1)

AxProjects: Anspruchsvolle VERGABEN von PLANUNGSLEISTUNGEN UNTER DEM VGV-SCHWELLENWERT (1)

FALLKONSTELLATION 1: ENERGETISCHE SANIERUNG UND INSTANDSETZUNG EINES KINDERGARTENS

Schwierigkeitsgrad: einfach
Anforderung an Bewerber: Erfahrung Bauen im Bestand
Losverfahren: als Option
Durchführung eines Wettbewerbs: nicht sinnvoll
Darstellung skizzenhafter Lösungsansätze: nicht sinnvoll

VERGABEBEKANNTMACHUNG

I. AUFTRAGGEBER
Gemeinde Musterstadt
Zu Hdn. Herrn Mustermann
12345 Musterstadt
Telefon 0123 . 456788
Fax 0123 . 456789
mustermann@musterstadt.de
www.musterstadt.de

II. BEZEICHNUNG DES AUFTRAGS
Energetische Sanierung und Instandsetzung des Kindergartens in Musterstadt, Wiederherstellung der Außenanlagen

III. BESCHREIBUNG/ GEGENSTAND DES AUFTRAGS
Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen LPH 1–5 gemäß § 34/ 39 HOAI in losweiser Vergabe, Gesamtinvestitionsvolumen 950.000 Euro brutto (KG 300–400 und 500)

IV. ORT DER AUSFÜHRUNG
Musterstadt

V. OPTIONEN
Beauftragung LPH 6–9 gemäß § 34/ 39 HOAI
als unmittelbarer Folgeauftrag

VI. ZEITPUNKT
Beginn der Maßnahme: 01.07.2021

VII. GEFORDERTE NACHWEISE
Technische Leistungsfähigkeit

1. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(in) bzw. Landschaftsarchitekt(in), Architekten und Landschaftsarchitekten können sich in Bietergemeinschaften bewerben

2. Eigenerklärung zu zwei Hochbauprojekten, darunter mindestens eine Sanierung (LPH 1–5 § 34) von Gebäuden der 1950er bis 1980er Jahre mit einem Investitionsvolumen von mindestens 500.000 Euro mit Aussagen zu Bauherrenschaft, Kosten und Terminen; je eine Abbildung, die das Gesamtprojekt visualisiert. Alternativ zu einem realisierten Projekt kann auch ein Wettbewerbserfolg, eine Veröffentlichung o. ä. eingereicht werden

3. Eigenerklärung zu einem Freianlagenprojekt mit einem Investitionsvolumen von mindestens 100.000 Euro mit Aussagen zu Bauherrenschaft, Kosten und Terminen; eine Abbildung, die das Gesamtprojekt visualisiert. Alternativ zu einem realisierten Projekt kann auch ein Wettbewerbserfolg, eine Veröffentlichung o.ä. eingereicht werden

4. Eigenerklärung, dass das Architekturbüro im Mittel der letzten zwei Jahre über (inklusive Inhaber) mindestens drei technische Mitarbeiter verfügt hat

5. Angabe, ob Leistungen weiter vergeben werden sollen

VIII. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Arbeitsgemeinschaften aus Architekten(innen) und Landschaftsarchitekten(innen), für die eine der folgenden Bedingungen gilt:

Natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung

– zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt nach § 1 Abs. 1 NArchtG berechtigt sind

Juristische Personen, 
die am Tage der Bekanntmachung

– ihren Geschäftssitz im oben genannten Gebiet haben und
– zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der ausgeschriebenen Aufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
– deren bevollmächtigte Vertreter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.

IX. ZUSCHLAGSKRITERIEN
UND GEWICHTUNG
1. Projektorganisation 80 %
2. Honorar 20 %

X. SCHLUSSTERMIN FÜR DEN
EINGANG DER TEILNAHMEANTRÄGE
31.01.2021, 12:00 Uhr bei der oben genannten Anschrift

XI. VERSENDUNG DER EINLADUNG ZUR VERHANDLUNG AN AUSGEWÄHLTE BEWERBER
(VORAUSSICHTLICHER ZEITPUNKT) 14.02.2021

AxProjects: Wege aus dem Vergaberecht?

AxProjects: Wege aus dem Vergaberecht?

Ausschreibungsfreier Mietvertrag oder “Bestellbau zur Miete”? (EuGH, Urteil vom 22.04.2021 – Rs. C-537/19): Zur Bestimmung der rechtlichen Qualifizierung und der anwendbaren Unionsvorschriften bei einem Vertrag, der zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art aufweist, ist auf seinen Hauptgegenstand abzustellen. Die Qualifizierung des beabsichtigten Vertrags seitens der Parteien als “Mietvertrag” ist nicht ausschlaggebend. Ein als Mietvertrag bezeichneter Vertrag über ein nicht vorhandenes, d. h. noch nicht errichtetes Gebäude ist ein öffentlicher Bauauftrag, wenn die Errichtung den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen entspricht. Das ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu nehmen. Ein entscheidender Einfluss auf die Gestaltung des geplanten Gebäudes lässt sich feststellen, wenn nachgewiesen werden kann, dass dieser Einfluss auf die architektonische Struktur dieses Gebäudes wie seine Größe, seine Außenwände und seine tragenden Wände ausgeübt wird. Anforderungen, die die Gebäudeeinteilung betreffen, können nur dann als Beleg für einen entscheidenden Einfluss angesehen werden, wenn sie sich aufgrund ihrer Eigenart oder ihres Umfangs abheben. Allein der Umstand, dass der öffentliche Auftraggeber eine eingeräumte Option ausgeübt hat, d. h. von bereits vorgesehenen baulichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, genügt nicht für den Nachweis, dass er einen entscheidenden Einfluss auf die Planung des betreffenden Bauwerks ausgeübt hat. Vergaberechtsfreier Mietvertrag oder ausschreibungspflichtiger Bauauftrag? (VK Bund, Beschluss vom 17.12.2019 – VK 2-88/19): Das Vergaberecht findet auf die Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen für die Miete von Gebäuden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag ein erst noch zu errichtendes Gebäude betrifft. Ein öffentlicher Bauauftrag liegt allerdings vor, wenn der Bieter bzw. Auftragnehmer eine Bauleistung gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen erbringt, die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt und dieser einen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat (sog. Bestellbau). Betreffen die dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten vornehmlich die reine Ausstattung des Gebäudes, nicht jedoch das Gebäude und dessen Konzeption als solche, fehlt es an dem für einen “Bestellbau” entscheidenden Einfluss.

AxProjects: Fundierte Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung komplexer GÜ-/GU-Vergabeverfahren

AxProjects: Fundierte Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung komplexer GÜ-/GU-Vergabeverfahren

1. Projektbeschreibung

Der öffentliche Auftraggeber benötigt Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung eines komplexen GÜ-/GU-Vergabeverfahrens.

Die GÜ-/GU-Vergabe verspricht insbesondere bei komplexeren Bauvorhaben und knappen Personalkapazitäten die Vorbeugung unverhältnismäßiger Kostennachteile sowie das Generieren substantieller Zeitvorteile (insbesondere bei Eilbedürftigkeit des Bauvorhabens) und Synergieeffekte. Bei der Vergabe erfolgt eine gebündelte Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, in der Regel ab der HOAI-Phase 5, zB Weiterentwicklung, Detailplanung und schlüsselfertige Errichtung der KITA.

 

2. Leistungsbeschreibung

Die Mitwirkung von AxProjects bei der Vorbereitung und Auswertung der Ausschreibung umfasst:

2.1. Projektmanagement
  • Vorbereitung und Strukturierung des Verfahrens,
  • Erarbeitung und Fortschreibung des Projektzeitplans,
  • Mitwirkung bei der Führung der Vergabeakte,
  • Hinweis auf alle erforderlichen Maßnahmen und Entscheidungen, die für die erfolgreiche Vorbereitung und den Abschluss des Vergabeverfahrens erforderlich sind,
  • Koordination, Beantwortung und Abstimmung der Bieterfragen,
  • Einstellen von Dokumenten auf die eVergabe-Plattform während des laufenden Vergabeverfahrens, Pflege der eVergabe-Plattform,
  • Koordinierung und Moderation von notwendigen Abstimmungsprozessen und Maßnahmen,
  • Telefonische Beratung zu verfahrens- und projektrelevanten Themen.

2.2. Vorbereitung des Verfahrens, Bekanntmachungstext, Teilnahmewettbewerb
  • Erarbeitung einer Vorinformation,
  • Erarbeitung, Abstimmung und Veröffentlichung des Bekanntmachungstextes für das Vergabeverfahren inkl. der Kriterien für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb sowie eines Bewerberexposés,
  • Erarbeitung eines von den Bewerbern auszufüllenden Formulars für den Teilnahmewettbewerb,
  • Erarbeitung und Abstimmung einer Bewertungsmatrix zur Auswertung der eingegangenen Bewerbungen,
  • Auswertung der Bewerbungsunterlagen und Empfehlung zur Auswahl der Bewerber,
  • schriftliche Dokumentation der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs,
  • Erstellung der Absage- und Aufforderungsschreiben an die Bewerber,
  • Mitwirkung bei der Veröffentlichung von Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Vergabeunterlagen über das vom Auftraggeber ausgewählte eVergabe-System,
  • Übergabe der im Rahmen dieses Beratungsvertrages beauftragten Dokumentationen für die elektronische Vergabeakte.

2.3. Erarbeitung der Vergabeunterlagen

2.3.1. Allgemein/Vertrag
  • Beschreibung der allgemeinen Verfahrensgrundsätze,
  • Erarbeitung und Abstimmung der Zuschlagskriterien sowie einer Bewertungsmatrix,
  • Beschreibung der wirtschaftlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen,
  • Erarbeitung der Leistungsbeschreibung für die Zwischenfinanzierung,
  • Zurverfügungstellung eines Vertragsentwurfes für die Beauftragung des Generalübernehmers mit den ausgeschriebenen Planungs-, Bau- und Bauzwischenfinanzierungsleistungen,
  • Erstellen ausgewählter Formblätter als bearbeitbare Dateien im xlsx- oder PDF-Format als Grundlage für eine elektronische Vergabe,
  • Integration aller Teile in ein einheitliches Werk.

2.3.2.    Funktionale Bauleistungsbeschreibung
  • Beschreibung der allgemeinen genehmigungsrelevanten Vorgaben und städtebaulichen Rahmenbedingungen,
  • Allgemeine Qualitätsbeschreibung der Planungs- und Bauleistungen gegliedert nach Bauteilen gemäß Kostengruppen der DIN 276-1 (bis max. 2. Gliederungsebene),
  • Raumdatenblätter der verschiedenen Raumkategorien mit Angaben zu den Kostengruppen 300, 400 und 600 nach DIN 276-1,
  • Konzeptbeschreibung Außenanlagen.

2.4. Angebotsauswertung

2.4.1. Formale und wirtschaftliche Auswertung der eingegangenen Angebote
  • formale Prüfung der eingegangenen Angebote
  • einen Nominalwertvergleich der Angebote,
  • einen Vergleich der Kalkulationsgrundlagen der Bieter,
  • einen Preisvergleich der jeweiligen Anbieter,
  • Hinweise auf relevante nicht monetäre Faktoren,
  • eine vergleichende Stellungnahme zu den verschiedenen Angeboten.

2.4.2. Baufachliche Wertung der Angebote
  • eine Bewertung der Entwürfe hinsichtlich der gestalterischen und funktionalen Lösungen,
  • die Auswertung des Raumprogramms und der Flächenbilanz der Entwürfe,
  • die Prüfung der Erläuterungsberichte und der angebotenen Qualitäten,
  • eine Plausibilitätskontrolle der angebotenen Pauschalfestpreise,
  • die Erarbeitung eines Vorschlages für die Punktwertung der architektonischen und baulichen Qualitäten der Angebote,
  • die Bewertung von baulichen Nebenangeboten.

2.4.3. Gesamtauswertung
  • Dokumentation der Bewertung für die Vergabeakte einschließlich einer vergleichenden Stellungnahme zu den verschiedenen Angeboten.

2.4.4. Bietergespräche, Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung
  • Teilnahme an den Bietergesprächen, Vertragsverhandlungen und Mitwirkung bei der Optimierung der Vertragsbedingungen bis zum Vertragsabschluss,
  • Prüfung der durch die Anbieter angegebenen Kostenbestandteile,
  • Unterstützung bei der Nachkalkulation und bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen, soweit diese bei der Projektrealisierung notwendig werden.

Dringende Notvergabe: schnelle und einfache Lösung wenn nichts mehr geht

Dringende Notvergabe: schnelle und einfache Lösung wenn nichts mehr geht

Der Auftraggeber hat in dringenden Vergabefällen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, entweder er verlängert den Vertrag mit seinem bisherigen Vertragspartner um den zulässigen Interimszeitraum oder aber er entscheidet sich kurzfristig für einen neuen Vertragspartner. Eine Entscheidung zugunsten des bisherigen Vertragspartners kann organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll sein, um einen mehrmaligen Wechsel in der Leistungserbringung sowie unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand zu vermeiden. Der Auftraggeber kann sich in dieser Phase auch darauf beschränken, nur mit einem Unternehmen Interimsverhandlungen zu führen. Die Reduzierung auf Verhandlungen mit nur einem Vertragspartner begegnet keinen rechtlichen Bedenken, denn eine Mindestzahl von drei Verhandlungspartnern gibt es nur beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und nicht beim hier einschlägigen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Die Dringlichkeit der Vergabe in Anbetracht der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Betriebs rechtfertigt den vorübergehenden Verzicht auf eine Vergabe im Wettbewerb. Gleichwohl ist dieser Zeitraum, in dem der Auftraggeber frei ist, sich einen beliebigen Vertragspartner seiner Wahl – ohne Beteiligung anderer Unternehmen zu suchen, aus Wettbewerbsgründen auf den absolut notwendigen Überbrückungszeitraum zu beschränken. Er sollte grundsätzlich einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschritten werden. Nur für diesen kurzen Zeitraum kann vergaberechtskonform auf die Einbeziehung des bekannten Bieterkreises verzichtet werden und der Wettbewerb ausgesetzt werden.

Auch darüber hinaus gehende Interimsvergaben werden bis zum Zeitraum von maximal einem Jahr allgemein als vergaberechtlich zulässig angesehen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 11.11.2008, Verg 006-08; VK Lüneburg, Beschl. v. 03.07.2009, VgK-30/2009; VK Arnsberg, Beschl. v. 25.08.2008, VK 14/08). Sie unterliegen aber zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips, auf das bei längeren Vergaben nicht vollends verzichtet werden kann, weitreichenderen Beschränkungen. In diesen Fällen ist eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Vergabebekanntmachung nur möglich, wenn nicht nur ein einziger Bieter, sondern auch die anderen interessierten Bieter zu Verhandlungen aufgefordert werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.08.2008, VII-Verg 57/08). Das OLG Dresden (Beschl. v. 24.01.2008, Verg 10/07) und das Hanseatische OLG (Beschl. v. 08.07.2008, 1 Verg 1/08) haben entschieden, dass ein Bieter, der sich am vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, auch am Verfahren der freihändigen Vergabe von Interimsleistungen zu beteiligen ist und zur Angebotsabgabe aufzufordern ist. In Anlehnung an die Vorgaben zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 5 Satz 3 VOL/A-EG) sollten — wenn vorhanden – mindestens drei Bieter zu Verhandlungen aufgefordert werden.

Die Interimsvergabe ist zeitlich auf den absolut notwendigen Zeitraum zu beschränken (VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.12.2013, 2 VK LSA 15/13). Soweit absehbar ist, dass eine Zwischenbeschaffung über einen längeren Zeitraum als ein Jahr erforderlich wird, besteht für den Auftraggeber keine Berechtigung mehr, sich auf den Ausnahmetatbestand des § 3 Abs. 4 lit. d) VOL/A-EG zu berufen. Hier gilt es den Anforderungen des Wettbewerbs zu genügen. Die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens ist unverzichtbar. Der Auftraggeber hat gemäß § 101 Abs. 7 GWB regelmäßig der offenen Vergabe den Vorzug zu geben.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass ein Auftraggeber in Dringlichkeitsfällen berechtigt ist, interimsweise Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Der Auftraggeber ist auch in dieser Situation verpflichtet, so viel Wettbewerb wie möglich zu gewährleisten. Dies gebietet der Wettbewerbsgrundsatz aus § 97 Abs. 1 GWB. Der Beschaffer hat dem Wettbewerbsprinzip stufenweise Geltung zu verschaffen. Bei Vergaben bis zu drei Monaten kann der Bieterkreis auf ein Unternehmen beschränkt werden, bei Zeiträumen bis zu einem Jahr sind grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern und bei Zwischenvergaben von mehr als einem Jahr ist die Durchführung eines förmliches Vergabeverfahrens erforderlich. Durch die stufenweise Erhöhung des Wettbewerbsprinzips soll den Belangen des Auftraggebers einerseits und den Belangen des Wettbewerbs andererseits adäquat Rechnung getragen werden. Der Auftraggeber hat sich bei der Wahl seiner Interimsbeauftragung am notwendigerweise zu überbrückenden Zeitraum zum Zeitpunkt des Eintritts der Dringlichkeit zu orientieren. Es handelt sich um eine Prognoseentscheidung, die hinreichend zu dokumentieren ist.

Tempo bei Bundeswehr-Beschaffungen

Tempo bei Bundeswehr-Beschaffungen

Die Bundesregierung will zur beschleunigten Beschaffung von Waffen und Ausrüstung für die Bundeswehr Hürden aus dem Weg räumen. Dazu sollen das Vergaberecht angepasst und deutsche Sicherheitsinteressen vereinfacht berücksichtigt werden können. Im Bundeskabinett war dazu ein Eckpunktepapier für ein Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz Thema. Ziel des Gesetzes ist es, Verfahren zur Prüfung von Beschaffungen für einige Jahre stark zu beschleunigen, um die Einsatzbereitschaft hochzufahren.

Ax Vergaberecht
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